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   BayObLG, 19.07.1994 - 1Z BR 23/94   

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https://dejure.org/1994,7080
BayObLG, 19.07.1994 - 1Z BR 23/94 (https://dejure.org/1994,7080)
BayObLG, Entscheidung vom 19.07.1994 - 1Z BR 23/94 (https://dejure.org/1994,7080)
BayObLG, Entscheidung vom 19. Juli 1994 - 1Z BR 23/94 (https://dejure.org/1994,7080)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der selbständigen Festsetzung des Gegenstandswertes der anwaltlichen Tätigkeit des Verfahrensbevollmächtigten; Maßgeblichkeit des durch das Gericht festgesetzten Geschäftswertes; Bemessung des Geschäftswertes des Beschwerdeverfahrens nach dem verfolgten ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BRAGO §§ 7, 9, 10
    Gegenstandswert der anwaltlichen Tätigkeit eines Verfahrensbevollmächtigten im Erbscheinsverfahren bei Enterbung des Beteiligten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Rpfleger 1995, 341
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BayObLG, 16.07.1992 - BReg. 1 Z 51/91
    Auszug aus BayObLG, 19.07.1994 - 1Z BR 23/94
    Stimmen die Gegenstände nicht überein, so sind die Gebühren für die anwaltliche Tätigkeit gemäß § 7 Abs. 1 BRAGO nach deren eigenem Wert zu berechnen, ein Grundsatz, den § 9 Abs. 1 BRAGO nicht durchbricht (BGH NJW 1968, 2334 ; BayObLG JurBüro 1993, 34).

    Maßgebend ist in erster Linie das von dem Beteiligten verfolgte wirtschaftliche Interesse (vgl. BayObLGZ 1986, 489/491 und BayObLG JurBüro 1993, 34).

  • BayObLG, 04.11.1992 - 1Z BR 70/92

    Pflicht des Nachlassgerichts zur Erforschung des Sachverhalts zum Zeitpunkt der

    Auszug aus BayObLG, 19.07.1994 - 1Z BR 23/94
    Das Landgericht hat das Rechtsmittel zurückgewiesen, auch die hiergegen eingelegte weitere Beschwerde des Beteiligten zu 1 ist ohne Erfolg geblieben (Senatsbeschluß vom 4.11.1992 1Z BR 70/92).
  • BayObLG, 04.12.1986 - BReg. 1 Z 43/86

    Beschwerde gegen die Festsetzung de Geschäftswerts

    Auszug aus BayObLG, 19.07.1994 - 1Z BR 23/94
    Maßgebend ist in erster Linie das von dem Beteiligten verfolgte wirtschaftliche Interesse (vgl. BayObLGZ 1986, 489/491 und BayObLG JurBüro 1993, 34).
  • BGH, 30.09.1968 - III ZB 11/67

    Antrag eines Rechtsanwaltes auf gerichtliche Festsetzung des Wertes des

    Auszug aus BayObLG, 19.07.1994 - 1Z BR 23/94
    Stimmen die Gegenstände nicht überein, so sind die Gebühren für die anwaltliche Tätigkeit gemäß § 7 Abs. 1 BRAGO nach deren eigenem Wert zu berechnen, ein Grundsatz, den § 9 Abs. 1 BRAGO nicht durchbricht (BGH NJW 1968, 2334 ; BayObLG JurBüro 1993, 34).
  • BayObLG, 19.09.1986 - BReg. 3 Z 88/86

    Beschwerdeverfahren wegen der Festsetzung des Gegenstandswerts in der

    Auszug aus BayObLG, 19.07.1994 - 1Z BR 23/94
    Eine Entscheidung über die Kosten und den Wert des Beschwerdeverfahrens unterbleibt, weil dieses Verfahren gebührenfrei ist und Kosten nicht erstattet werden (§ 10 Abs. 3 Satz 4 BRAGO , § 31 Abs. 3 Satz 2 und 3 KostO ; vgl. BayObLGZ 1986, 362/364 und BayObLG JurBüro 1989, 1602/1603).
  • BayObLG, 19.01.1982 - BReg. 1 Z 20/81
    Auszug aus BayObLG, 19.07.1994 - 1Z BR 23/94
    Das als befristete Erstbeschwerde gemäß § 10 Abs. 3 Satz 1 BRAGO zu wertende Rechtsmittel, über das in entsprechender Anwendung des § 199 Abs. 2 Satz 1 FGG das Bayerische Oberste Landesgericht entscheidet (§ 10 Abs. 3 Satz 4 BRAGO ; BayObLGZ 1982, 20/23), ist zulässig.
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