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   BayObLG, 19.02.1996 - 3Z BR 350/95   

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https://dejure.org/1996,2142
BayObLG, 19.02.1996 - 3Z BR 350/95 (https://dejure.org/1996,2142)
BayObLG, Entscheidung vom 19.02.1996 - 3Z BR 350/95 (https://dejure.org/1996,2142)
BayObLG, Entscheidung vom 19. Februar 1996 - 3Z BR 350/95 (https://dejure.org/1996,2142)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ermittlung der Vergütung für Betreuungsleistungen; Bewilligung einer pauschalen Aufwandsentschädigung für die Mutter eines Betreuten; Geltung der Vorschriften über das Verfahren bei der Entschädigung von Zeugen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1836a; FGG § 28 Abs. 2; ZSEG § 16 Abs. 2
    Weitere Beschwerde im Verfahren der Festsetzung der Aufwandsentschädigung, wenn die Inanspruchnahme der Staatskasse begehrt wird

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei) (Leitsatz)

    Weitere Beschwerde in Verfahren über Aufwandsentschädigung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 1996, 102
  • FamRZ 1996, 1160
  • Rpfleger 1996, 287
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Köln, 13.02.1995 - 16 Wx 18/95

    Keine weitere Beschwerde des Verfahrenspflegers gegen Festsetzung der Vergütung -

    Auszug aus BayObLG, 19.02.1996 - 3Z BR 350/95
    Hieran sieht er sich aber durch die Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln vom 13.2.1995 (FamRZ 1995, 1599 ) gehindert.

    An einer entsprechenden Entscheidung sieht sich der Senat durch die Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln vom 13.2.1995 - 16 Wx 18/95 - (FamRZ 1995, 1599 ) gehindert.

  • BayObLG, 04.04.1984 - 3 Z 51/84
    Auszug aus BayObLG, 19.02.1996 - 3Z BR 350/95
    Diese Bestimmung eröffnet im gerichtlichen Festsetzungsverfahren nur die Erstbeschwerde und schließt die weitere Beschwerde grundsätzlich aus (BayObLGZ 1993, 123; BayObLG FamRZ 1994, 1332 ; BayObLG Rpfleger 1984, 270).

    a) Das Oberlandesgericht Köln verweist zwar zu Recht darauf, daß der vorlegende Senat in seinen Beschlüssen vom 4.4.1984 (Rpfleger 1984, 270) und vom 11.11.1992 (JurBüro 1993, 285 ) die Meinung vertreten hat, daß nach § 16 ZSEG gegen den gerichtlichen Beschluß im Festsetzungsverfahren nur die Erstbeschwerde eröffnet, eine weitere Beschwerde deshalb ausgeschlossen sei.

  • BayObLG, 11.11.1992 - 3Z BR 145/92

    Weitere Beschwerde im Verfahren auf Bewilligung auf Verfahrenspflegervergütung

    Auszug aus BayObLG, 19.02.1996 - 3Z BR 350/95
    a) Das Oberlandesgericht Köln verweist zwar zu Recht darauf, daß der vorlegende Senat in seinen Beschlüssen vom 4.4.1984 (Rpfleger 1984, 270) und vom 11.11.1992 (JurBüro 1993, 285 ) die Meinung vertreten hat, daß nach § 16 ZSEG gegen den gerichtlichen Beschluß im Festsetzungsverfahren nur die Erstbeschwerde eröffnet, eine weitere Beschwerde deshalb ausgeschlossen sei.
  • OLG Köln, 22.04.1994 - 2 Wx 50/93

    Beschränkung des Instanzenzuges; Betreuer ; Vormundschaften ;

    Auszug aus BayObLG, 19.02.1996 - 3Z BR 350/95
    In diesem Fall steht § 16 ZSEG der Zulässigkeit der weiteren Beschwerde nicht entgegen (BayObLGZ 1995 Nr. 62 und 63 sowie S. 212; OLG Köln Rpfleger 1994, 417 ; SchlHOLG BtPrax 1994, 139 ).
  • BayObLG, 11.03.1993 - 3Z BR 183/92

    Weitere Beschwerde; Entscheidung; Landgericht; Verfahrenspfleger; Rechtsanwalt;

    Auszug aus BayObLG, 19.02.1996 - 3Z BR 350/95
    Diese Bestimmung eröffnet im gerichtlichen Festsetzungsverfahren nur die Erstbeschwerde und schließt die weitere Beschwerde grundsätzlich aus (BayObLGZ 1993, 123; BayObLG FamRZ 1994, 1332 ; BayObLG Rpfleger 1984, 270).
  • OLG Schleswig, 18.03.1994 - 2 W 161/93

    Betreuter; Mittellosigkeit; Ermittlung; Einkommensgrenze ; Sozialhilfe;

    Auszug aus BayObLG, 19.02.1996 - 3Z BR 350/95
    In diesem Fall steht § 16 ZSEG der Zulässigkeit der weiteren Beschwerde nicht entgegen (BayObLGZ 1995 Nr. 62 und 63 sowie S. 212; OLG Köln Rpfleger 1994, 417 ; SchlHOLG BtPrax 1994, 139 ).
  • BayObLG, 30.07.1997 - 3Z BR 205/97

    Vergütungsanspruch des Berufsbetreuers auch bei rückläufigen Betreuungszahlen

    Sie ist nicht durch § 1908i Abs. 1 Satz 1, § 1836 Abs. 2 Satz 4, § 1835 Abs. 4 Satz 2 BGB , § 16 Abs. 2 Satz 3 ZSEG ausgeschlossen, da die Frage, ob der Beschwerdeführer Berufsbetreuer ist, eine Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Staatskasse betrifft (vgl. BayObLGZ 1995, 332; BayObLG FamRZ 1996, 1160 ; BGH BtPrax 1997, 29 ).
  • BayObLG, 20.05.1999 - 3Z BR 103/99

