Rechtsprechung
BayObLG, 19.07.1994 - 1Z BR 23/94 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zulässigkeit der selbständigen Festsetzung des Gegenstandswertes der anwaltlichen Tätigkeit des Verfahrensbevollmächtigten; Maßgeblichkeit des durch das Gericht festgesetzten Geschäftswertes; Bemessung des Geschäftswertes des Beschwerdeverfahrens nach dem verfolgten ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BRAGO §§ 7, 9, 10
Gegenstandswert der anwaltlichen Tätigkeit eines Verfahrensbevollmächtigten im Erbscheinsverfahren bei Enterbung des Beteiligten - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Gemünden/Main - VI 538/89
- LG Würzburg, 18.05.1992 - 3 T 1581/91
- BayObLG, 04.11.1992 - 1Z BR 70/92
- LG Würzburg, 21.12.1993 - 3 T 1581/91
- BayObLG, 19.07.1994 - 1Z BR 23/94
Papierfundstellen
- Rpfleger 1995, 341
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BayObLG, 16.07.1992 - BReg. 1 Z 51/91
Auszug aus BayObLG, 19.07.1994 - 1Z BR 23/94
Stimmen die Gegenstände nicht überein, so sind die Gebühren für die anwaltliche Tätigkeit gemäß § 7 Abs. 1 BRAGO nach deren eigenem Wert zu berechnen, ein Grundsatz, den § 9 Abs. 1 BRAGO nicht durchbricht (BGH NJW 1968, 2334 ; BayObLG JurBüro 1993, 34).Maßgebend ist in erster Linie das von dem Beteiligten verfolgte wirtschaftliche Interesse (vgl. BayObLGZ 1986, 489/491 und BayObLG JurBüro 1993, 34).
- BayObLG, 04.11.1992 - 1Z BR 70/92
Pflicht des Nachlassgerichts zur Erforschung des Sachverhalts zum Zeitpunkt der …
Auszug aus BayObLG, 19.07.1994 - 1Z BR 23/94
Das Landgericht hat das Rechtsmittel zurückgewiesen, auch die hiergegen eingelegte weitere Beschwerde des Beteiligten zu 1 ist ohne Erfolg geblieben (Senatsbeschluß vom 4.11.1992 1Z BR 70/92). - BayObLG, 04.12.1986 - BReg. 1 Z 43/86
Beschwerde gegen die Festsetzung de Geschäftswerts
Auszug aus BayObLG, 19.07.1994 - 1Z BR 23/94
Maßgebend ist in erster Linie das von dem Beteiligten verfolgte wirtschaftliche Interesse (vgl. BayObLGZ 1986, 489/491 und BayObLG JurBüro 1993, 34).
- BGH, 30.09.1968 - III ZB 11/67
Antrag eines Rechtsanwaltes auf gerichtliche Festsetzung des Wertes des …
Auszug aus BayObLG, 19.07.1994 - 1Z BR 23/94
Stimmen die Gegenstände nicht überein, so sind die Gebühren für die anwaltliche Tätigkeit gemäß § 7 Abs. 1 BRAGO nach deren eigenem Wert zu berechnen, ein Grundsatz, den § 9 Abs. 1 BRAGO nicht durchbricht (BGH NJW 1968, 2334 ; BayObLG JurBüro 1993, 34). - BayObLG, 19.09.1986 - BReg. 3 Z 88/86
Beschwerdeverfahren wegen der Festsetzung des Gegenstandswerts in der …
Auszug aus BayObLG, 19.07.1994 - 1Z BR 23/94
Eine Entscheidung über die Kosten und den Wert des Beschwerdeverfahrens unterbleibt, weil dieses Verfahren gebührenfrei ist und Kosten nicht erstattet werden (§ 10 Abs. 3 Satz 4 BRAGO , § 31 Abs. 3 Satz 2 und 3 KostO ; vgl. BayObLGZ 1986, 362/364 und BayObLG JurBüro 1989, 1602/1603). - BayObLG, 19.01.1982 - BReg. 1 Z 20/81
Auszug aus BayObLG, 19.07.1994 - 1Z BR 23/94
Das als befristete Erstbeschwerde gemäß § 10 Abs. 3 Satz 1 BRAGO zu wertende Rechtsmittel, über das in entsprechender Anwendung des § 199 Abs. 2 Satz 1 FGG das Bayerische Oberste Landesgericht entscheidet (§ 10 Abs. 3 Satz 4 BRAGO ; BayObLGZ 1982, 20/23), ist zulässig.