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   BayObLG, 19.04.1989 - BReg. 1a Z 2/89   

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https://dejure.org/1989,20641
BayObLG, 19.04.1989 - BReg. 1a Z 2/89 (https://dejure.org/1989,20641)
BayObLG, Entscheidung vom 19.04.1989 - BReg. 1a Z 2/89 (https://dejure.org/1989,20641)
BayObLG, Entscheidung vom 19. April 1989 - BReg. 1a Z 2/89 (https://dejure.org/1989,20641)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Auslegung der letztwilligen Verfügung; Wille des Erblassers; Verwaltung des von Todes wegen erworbenen Vermögens

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer weiteren Beschwerde; Anforderungen an die Erteilung der elterlichen Sorge; Anforderungen an die Berücksichtigung des Kindeswohls

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Ergänzungspflegschaft; Vermögensverwaltung; Kinder; Beschwerdeberechtigung; Ehegatte; Erblasser; Nachlaß

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 1638

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1989, 1342
  • Rpfleger 1989, 411
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • OVG Saarland, 22.09.1994 - 1 Z 1/86

    Produkt; Werbeverbot; Naturbelassene Blütenpollen; Diätisches Lebensmittel;

    Auszug aus BayObLG, 19.04.1989 - BReg. 1a Z 2/89
    Zur Bewertung des vom Vater mit der Rechtsbeschwerde verfolgten Interesses, welches auf die Beseitigung der Verfügungs- und Verwaltungsbeschränkung gerichtet ist, können die Grundsätze herangezogen werden, welche der Senat in ständiger Rechtsprechung für die Ernennung und Entlassung des von einem Testamentsvollstrecker verwalteten Nachlasses anwendet (z.B. Senatsbeschlüsse vom 28.4.1981 - BReg. 1 Z 2/77 S. 5 m.w.Nachw.; 15.4.1988 - BReg. 1 Z 73/87 S. 8; 10.7.1986 - BReg. 1 Z 1/86).
  • BayObLG, 25.04.1977 - BReg. 1 Z 22/77
    Auszug aus BayObLG, 19.04.1989 - BReg. 1a Z 2/89
    Für die Eltern ergibt sich die Notwendigkeit der Pflegerbestellung aus § 1638 Abs. 1 Satz 2 BGB ; denn der Ausschluß der Vermögensverwaltung tritt gemäß § 1638 Abs. 1 BGB mit dem Anfall der Erbschaft ein (BayObLGZ 1977, 105/108; Soergel/Damrau § 1909 Rn. 7).
  • BayObLG, 18.12.1987 - BReg. 1 Z 61/87

    Statthaftigkeit der sofortigen weiteren Beschwerde gegen eine Verfügung

    Auszug aus BayObLG, 19.04.1989 - BReg. 1a Z 2/89
    Der Senat hat sie auch auf die Entlassung des Nachlaßverwalters ausgedehnt (Senatsbeschluß vom 18.12.1987 - BReg. 1 Z 61/87).
  • OLG Brandenburg, 15.03.2019 - 9 WF 265/18

    Bestellung eines Ergänzungspflegers für die Verwaltung von Kindern ererbten

    Es genügt, dass der Wille des Erblassers, die Eltern oder einen Elternteil von der Verwaltung auszuschließen, in der letztwilligen Verfügung wenn auch nur unvollkommen zum Ausdruck kommt (BayObLG, FamRZ 1989, 1342; FamRZ 1964, 522; Erman/Döll, BGB, 15. Aufl., § 1638 Rz. 8; MünchKomm/Huber, BGB, 7. Aufl., § 1638 Rz. 8; jurisPK-BGB/Schwer, 5. Aufl., § 1638 Rz. 3; Staudinger/Heilmann, BGB, 2016, § 1638 Rz. 11; Frenz, DNotZ 1995, 908, 915).

