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BayObLG, 19.06.1998 - 5St RR 86/98 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- StV 2001, 349
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BayObLG, 27.07.1990 - RReg. 3 St 108/90
Auszug aus BayObLG, 19.06.1998 - 5St RR 86/98
Bei - wie hier - eingeschränkter Leistungsfähigkeit sind auch Ausführungen unerlässlich, welcher Betrag dem Unterhaltspflichtigen letztlich belassen werden muss und welchen Betrag er jeweils mindestens hätte leisten können (BayObLG NStZ 1991, 39/40). - BayObLG, 02.01.1967 - RReg. 4a St 41/66
Auszug aus BayObLG, 19.06.1998 - 5St RR 86/98
Die Überzeugung, dass der Täter durch die Nichtbefolgung des Zivilurteils eine gesetzlich begründete Unterhaltspflicht verletzt habe, muss sich der Tatrichter unter Ausschöpfung aller ihm zur Verfügung stehenden Erkenntnisquellen selbst bilden (BayObLGSt 1967, 1/2).
- OLG Hamm, 10.10.2007 - 2 Ss 392/07
Unterhaltspflichtverletzung; Feststellungen; Umfang
Zu den für die Feststellung der Unterhaltspflicht maßgebenden Tatsachen gehören auch die Umstände, welche die Unterhaltspflicht der Eltern gegenüber minderjährigen Kindern erweitern - § 1603 Abs. 2 Satz 1 BGB - oder begrenzen - § 1603 Abs. 2 Satz 2 BGB - ( zu vgl. BayObLG, StV 2001, 349; OLG Düsseldorf, StV 2001, 349).