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   BayObLG, 18.12.1998 - 2Z AR 121/98   

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https://dejure.org/1998,10190
BayObLG, 18.12.1998 - 2Z AR 121/98 (https://dejure.org/1998,10190)
BayObLG, Entscheidung vom 18.12.1998 - 2Z AR 121/98 (https://dejure.org/1998,10190)
BayObLG, Entscheidung vom 18. Dezember 1998 - 2Z AR 121/98 (https://dejure.org/1998,10190)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Bestimmung der gerichtlichen Zuständigkeit im WEG-Verfahren; Anspruch auf Zustimmung zur Aufhebung der Wohnungseigentümergemeinschaft sowie der Aufteilung von Sondereigentum und Sondernutzungsrechten auf die übrigen Miteigentümer

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Wohnungseigentumsgericht; Verweisungsbeschluß; Zuständigkeit; Prozeßgericht; FGG- Verfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verweisung eines Verfahrens durch das Wohnungseigentumsgericht an das Prozeßgericht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

  • AG Starnberg - I UR II 17/98
  • LG München II - 9 O 6460/98
  • BayObLG, 18.12.1998 - 2Z AR 121/98
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BayObLG, 17.03.1994 - 2Z AR 12/94

    Sofortige Beschwerde im negativen Kompetenzkonflikt in einem

    Auszug aus BayObLG, 18.12.1998 - 2Z AR 121/98
    Das Bayerische Oberste Landesgericht ist als das gemeinsame obere Gericht in entsprechender Anwendung von § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO zur Entscheidung über den Zuständigkeitsstreit zwischen Prozeßgericht und Wohnungseigentumsgericht berufen (BayObLGZ 1990, 233/234 f.; 1994, 60/61 f.).
  • BayObLG, 28.06.1994 - 2Z AR 30/94

    Negativer Zuständigkeitsstreit in Wohnungseigentumssachen

    Auszug aus BayObLG, 18.12.1998 - 2Z AR 121/98
    Die Vorlage durch das Landgericht an das Oberlandesgericht und die Weiterleitung an das Bayerische Oberste Landesgericht ist das nach § 37 Abs. 1 ZPO zur Zuständigkeitsbestimmung erforderliche Gesuch (BayObLG NJW-RR 1994, 1428).
  • BGH, 30.06.1995 - V ZR 118/94

    Abgrenzung der Zuständigkeit des Wohnungseigentums- und des Prozeßgerichts;

    Auszug aus BayObLG, 18.12.1998 - 2Z AR 121/98
    a) Die Entscheidung des Landgerichts war anfechtbar; § 17a GVG ist entsprechend anwendbar (BGHZ 130, 159/162 f.; BayObLG WE 1997, 432 m.w.N.).
  • BayObLG, 10.12.1979 - BReg. 2 Z 23/78

    Zur Aufhebung einer Wohnungseigentümergemeinschaft

    Auszug aus BayObLG, 18.12.1998 - 2Z AR 121/98
    Wird, wie sich hier aus dem Antrag und seiner Begründung ergibt, in erster Linie ein Anspruch auf Zustimmung zur Aufhebung der Wohnungseigentümergemeinschaft geltend gemacht, ist über diesen Antrag im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit zu entscheiden (BayObLGZ 1979, 414/418; BayObLG DWE 1984, 124 [LS]).
  • BayObLG, 23.08.1990 - AR 2 Z 71/90
    Auszug aus BayObLG, 18.12.1998 - 2Z AR 121/98
    Das Bayerische Oberste Landesgericht ist als das gemeinsame obere Gericht in entsprechender Anwendung von § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO zur Entscheidung über den Zuständigkeitsstreit zwischen Prozeßgericht und Wohnungseigentumsgericht berufen (BayObLGZ 1990, 233/234 f.; 1994, 60/61 f.).
  • BayObLG, 08.07.1999 - 2Z AR 3/99

    Bindungswirkung eines Abgabebeschlusses

    Der Abgabebeschluß des Landgerichts vom 12.5.1998 ist formell rechtskräftig geworden; er ist damit für das Gericht an das das Verfahren abgegeben wurde gemäß § 17 a Abs. 2 Satz 3 GVG § 46 Abs. 1 Satz 3 WEG bindend; diese Wirkung ist auch bei einer Zuständigkeitsbestimmung nach § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO zu beachten (BGH, NJW-RR 1995 702; BayObLG, WuM 1999 231, 232 ).

    b) Die Bindungswirkung entfällt nur dann, wenn der Abgabebeschluß offensichtlich unrichtig ist und jeder Rechtsgrundlage entbehrt (BGH, NJW-RR 1992, 383 ; BayObLGZ 1994, 60, 62; BayObLG, WE 1997 432; BayObLG, WuM 1999, 231, 232).

  • BayObLG, 07.10.1999 - 2Z AR 4/99

    Verweisung eines Verfahrens durch das Wohnungseigentumsgericht

    Das Bayerische Oberste Landesgericht ist als das gemeinsame obere Gericht in entsprechender Anwendung von § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO zur Entscheidung über den Zuständigkeitsstreit zwischen Wohnungseigentumsgericht und Prozeßgericht berufen (BayObLG WuM 1999, 231/232 m.w.N.).

    Die Bindungswirkung entfällt nur dann, wenn der Abgabebeschluß offensichtlich unrichtig ist, also jeder Rechtsgrundlage entbehrt, und damit auf Willkür beruht (BayObLG WuM 1999, 231/232 und WE 1997, 432 m.w.N.).

  • BayObLG, 17.04.2003 - 2Z AR 1/03

    Bindungswirkung eines formell rechtskräftigen Verweisungsbeschluss des

    Derartige Mängel in der Erfassung des Sachverhalts sind jedoch im Allgemeinen nicht grob rechtsirrtümlich und damit ohne Rechtsgrundlage (BayObLG WE 1997, 432; WuM 1999, 231), so dass die Beurteilung des Beschlusses als (objektiv) willkürlich und deshalb unverbindlich nicht getroffen werden kann.
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