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   BayObLG, 19.01.1966 - BReg. 1a Z 52/65   

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https://dejure.org/1966,8362
BayObLG, 19.01.1966 - BReg. 1a Z 52/65 (https://dejure.org/1966,8362)
BayObLG, Entscheidung vom 19.01.1966 - BReg. 1a Z 52/65 (https://dejure.org/1966,8362)
BayObLG, Entscheidung vom 19. Januar 1966 - BReg. 1a Z 52/65 (https://dejure.org/1966,8362)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entlassung des Vormunds gegen seinen Willen; Staatsbürgerschaft eines Kindes und dessen Vormundschaft; Deutsch-österreichisches Vormundschaftsabkommen; Vormundschaft durch rechtsfähige Vereine; Übergehung des Vaters des Kindes bei der Vormundschaft; Religiöses Bekenntnis ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BayObLGZ 1966, 28
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BayObLG, 21.08.1964 - BReg. 1a Z 195/63

    Antrag auf vormundschaftsgerichtliche Genehmigung von Verträgen über die

    Auszug aus BayObLG, 19.01.1966 - BReg. 1a Z 52/65
    Wie das Landgericht zutreffend ausgeführt hat, richtete sich die Beschwerde der Mutter des Kindes sowohl gegen die Auswahl des Vormunds (Vereinsvormunds) - die nur die Entlassung des Vormunds zum Ziel haben konnte (BayObLGZ 1964, 277) - wie auch gegen die Ablehnung der Bestellung eines anderen Einzelvormunds anstelle des Vereinsvormundes.

    Sollte sich ergeben, daß der Vater des Kindes nicht zum Vormund berufen war oder daß er seiner Übergehung zugestimmt hat oder daß eine Gefährdung des Mündel Interesses vorliegt, so hat das Gericht nach § 1779 BGB bei der Auswahl des Vormundes einen Beurteilungsspielraum (BayObLGZ 1964, 277/281, 1965, 50/51; OLG Celle NJW 1965, 1718).

  • BGH, 26.09.1956 - IV ZR 140/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BayObLG, 19.01.1966 - BReg. 1a Z 52/65
    Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs FamRZ 1956, 379 steht einem solchen Ergebnis nicht im Wege.
  • BayObLG, 26.06.1970 - BReg. 3 Z 51/70

    Vorsorgliche Auswahl eines neuen Pflegers als bestimmte Ankündigung der

    Die Beschwerdeführer machten nicht geltend, daß der neu ausgewählte Pfleger für sein Amt nicht geeignet sei oder daß geeignete Verwandte oder Verschwägerte des Pfleglings für dieses Amt hätten herangezogen werden müssen ( § 1779 Abs. 2 , § 1915 Abs. 1 BGB ); die für diese Rügen statthafte einfache Beschwerde gegen die Auswahlverfügung (BayObLGZ 1966, 28/30; Keidel Rdnr. 3, Jansen Rdnr. 4, je zu § 60) schied daher aus.

    Der öffentlich-rechtliche Akt (vgl. BayObLG JFG 6, 67/68; Staudinger § 1789 Rdnr. 2), mit dem der Pfleger durch Verpflichtung zu treuer und gewissenhafter Führung der Pflegschaft bestellt wird ( § 1789 BGB ), kann allerdings weder aufgehoben noch zurückgenommen werden (vgl. den letzten Satz der Beschwerdeschrift Dr. ...); die Rechtsmittel konnten vielmehr, wie das Landgericht zutreffend bemerkt, ebenso wie bei der Beschwerde gegen die Auswahl eines bereits bestellten Pflegers nur die Entlassung von Rechtsanwalt ... als Pfleger zum Ziel haben (vgl. BayObLGZ 1964, 277/278; 284/285; 1966, 28/33; Staudinger a.a.O. Rdnr. 5; Jansen § 20 Rdnr. 31).

  • BayObLG, 04.06.1985 - BReg. 1 Z 40/85

    Beschwerdeberechtigung des Kreisjugendamts im Zusammenhang mit der

    Ist der Vormund wie hier bereits bestellt, so ist die Beschwerde mit dem Ziel der Entlassung des Vormunds zulässig (BayObLGZ 1966, 28/33; BayObLG FamRZ 1974, 219/220; 1975, 91/92).
  • BayObLG, 17.12.1984 - BReg. 1 Z 81/84

    Erneute persönliche Anhörung der Eltern durch das Vormundschaftsgericht bei

    Das Landgericht war daher der Prüfung enthoben, ob für die vom Amtsgericht vorgenommene Auswahl des Vormunds, bei der sowohl die Großmutter des Kindes als auch die Schwester seines Vaters übergangen wurden, eine ausreichende Grundlage festgestellt worden war (vgl. § 1779 Abs. 2 Satz 3 , § 1791 b Abs. 1 Satz 1 BGB ; BayObLGZ 1964, 267/268 f.; 1966, 28/32; BayObLG FamRZ 1984, 205/207).
  • OLG München, 02.12.1966 - BReg. 1a Z 85/66
    Es wird daran festgehalten, daß dem volljährigen Geschäftsunfähigen in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit wirksam zugestellt werden kann, sofern er in diesen Verfahren seine Rechte selbständig wahrnehmen darf (im Anschluß an BayObLG 1966-01-19 BReg 1a Z 52/65 = BayObLGZ 1966, 34).
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