Rechtsprechung
BayObLG, 19.04.2005 - 2Z BR 180/04 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Heizkostenabrechnung bei fehlender Verbrauchserfassung
- Judicialis
WEG § 28 Abs. 3
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
WEG § 28 Abs. 3
Wirksamer Eigentümerbeschluss über Jahresabrechnung auch bei nicht kalenderjahrmäßiger Abrechnung der Heizkosten - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Gesonderte Heizkostenabrechnung: Jahresabrechnung unwirksam?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Abweichend vom abgelaufenen Wirtschaftsjahr vorgenommene Heizkostenabrechnung wegen fehlender Messung der Verbrauchsergebnisse; Gültigkeit des Eigentümerbeschlusses über die Jahresabrechnung
Verfahrensgang
- AG Nürnberg - 1 UR II 395/02
- LG Nürnberg-Fürth, 05.08.2004 - 14 T 4582/03
- BayObLG, 19.04.2005 - 2Z BR 180/04
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BayObLG, 07.08.2003 - 2Z BR 47/03
Verfahrensstandsschaft der BGB -Gesellschaft bei der Geltendmachung von …
Auszug aus BayObLG, 19.04.2005 - 2Z BR 180/04
a) Die Beanstandung der Antragsteller, in der Jahresabrechnung 2001 fehle der Saldovortrag zum 1.1.2001, hat nicht die Unwirksamkeit der Abrechnung zur Folge; es besteht allenfalls ein Anspruch auf Ergänzung (BayObLG ZMR 2004, 131 f.).Eine von der Heizkostenverordnung verlangte verbrauchsabhängige Abrechnung für das Kalenderjahr 2001 kann daher nicht erstellt werden (BayObLG ZMR 2004, 131).
Wenn Gelder nicht auf das Konto der Gemeinschaft gelangt sind, können sie nicht Gegenstand der Jahresabrechnung sein (BayObLG ZMR 2004, 131 f.).