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   BayObLG, 19.05.2004 - 3Z BR 76/04   

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https://dejure.org/2004,6958
BayObLG, 19.05.2004 - 3Z BR 76/04 (https://dejure.org/2004,6958)
BayObLG, Entscheidung vom 19.05.2004 - 3Z BR 76/04 (https://dejure.org/2004,6958)
BayObLG, Entscheidung vom 19. Mai 2004 - 3Z BR 76/04 (https://dejure.org/2004,6958)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Deutsches Notarinstitut

    GG Art. 103 Abs. 1; FGG § 27
    Verletzung des rechtlichen Gehörs durch das Beschwerdegericht im Betreuungsverfahren als Beschwerdegrund

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beschwerde gegen Verlängerung einer Betreuung; Absoluter Beschwerdegrund bei Stützung der Entscheidung des Beschwerdegerichts auf ärztliche oder behördliche Stellungnahmen und ohne Kenntnisnahme des Betroffenen von dieser Sachlage; Notwendigkeit der erneuten persönlichen ...

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verletzung des rechtlichen Gehörs kein absoluter Beschwerdegrund

  • Judicialis

    FGG § 27; ; GG Art. 103 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 103 Abs. 1; FGG § 27
    Verletzung des rechtlichen Gehörs und absoluter Beschwerdegrund

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Kempten - XVII 36/02
  • LG Kempten - 42 T 134/04
  • BayObLG, 19.05.2004 - 3Z BR 76/04

Papierfundstellen

  • FamRZ 2006, 289 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BayObLG, 18.09.2002 - 3Z BR 152/02

    Einwilligungsvorbehalt für alle Aufgabenkreise des Betreuers - tatrichterliche

    Auszug aus BayObLG, 19.05.2004 - 3Z BR 76/04
    Das ist auch Voraussetzung für die Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts gemäß § 1903 Abs. 1 BGB (BayObLG NJW-RR 2003, 871).
  • BayObLG, 22.10.1997 - 3Z BR 84/97

    Verlängerung der Betreuung - Einholung eines Sachverständigengutachtens - Bindung

    Auszug aus BayObLG, 19.05.2004 - 3Z BR 76/04
    c) Die Verlängerung einer Betreuung kann vom Vormundschaftsgericht angeordnet werden, wenn die Voraussetzungen der Erstbestellung eines Betreuers vorliegen (vgl. BayObLG FamRZ 1998, 921).
  • BayObLG, 19.11.1985 - BReg. 1 Z 15/85

    Testamentsvollstrecker; Entlassung; Wichtiger Grund; Ernennung; Prüfung;

    Auszug aus BayObLG, 19.05.2004 - 3Z BR 76/04
    Sie ist vielmehr nur dann von Bedeutung, wenn die angefochtene Entscheidung auf diesem Verfahrensverstoß beruht oder beruhen kann (BayObLGZ 1968, 268; BayObLG FamRZ 1987, 101).
  • BayObLG, 29.01.1980 - BReg. 1 Z 78/79

    Irrtumsanfechtung der Anfechtung der Erbschaftsausschlagung

    Auszug aus BayObLG, 19.05.2004 - 3Z BR 76/04
    Deshalb muss stets die Ursächlichkeit des Verfahrensverstoßes geprüft werden (BayObLGZ 1980, 23/25).
  • KG, 11.07.2006 - 1 W 400/02

    Notwendigkeit, dem Betroffenen bei einer öffentlich-rechtlichen Unterbringung

    Eine solche Beschränkung des rechtlichen Gehörs kommt nur in Betracht, wenn zu befürchten ist, dass die unmittelbare Bekanntgabe der ärztlichen Stellungnahme an den Betroffenen dessen Gesundheit schädigen oder zumindest ernsthaft gefährden würde (BayObLG, FamRZ 1993, 1489; BayObLG - 3Z BR 076/04 - in iuris).

    Die Verletzung des rechtlichen Gehörs ist zwar kein absoluter Beschwerdegrund, bei dessen Vorliegen unwiderlegbar vermutet wird, dass die Entscheidung auf dieser Gesetzesverletzung beruhe (BayObLG - 3Z BR 76/04 - in iuris).

    Vielmehr ist dies zu prüfen, doch genügt dazu, wie stets bei Verfahrensfehlern, die Möglichkeit, dass die Gewährung rechtlichen Gehörs zu einer anderen Entscheidung des Amtsgerichts geführt hätte (OLG Zweibrücken, FGPrax 2005, 137; BayObLG - 3Z BR 76/04 - in iuris; Jansen, FGG, 2. Aufl., § 12 Rn. 104).

  • KG, 02.10.2007 - 1 W 179/07

    Unterbringungsrecht: Notwendigkeit der Anhörung des Betroffenen vor Anordnung

    Zwar ist die Verletzung des rechtlichen Gehörs kein absoluter Beschwerdegrund, bei dem unwiderlegbar vermutet wird, dass die Entscheidung auf dieser Gesetzesverletzung beruhe (BayObLG, Beschluss vom 19. Mai 2004 - 3Z BR 76/04 - Juris, Rdn. 14).
  • KG, 13.05.2008 - 1 W 91/08

    Unterbringungsverfahren: Anfechtbarkeit der Übertragung des Beschwerdeverfahrens

    Die Verletzung des rechtlichen Gehörs ist kein absoluter Beschwerdegrund, bei dem unwiderlegbar vermutet wird, dass die Entscheidung auf dieser Gesetzesverletzung beruht (BayObLG, Beschluss vom 19. Mai 2004 - 3Z BR 76/04 - Juris, Rdn. 14).
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