    Die Anordnung einer Testamentsvollstreckung allein genügt für den Ausschluss der elterlichen Vermögenssorge aber nicht (BayObLG, FamRZ 2004, 1304; FamRZ 1989, 1342; Soergel/Löhnig, BGB, 13. Aufl., § 1638 Rz. 23; Erman/Döll, a.a.O., § 1638 Rz. 8; Staudinger/Heilmann, a.a.O., § 1638 Rz. 11; MünchKomm/Huber, a.a.O., § 1638 Rz. 9; jurisPK-BGB/Schwer, a.a.O., § 1638 Rz. 4; Palandt/Götz, a.a.O., § 1638 Rz. 4; Frenz, DNotZ 1995, 908, 915).

  • OLG Schleswig, 23.03.2007 - 8 WF 191/06

    Ergänzungspflegschaft: Notwendigkeit der Anordnung einer Ergänzungspflegschaft

    Rechtswidrige Beschränkungen der elterlichen Sorge aber beschweren einen Sorgerechtsinhaber selbst dann, wenn das Sorgerecht aus anderen Gründen mit ähnlicher Wirkung wie derjenigen der rechtswidrigen Maßnahme eingeschränkt bzw. einzuschränken wäre (vgl. BayObLG FamRZ 1989, 1342 f.).
  • OLG München, 03.06.2022 - 2 WF 232/22

    Sorgeberechtigter Vater und Miterbe in der Rolle als Testamentsvollstrecker für

    Die Anordnung einer Testamentsvollstreckung muss nicht auch den Ausschluss der Verwaltung gemäß § 1638 Abs. 1 BGB enthalten; ein solcher ist neben der Anordnung einer Testamentsvollstreckung möglich (vgl. MünchKomm/Hinz § 1638 Rn. 9; BayObLG Beschluss vom 19.4.1989 - BReg. 1a Z 2/89, BeckRS 2009, 12353, beckonline; OLG Brandenburg vom 15.03.2019, 9 WF 265/18).
  • BayObLG, 28.02.1997 - 1Z BR 253/96

    Beschwerde gegen Auswahl des Pflegers nach Ernennung des Ergänzungspflegers -

    Zur Bewertung dieses Interesses kann auf die Grundsätze zurückgegriffen werden, die der Senat in ständiger Rechtsprechung für Beschwerden im Zusammenhang mit der Ernennung und Entlassung von Testamentsvollstreckern entwickelt hat (vgl. BayObLG Rpfleger 1989, 411, 412).
  • OLG Bamberg, 12.01.2005 - 2 UF 9/05

    Zum Rechtsmittel gegen die Anordnung einer Ergänzungspflegschaft durch das

    Für die befristete Beschwerde gegen die Anordnung der Ergänzungspflegschaft für das minderjährige Kind wegen rechtlicher Verhinderung seiner Eltern ist jeder Elternteil im eigenen Namen beschwerdeberechtigt, denn die Eltern wären, wenn die Ergänzungspflegschaft zu Unrecht angeordnet wäre, in den ihnen nach §§ 1626 Abs. 1, 1629 Abs. 1 BGB zustehenden Rechten zur Vermögenssorge und Vertretung des Kindes beeinträchtigt (BayObLG FamRZ 1989, 1342 f., NJWE-FER 2000, 177 f.).
  • BayObLG, 10.10.2003 - 3Z BR 103/03

    Vertretungsbefugnis im Verfahren zur Entlassung des Testamentsvollstreckers -

    Die Vermögenssorge umfasst grundsätzlich auch das Recht und die Pflicht zur Verwaltung von ererbtem Vermögen der minderjährigen Kinder (vgl. BayObLG FamRZ 1989, 1342/1343).
  • OLG Köln, 15.12.1998 - 4 UF 257/98

    Jugendamt als Amtsvormund eines jugendlichen Flüchtlings

    Es kommt hinzu, daß die Anordnung einer Ergänzungspflegschaft ein besonderes Bedürfnis voraussetzt, das durch einen gegenwärtigen konkreten Anlaß begründet sein muß (vgl. BGHZ 65, 93, 95; BayObLG FamRZ 1989, 1342, 1343).
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