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   BayObLG, 19.04.1996 - 2St RR 53/96   

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https://dejure.org/1996,3466
BayObLG, 19.04.1996 - 2St RR 53/96 (https://dejure.org/1996,3466)
BayObLG, Entscheidung vom 19.04.1996 - 2St RR 53/96 (https://dejure.org/1996,3466)
BayObLG, Entscheidung vom 19. April 1996 - 2St RR 53/96 (https://dejure.org/1996,3466)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVG § 21 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 Nr. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • archive.org (Kurzinformation)
  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Privater Fahrunterricht für führerscheinlosen Angehörigen ist keine Lappalie

Papierfundstellen

  • NJW 1997, 673 (Ls.)
  • NStZ-RR 1996, 316
  • NZV 1996, 462
  • BayObLGSt 1996, 42
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 08.06.1972 - 4 StR 50/72

    Anforderungen an die subjektive Einstellung des Fahrzeughalters bei der

    Auszug aus BayObLG, 19.04.1996 - 2St RR 53/96
    Der Tatbestand des § 21 Abs. 1 Nr. 2 , Abs. 2 Nr. 1 StVG ist aber nur dann erfüllt, wenn der Angeklagten bezüglich aller Tatbestandsmerkmale Fahrlässigkeit vorzuwerfen ist (vgl. BGHSt 24, 352, 356; BayObLGSt 1982, 129, 130).
  • BayObLG, 15.10.1982 - RReg. 1 St 257/82

    Fahrzeughalter; Halter; Fahrzeugschlüssel; Autoschlüssel; Aufbewahrung

    Auszug aus BayObLG, 19.04.1996 - 2St RR 53/96
    Der Tatbestand des § 21 Abs. 1 Nr. 2 , Abs. 2 Nr. 1 StVG ist aber nur dann erfüllt, wenn der Angeklagten bezüglich aller Tatbestandsmerkmale Fahrlässigkeit vorzuwerfen ist (vgl. BGHSt 24, 352, 356; BayObLGSt 1982, 129, 130).
  • BGH, 02.12.1986 - 1 StR 433/86

    Beruhen eines Urteils auf der Verlesung eines nicht dem Gesetz entsprechenden

    Auszug aus BayObLG, 19.04.1996 - 2St RR 53/96
    Es genügt für die Bejahung der Fahrlässigkeit, daß sie ein derartiges Verhalten infolge eines erheblichen Mangels an zumutbarer Sorgfalt nicht vorausgesehen und vermieden hat (BGH aaO.; OLG Düsseldorf JZ 1987, 316 ).
  • OLG Hamm, 24.08.2005 - 1 Ss 168/05

    Fahren ohne Fahrerlaubnis; Gestatten; Zulassen, Fahrlässigkeit; Beweiswüdigung

    Zutreffend ist das Amtsgericht auch davon ausgegangen, dass der Angeklagten, wie für eine Strafbarkeit gemäß § 21 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 Nr. 1 StVG erforderlich, bezüglich aller Tatbestandsmerkmale Fahrlässigkeit vorzuwerfen ist (vgl. BGH a.a.O.; OLG Düsseldorf JZ 1987, 316; BayObLG NStZ-RR 1996, 316; …
  • OLG Düsseldorf, 14.03.2014 - 22 U 100/13

    DIN-Normen nicht eingehalten: Mangel wird vermutet!

    Im privaten Baurecht obliegt dem Auftragnehmer die Darlegung und die Erschütterung des Anscheins, dass eingetretene Schäden nicht auf der Nichteinhaltung der technischen Vorgaben beruhen, d.h. auch im Falle deren Beachtung entstanden wären; in diesem Zusammenhang verbleibende Zweifel gehen zu Lasten des Werkunternehmers und nicht zu Lasten des Bestellers (vgl. BGH, Urteil vom 04.03.1997, VI ZR 51/96, NJW 1997, 673; BGH, Urteil vom 03.07.1990, VI ZR 239/89, NJW 1991, 230; BGH, Urteil vom 20.06.1978, VI ZR 15/77, NJW 1978, 2032; BGHZ 8, 239; weitere Rechtsprechungsnachweise siehe bereits oben; Werner/Pastor, a.a.O., Rn 3072/3077 mwN 29-34).
  • OLG Hamm, 29.07.1999 - 4 Ss 791/99

    Aufhebung, Zulassen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis, Fahrlässigkeit,

    Eine solche Auffassung geht zu weit, weil sie im Ergebnis darauf hinausliefe, jeden, der nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis ist, als potentiellen Täter eines Vergehens gemäß § 21 StVG anzusehen (vgl. BayObLG NZV 1996, 462 m.w.N.).
  • BayObLG, 07.11.2022 - 203 StRR 420/22

    Unternehmensinterne Delegation der Halteraufgaben; Überlassung eines

    An die Sorgfaltspflicht des Halters sind zwar strenge Anforderungen zu stellen (BGHSt 24, 352), sie dürfen aber auch nicht überspannt werden (BayObLG, Urteil vom 15. Oktober 1982 - RReg 1 St 257/82 -, juris; BayObLG, Beschluss vom 19. April 1996 - 2 St RR 53/96 -, juris; Weidig in MüKo zum StVR, 1. Aufl., § 21 StVG Rn. 26).
  • OLG Düsseldorf, 06.12.2019 - 2 RBs 171/19

    Übereinstimmung der Person auf dem Messfoto mit dem Betroffenen; Möglicher

    Das angefochtene Urteil genügt nicht den Anforderungen, die von der Rechtsprechung bei der Fahreridentifizierung anhand eines Beweisfotos gestellt werden (vgl. grundlegend: BGHSt 41, 376 = NJW 1996, 1420; statt vieler: Senat NZV 1994, 445; OLG Hamm VRS 92, 27; VRS 93, 349; NStZ-RR 2009, 250; OLG Koblenz NZV 2010, 212, 213).
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