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BayObLG, 19.09.1996 - 1Z BR 143/96 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Erfordernis der Einwilligung des Kindes bei einer Adoption; Beschwerdebefugnis im Adoptionsverfahren; Anhörung der Beteiligten im Adoptionsverfahren
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Landsberg/Lech, 09.11.1995 - XVI 8/95
- LG Augsburg, 18.04.1996 - 5 T 5709/95
- BayObLG, 19.09.1996 - 1Z BR 143/96
Papierfundstellen
- FamRZ 1997, 576
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BayObLG, 05.07.1993 - 1Z BR 55/93
Feststellung; Stiefvater; Adoption; Kindeswohl; Persönliche Anhörung; …
Auszug aus BayObLG, 19.09.1996 - 1Z BR 143/96
Denn diese soll dem Gericht in erster Linie eine hinreichende Beurteilungsgrundlage dafür verschaffen, ob die Annahme dem Wohl des Kindes dient sowie ob zwischen dem Annehmenden und dem Kind ein Eltern-Kind-Verhältnis besteht oder seine Herstellung zu erwarten ist (§ 1741 Abs. 1 BGB ; vgl. BayObLG FamRZ 1993, 1480 ). - BGH, 11.07.1984 - IVb ZB 73/83
Entzug des Sorgerechts wegen Erziehungsversagens
Auszug aus BayObLG, 19.09.1996 - 1Z BR 143/96
Denn der Sinn und Zweck der persönlichen Anhörung stehen deren Durchführung durch einen beauftragten oder ersuchten Richter nicht entgegen, soweit es nicht aus Gründen der Sachaufklärung auf den unmittelbaren persönlichen Eindruck der Mitglieder des erkennenden Gerichts ankommt (BGH NJW 1985, 1702, 1705, BayObLGZ 1981, 306, 310 f.;… Keidel/Kuntze § 50b Rn. 17 m.w.N.). - BayObLG, 20.09.1982 - BReg. 1 Z 31/82
Auszug aus BayObLG, 19.09.1996 - 1Z BR 143/96
Die Beschwerdeberechtigung der Beteiligten zu 2 und 3 ergibt sich ohne Rücksicht auf die Zulässigkeit der Erstbeschwerden bereits aus deren Zurückweisung (vgl. zu allem BayObLGZ 1982, 318 f.). - BayObLG, 11.09.1981 - BReg. 3 Z 65/81
Auszug aus BayObLG, 19.09.1996 - 1Z BR 143/96
Denn der Sinn und Zweck der persönlichen Anhörung stehen deren Durchführung durch einen beauftragten oder ersuchten Richter nicht entgegen, soweit es nicht aus Gründen der Sachaufklärung auf den unmittelbaren persönlichen Eindruck der Mitglieder des erkennenden Gerichts ankommt (BGH NJW 1985, 1702, 1705, BayObLGZ 1981, 306, 310 f.;… Keidel/Kuntze § 50b Rn. 17 m.w.N.).