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BayObLG, 19.02.2001 - 3Z BR 58/01 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Aufenthalt; Abschiebungshaft; Ausländer; Asyl; Sofortige weitere Beschwerde; Beiordnung eines Pflichtverteidigers
- Judicialis
AsylVfG § 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 4
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AsylVfG § 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 4
Zulässigkeit der Abschiebungshaft, wenn ein Ausländer nicht unverzüglich um Asyl nachgesucht hat - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Nürnberg - 59 XIV 368/00
- LG Nürnberg-Fürth - 4 T 10972/00
- BayObLG, 19.02.2001 - 3Z BR 58/01
Papierfundstellen
- NVwZ 2001, 48
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- OLG Karlsruhe, 15.06.2000 - 11 Wx 75/00
Voraussetzungen der Sicherungshaft bei später gestelltem Asylantrag
Auszug aus BayObLG, 19.02.2001 - 3Z BR 58/01
Er sieht sich an der Zurückweisung jedoch durch im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit auf weitere Beschwerde ergangene Beschlüsse des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 21.1.2000 - 26 Wx 4/00 - (Report 2000, 107 = NVwZ Beilage 2000, 47) und des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 15.6.2000 - 11 Wx 75/00 - (NVwZ Beilag e 2000, 111) gehindert. - OLG Düsseldorf, 21.01.2000 - 26 Wx 4/00
Aufrechterhaltung der Sicherungshaft
Auszug aus BayObLG, 19.02.2001 - 3Z BR 58/01
Er sieht sich an der Zurückweisung jedoch durch im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit auf weitere Beschwerde ergangene Beschlüsse des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 21.1.2000 - 26 Wx 4/00 - (Report 2000, 107 = NVwZ Beilage 2000, 47) und des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 15.6.2000 - 11 Wx 75/00 - (NVwZ Beilag e 2000, 111) gehindert. - BVerfG, 08.10.1985 - 2 BvR 1150/80
Fortdauer der Unterbringung
Auszug aus BayObLG, 19.02.2001 - 3Z BR 58/01
Nach der vom Betroffenen als Rechtsgrundlage angeführten strafprozessualen Bestimmung des § 140 Abs. 2 StPO, die sich als Konkretisierung des Rechtsstaatsprinzips in seiner Ausgestaltung als Gebot fairer Verfahrensführung darstellt (BVerfG NJW 1986, 767/771), wird dem Beschuldigten ein Verteidiger unter anderem dann bestellt, wenn ersichtlich ist, dass er sich nicht selbst verteidigen kann. - BayObLG, 02.09.1993 - 3Z BR 167/93
Auszug aus BayObLG, 19.02.2001 - 3Z BR 58/01
Ob die Abschiebung des Betroffenen ansonsten zu Recht betrieben wird, haben die Ausländerbehörde und die Verwaltungsgerichte, nicht die Haftgerichte zu prüfen (vgl. BayObLGZ 1993 311/313; KG NWZ 1997, 516; OLG Karlsruhe InfAuslR 1997, 408/409). - BayObLG, 30.04.1999 - 3Z BR 127/99
Aufrechterhaltung von Abschiebehaft bei verspätetem Asylantrag
Auszug aus BayObLG, 19.02.2001 - 3Z BR 58/01
Demnach entfällt der Haftgrund des § 57 Abs. 2 Satz 1, Nr. 1 AuslG nicht bei einem unerlaubt eingereisten Ausländer, der sich entgegen § 13 Abs. 3 Satz 2'AsylVfG nicht unverzüglich bei einer Aufnahmeeinrichtung meldet oder bei der Ausländerbehörde oder der Polizei um Asyl nachsucht (BayObLGZ 1999, 97/98f).
- OLG Frankfurt, 12.05.2005 - 20 W 297/03
Asylverfahren: Erlöschen der gesetzlichen Aufenthaltsgestattung bei Verstoß gegen …
Nach der genannten Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts in der Sache 3Z BR 127/99 (= BayObLGZ 1999, 97 = BayJMBl. 1999, 102 = BayObLGR 1999, 55 = InfAuslR 1999, 646) entfällt der Haftgrund des § 57 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AuslG entgegen § 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 4 AsylVfG nicht bei einem unerlaubt eingereisten Ausländer, der sich entgegen § 13 Abs. 3 Satz 2 AsylVfG nicht unverzüglich bei einer Aufnahmeeinrichtung meldet oder bei der Ausländerbehörde oder der Polizei um Asyl nachsucht (vgl. dazu auch den Beschluss des Bayerischen Obersten Landesgericht vom 19. Februar 2001 in der Sache 3Z BR 58/01 = NVwZ-Beil. 2001, 44; vgl. auch OLG Naumburg Beschluss vom 26. Januar 2001 in der Sache 10 Wx 2/01 - dokumentiert bei juris und bei Melchior).