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   BayObLG, 19.08.1997 - 4St RR 164/97   

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https://dejure.org/1997,5172
BayObLG, 19.08.1997 - 4St RR 164/97 (https://dejure.org/1997,5172)
BayObLG, Entscheidung vom 19.08.1997 - 4St RR 164/97 (https://dejure.org/1997,5172)
BayObLG, Entscheidung vom 19. August 1997 - 4St RR 164/97 (https://dejure.org/1997,5172)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bußgeld wegen Nichteinhaltung von Lenkzeiten und Ruhezeiten ; Lenkzeiten und Ruhezeiten beim Transport tierischer Abfälle ; Anwendung europäischer Vorschriften bei der Einhaltung von Lenkzeiten und Ruhezeiten; Tierkörperteile als Abfälle; Begriff der Entledigung im ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abfalleigenschaft von Schlachttierhäuten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • hessen.de (Kurzinformation)

    Tierschutz - Strafrecht - Tiertransporte - Schlachttiere

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1998, 56
  • BayObLGSt 1997, 119
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 30.05.1963 - 1 StR 6/63

    Verletzung der gesetzlichen Unterhaltspflicht durch Unterlassung - Beurteilung

    Auszug aus BayObLG, 19.08.1997 - 4St RR 164/97
    Deswegen wird hier auch dann nur eine einheitliche Handlung unterlassen, wenn alle zur Erfüllung der Aufsichtspflicht gebotenen Einzelhandlungen auf Dauer unterbleiben (vgl. BGHSt 18, 376 /379).
  • BayObLG, 26.06.1996 - 3 ObOWi 58/96

    Überwachung des Unternehmers der Einhaltung der Lenkzeiten und Ruhezeiten des

    Auszug aus BayObLG, 19.08.1997 - 4St RR 164/97
    Nichts anderes hat zu gelten, wenn gleichzeitig die Belehrung und Kontrolle mehrerer Fahrer unterlassen wird (BayObLGSt 1996, 81).
  • BayObLG, 18.04.1983 - 3 ObOWi 26/83
    Auszug aus BayObLG, 19.08.1997 - 4St RR 164/97
    Der Entledigungbegriff beinhaltet also eine Aufgabe von Sachen, ohne damit sich oder einen anderen begünstigen zu wollen, abgesehen von der Begünstigung, die in der Entledigung selbst liegen kann (vgl. BayObLGSt 1983, 44/45).
  • OLG Bamberg, 30.01.2014 - 3 Ss OWi 284/13

    Bußgeldverfahren wegen grenzüberschreitendem Verstoß gegen die Einhaltung der

    Liegen dem Betroffenen Verstöße gegen die VO (EG) Nr. 561/2006 zur Last, muss sich bei Fehlen eines Geständnisses aus den Urteilsgründen ergeben, dass die verfahrensgegenständlichen Beförderungsfahrten innerhalb des sich aus Art. 2 Abs. 2 VO (EG) Nr. 561/2006 ergebenden Geltungsbereichs der Bestimmungen begangen wurden (u.a. Anschluss an BayObLGSt 1997, 119 ff = NStZ-RR 1998, 56 f. und BayObLG 1996, 81 ff. = wistra 1996, 356 f. = NStZ-RR 1997, 20 f. = VRS 92 [1997], 238 ff.).

    Dementsprechend muss der Tatrichter darlegen, dass der Anwendungsbereich für diese Vorschriften eröffnet ist (vgl. für die VO [EWG] Nr. 3820/85: BayObLGSt 1997, 119; 199, 183).

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