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   BayObLG, 19.02.2004 - 2Z BR 25/04   

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https://dejure.org/2004,15727
BayObLG, 19.02.2004 - 2Z BR 25/04 (https://dejure.org/2004,15727)
BayObLG, Entscheidung vom 19.02.2004 - 2Z BR 25/04 (https://dejure.org/2004,15727)
BayObLG, Entscheidung vom 19. Februar 2004 - 2Z BR 25/04 (https://dejure.org/2004,15727)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    EGGVG § 8 Abs. 1; ; EGZPO § 7 Abs. 1; ; WEG § 45 Abs. 3; ; ZPO § 574; ; ZPO § 793

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verwerfungskompetenz des BayObLG nach Beschwerdevorlage durch ein bayerisches Gericht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Vorlage einer von einem bayerischen Beschwerdegericht nicht zugelassenen Rechtsbeschwerde in Zwangsvollstreckungssachen an das Oberste Landesgericht; Verwerfung der Rechtsbeschwerde in eigener Zuständigkeit durch das Oberste Landesgericht; Bedeutung einer Zuordnung des ...

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BayObLG, 28.08.2002 - 3Z BR 121/02

    Sofortige weitere Beschwerde gegen Beschwerdeentscheidung zur Kostenfestsetzung

    Auszug aus BayObLG, 19.02.2004 - 2Z BR 25/04
    Ein Schweigen der Beschwerdeentscheidung zur Zulassung bedeutet Nichtzulassung; eine nachträgliche Zulassung kommt nicht in Betracht (BayObLGZ 2002, 274/277; 1999, 121 f.; Reichold in Thomas/Putzo ZPO 25. Aufl. § 574 Rn. 7).
  • BayObLG, 10.03.1993 - 1Z BR 18/93

    Zwischenverfügungen; Instanzenzug; Anfechtung; Anfechtbarkeit; Grundsatz der

    Auszug aus BayObLG, 19.02.2004 - 2Z BR 25/04
    Bereits nach früherem Recht sah sich das Oberste Landesgericht ohne Zuständigkeitsentscheidung nach § 7 EGZPO als berufen an, nicht statthafte Rechtsmittel zu verwerfen (BayObLGZ 1993, 111/114 m.w.N.).
  • BayObLG, 20.05.1999 - 3Z BR 103/99

    Zulässigkeit eines Rechtsmittels

    Auszug aus BayObLG, 19.02.2004 - 2Z BR 25/04
    Ein Schweigen der Beschwerdeentscheidung zur Zulassung bedeutet Nichtzulassung; eine nachträgliche Zulassung kommt nicht in Betracht (BayObLGZ 2002, 274/277; 1999, 121 f.; Reichold in Thomas/Putzo ZPO 25. Aufl. § 574 Rn. 7).
  • BayObLG, 04.05.2020 - 1Z BR 36/20

    Verwerfungskompetenz bezüglich einer dem Obersten Landesgericht vorgelegten aber

    Legt ein bayerisches Gericht eine von ihm nicht zugelassene Rechtsbeschwerde dem Obersten Landesgericht vor, so liegt die Verwerfungskompetenz mangels Bindungswirkung der Vorlageverfügung beim Bundesgerichtshof (entgegen BayObLG, Beschluss vom 19. Februar 2004, 2Z BR 25/04; Beschluss vom 28. Mai 2002, 1Z BRH 2/02; Beschluss vom 7. Mai 2002, 1Z BR 51/02; Beschluss vom 6. März 2002, 1Z BR 31/02, jeweils juris).

    Entgegen früherer Rechtsprechung (vgl. BayObLG, Beschluss vom 19. Februar 2004, 2Z BR 25/04, juris Rn. 7 f.; Beschluss vom 28. Mai 2002, 1Z BRH 2/02, juris Rn. 5; Beschluss vom 7. Mai 2002, 1Z BR 51/02, juris Rn. 6; Beschluss vom 6. März 2002, 1Z BR 31/02, juris Rn. 5) besteht daneben keine Verwerfungskompetenz des Bayerischen Obersten Landesgerichts.

  • OLG Frankfurt, 19.11.2007 - 20 W 173/07

    Zwangsvollstreckung in Wohnungseigentumssachen: Geltung der Vorschriften der ZPO

    Da eine Rechtsbeschwerde in Zwangsvollstreckungssachen in der neuen Zivilprozessordnung nicht ausdrücklich vorgesehen wurde, ist sie nur statthaft, wenn das Beschwerdegericht sie entsprechend § 574 Abs. 1 Nr. 2 ZPO n. F. in seinem Beschluss ausdrücklich zugelassen hat (vgl. BT-Drucksache 14/4722, Seite 122 zu Nr. 96 (793); Steder in MDR 2001, 1333, 1335; Schnauder in JuS 2002, 162, 166; Köln OLGR 2004, 203; BayObLG, Beschl. v. 19.02.2004 -2 ZBR 25/04- zitiert nach juris).
  • OLG Hamburg, 04.02.2005 - 2 Wx 124/04

    Vollstreckung einer Entscheidung des Wohnungseigentumsgerichts; Zulässigkeit der

    Hat das Wohnungseigentumsgericht als Prozessgericht eine Entscheidung nach den §§ 887 ff ZPO getroffen, sind ausschließlich die Rechtsmittel der ZPO gegeben; eine sofortige weitere Beschwerde nach § 45 Abs. 1 WEG ist - unabhängig von dem Erreichen des Beschwerdewerts - nicht statthaft (vgl. Weitnauer, WEG, 9. Aufl., § 45 Rdn. 17; OLG Köln NJW-RR 2002, 1384; OLG Köln, Beschluss vom 28.1.04, Az: 16 Wx 248/03, zitiert nach Juris; OLG Frankfurt, Beschluss vom 8.4.02, 20 W 147/02, zitiert nach Juris; Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 19.2.04, 2 ZBR 25/04, zitiert nach Juris).
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