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   BayObLG, 19.01.2005 - 3Z BR 220/04   

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https://dejure.org/2005,9656
BayObLG, 19.01.2005 - 3Z BR 220/04 (https://dejure.org/2005,9656)
BayObLG, Entscheidung vom 19.01.2005 - 3Z BR 220/04 (https://dejure.org/2005,9656)
BayObLG, Entscheidung vom 19. Januar 2005 - 3Z BR 220/04 (https://dejure.org/2005,9656)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Deutsches Notarinstitut

    GG Art. 2; FGG § 34
    Akteneinsicht bei Beschwerde der Tochter gegen Anordnung der Betreuung für ihre Mutter

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Akteneinsicht und informationelle Selbstbestimmung der Betroffenen

  • Judicialis

    FGG § 34 Abs. 1; ; FGG § 69i Abs. 3; ; FGG § 69g Abs. 1; ; GG Art. 1 Abs. 1; ; GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 103 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Akteneinsicht bei Weigerung der Betreuten und Anspruch auf rechtliches Gehör der beschwerdebefugten Tochter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anspruch auf Einsicht in die Akten einer betreuten Person zum Zwecke der Erlangung einer Übersicht über ihre Vermögensverhältnisse bei Widerspruch gegen die Einsichtnahme durch die Betroffene; Abwägung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung gegenüber dem ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2005, 1278 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 25.08.1999 - XII ZB 109/98

    Rechtsmittelbefugnis der Pflegeeltern gegen Entscheidungen betreffend die

    Auszug aus BayObLG, 19.01.2005 - 3Z BR 220/04
    a) Anspruch auf rechtliches Gehör hat, wer an einem gerichtlichen Verfahren als Partei oder in ähnlicher Stellung beteiligt ist oder unmittelbar rechtlich von dem Verfahren betroffen wird (vgl. BGH NJW 1999, 3718/3719 m.w.N.), im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit die formell oder materiell Beteiligten (BGH aaO; BVerfG NJW 1995, 2155; BayObLGZ 1989, 292/294; Keidel/Schmidt FGG 15.Aufl. § 12 Rn. 141).
  • BayObLG, 13.07.1989 - BReg. 3 Z 35/89
    Auszug aus BayObLG, 19.01.2005 - 3Z BR 220/04
    a) Anspruch auf rechtliches Gehör hat, wer an einem gerichtlichen Verfahren als Partei oder in ähnlicher Stellung beteiligt ist oder unmittelbar rechtlich von dem Verfahren betroffen wird (vgl. BGH NJW 1999, 3718/3719 m.w.N.), im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit die formell oder materiell Beteiligten (BGH aaO; BVerfG NJW 1995, 2155; BayObLGZ 1989, 292/294; Keidel/Schmidt FGG 15.Aufl. § 12 Rn. 141).
  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Auszug aus BayObLG, 19.01.2005 - 3Z BR 220/04
    Dem aus ihrem Beschwerderecht nach § 69i Abs. 3, § 69g Abs. 1 FGG folgenden Anspruch der Beteiligten zu 3 auf rechtliches Gehör gemäß Art. 103 Abs. 1 GG steht hier das als Teil des allgemeinen Persönlichkeitsrechts gemäß Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1 GG verfassungsrechtlich geschützte Recht auf informationelle Selbstbestimmung (vgl. BVerfGE 65, 1/41/42) der Betroffenen gegenüber.
  • BVerfG, 07.03.1995 - 1 BvR 790/91

    Adoption II

    Auszug aus BayObLG, 19.01.2005 - 3Z BR 220/04
    a) Anspruch auf rechtliches Gehör hat, wer an einem gerichtlichen Verfahren als Partei oder in ähnlicher Stellung beteiligt ist oder unmittelbar rechtlich von dem Verfahren betroffen wird (vgl. BGH NJW 1999, 3718/3719 m.w.N.), im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit die formell oder materiell Beteiligten (BGH aaO; BVerfG NJW 1995, 2155; BayObLGZ 1989, 292/294; Keidel/Schmidt FGG 15.Aufl. § 12 Rn. 141).
  • BayObLG, 17.05.1995 - 3Z BR 91/95

    Bestellung eines Verfahrenspflegers für einen Betroffenen, der einen rechtlich

    Auszug aus BayObLG, 19.01.2005 - 3Z BR 220/04
    Die Beschwerdebefugnis gemäß § 69i Abs. 3, § 69g Abs. 1 FGG steht der Beteiligten zu 3 unabhängig von einer eigenen Beschwer zu (vgl. Keidel/Kayser aaO § 69g Rn.9; BayObLG FamRZ 1995, 1596).
  • LG Saarbrücken, 09.12.2008 - 5 T 502/08
    Das rechtliche Gehör gewährleistet jedem Verfahrensbeteiligten ein Recht auf Information über den Verfahrensstoff und über den Akteninhalt, ohne dass es darüber hinaus der Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses, wie dies bei § 34 FGG der Fall (vgl. dazu BayObLG FamRZ 2005, 1278, zitiert nach juris Rdnr. 11; OLG Köln FGPrax 2008, 155, zitiert nach juris Rdnr. 4; LG Nürnberg-Fürth, FamRZ 2008, 90, zitiert nach juris Rdnr. 10).
  • OLG München, 20.07.2005 - 33 Wx 75/05

    Eigenes Beschwerderecht des Betreuers bei Geheimhaltungsinteresse bezüglich

    Das Recht auf rechtliches Gehör steht dem Beteiligten zu 2 bereits vor Beschwerdeeinlegung zu, da die sinnvolle Ausübung der Beschwerdebefugnis Informationen über den Verfahrensstand voraussetzt (vgl. BayObLG Beschluss vom 19.1.2005, Az. 3Z BR 220/04).
  • LG Nürnberg-Fürth, 10.08.2007 - 13 T 5907/07
    (BayObLG, FamRZ 2005, 1278 [LS.]; OLGR München 2006, 63, 64 = FamRZ 2006, 146 [LS.]).
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