    Zulässigkeit eines Rechtsmittels

    Die Verweisung auf das ZSEG umfaßt nicht die früher gegebene weitere Beschwerde, sofern die Feststellung begehrt wurde, daß eine Inanspruchnahme der Staatskasse - nicht - in Betracht kommt (vgl. BGH BtPrax 1997, 29; BayObLG FamRZ 1996, 1160; BayObLGZ 1995, 212).
  • BayObLG, 17.02.1998 - 3Z BR 333/97

    Vergütung berufsspezifischer Dienste durch einen Betreuer

    Es ist insbesondere nicht durch § 1908i Abs. 1 Satz 1, § 1835 Abs. 4 Satz 2 BGB , § 16 Abs. 2 ZSEG ausgeschlossen (vgl. BayObLG FamRZ 1996, 1160 ; BGHZ 133, 337 ).
  • BayObLG, 09.10.1997 - 3Z BR 225/97

    Mittellosigkeit des Betreuten - Vergütungsanspruch des Betreuers bei überlanger

    Es ist insbesondere nicht durch § 1908i Abs. 1 Satz 1, § 1835 Abs. 4 Satz 2, § 1836 Abs. 2 Satz 4 BGB , § 16 Abs. 2 ZSEG ausgeschlossen (vgl. BayObLG FamRZ 1996, 1160 ; BGH NJW 1997, 58 ).
  • BayObLG, 15.12.1998 - 3Z BR 272/98

    Weitere Beschwerde bei Anspruch auf Vergütung oder Aufwandsentschädigung

    Dieser Ausschluß greift nach dem Sinn der in § 16 Abs. 2 ZSEG getroffenen Regelung dann nicht ein, wenn die weitere Beschwerde nicht eine Abänderung des im Festsetzungsverfahren zuerkannten Betrages zum Ziel hat, sondern die Feststellung begehrt wird, daß eine Inanspruchnahme der Staatskasse nicht - in Betracht kommt (BGH BtPrax 1997, 29 ; BayObLG FamRZ 1996, 1160 ; BayObLGZ 1995, 212).
  • BayObLG, 29.07.1998 - 3Z BR 102/98

    Vergütungsfähigkeit des Zeitaufwands des Betreuers

    Dieser Ausschluß greift nach dem Sinn der in § 16 Abs. 2 ZSEG getroffenen Regelung allerdings dann nicht ein, wenn die weitere Beschwerde nicht eine Abänderung des im Festsetzungsverfahren zuerkannten Betrages zum Ziel hat, sondern die Feststellung begehrt wird, daß eine Inanspruchnahme der Staatskasse - nicht - in Betracht kommt (BGH BtPrax 1997, 29 ; BayObLG FamRZ 1996, 1160 ; BayObLGZ 1995, 212).
  • BayObLG, 01.10.1997 - 3Z BR 286/97

    Mittellosigkeit des Betreuten bei Eigennutzung belasteter Grundstücke

    Sie ist nicht durch § 16 Abs. 2 ZSEG i.V.m. § 1908i Abs. 1 Satz 1, § 1835 Abs. 4 Satz 2, § 1836 Abs. 4 BGB ausgeschlossen, weil der Beschwerdeführer die Feststellung begehrt, daß eine Inanspruchnahme der Staatskasse in Betracht kommt (vgl. BayObLG FamRZ 1996, 1160 ; BGH BtPrax 1997, 29 ; BayObLGZ 1995, 212).
  • BayObLG, 19.02.1997 - 3Z BR 61/96

    Keine Mittellosigkeit des Betreuten bei Miteigentum an nicht selbst genutzter

    Es ist insbesondere nicht durch § 1908i Abs. 1 Satz 1, § 1835 Abs. 4 Satz 2 BGB , § 16 Abs. 2 ZSEG ausgeschlossen, da es um die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Staatskasse geht (vgl. BayObLG FamRZ 1996, 1160 ; BGH NJW 1997, 58 ).
  • BayObLG, 22.08.1997 - 3Z BR 211/97

    Materielle Rechtskraft der Bewilligung oder Ablehnung einer

    Nach der inzwischen geänderten Rechtsprechung (vgl. BayObLGZ 1995, 212; BayObLG FamRZ 1996, 1160 ; BGH NJW 1997, 58 ) steht § 16 Abs. 2 ZSEG nicht entgegen.
  • BayObLG, 12.08.1998 - 3Z BR 83/98

    Bewilligung einer Vergütung aus der Staatskasse für einen als Berufsbetreuer

    Sie ist nicht durch § 16 Abs. 2 ZSEG i.V.m. § 1908i Abs. 1 Satz 1, § 1835 Abs. 4 Satz 2, § 1836 Abs. 4 BGB ausgeschlossen, weil es um die Frage geht, ob eine Inanspruchnahme der Staatskasse überhaupt in Betracht kommt (vgl. BayObLG FamRZ 1996, 1160 ; BGH BtPrax 1997, 29 ; BayObLGZ 1995, 212).
  • BayObLG, 11.12.1996 - 3Z BR 37/96

    Bewilligung der Vergütung eines für den Aufgabenbereich der Vermögenssorge

  • BayObLG, 17.02.1998 - 3Z BR 24/98

    Weitere Beschwerde gegen die Festsetzung einer Vergütung für einen Betreuer aus

  • BayObLG, 25.06.1997 - 3Z BR 176/97

    Weitere Beschwerde im Verfahren über Festsetzung der Vergütung des

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