Rechtsprechung
   BayObLG, 19.09.2000 - 3Z BR 222/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,6362
BayObLG, 19.09.2000 - 3Z BR 222/00 (https://dejure.org/2000,6362)
BayObLG, Entscheidung vom 19.09.2000 - 3Z BR 222/00 (https://dejure.org/2000,6362)
BayObLG, Entscheidung vom 19. September 2000 - 3Z BR 222/00 (https://dejure.org/2000,6362)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,6362) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Deutsches Notarinstitut

    KostO §§ 14 Abs. 3; 22, 23, 24
    Geschäftswert von öffentlich-rechtliche Stellplatzverpflichtung sichernden Dienstbarkeiten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsbeschwerde; Grunddienstbarkeit; Geschäftswert; Beschränkt persönliche Dienstbarkeit; Stellplatzverpflichtung; Jahresnutzungswert

  • Judicialis

    KostO § 14 Abs. 3; ; KostO § 22; ; KostO § 23; ; KostO § 24

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KostO § 14 Abs. 3, § 22, § 23, § 24
    Geschäftswert für die Eintragung von Grunddienstbarkeiten und beschränkten persönlichen Dienstbarkeiten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Regensburg - 5 T 16/00
  • BayObLG, 19.09.2000 - 3Z BR 222/00

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 432 (Ls.)
  • FGPrax 2000, 254
  • Rpfleger 2001, 47
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Oldenburg, 17.12.1997 - 5 W 232/97

    Geschäftswert von beschränkt persönlichen Dienstbarkeiten ; Einräumung des Rechts

    Auszug aus BayObLG, 19.09.2000 - 3Z BR 222/00
    Subjektive Umstände sind nicht zu berücksichtigen (OLG Oldenburg Rpfleger 1998, 171).
  • BayObLG, 15.09.1999 - 3Z BR 213/99

    Bestimmung des Werts einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit

    Auszug aus BayObLG, 19.09.2000 - 3Z BR 222/00
    Es besteht aber Einigkeit, dass Benutzungsdienstbarkeiten (§ 1018 1. Alt. BGB), bei denen der Berechtigte das Grundstück in einzelnen Beziehungen nutz en darf, unter § 24 KostO fallen (BayObLG JurBüro 2000, 94; Korintenberg/Reimann § 24 Rn. 14; Hartmann KostG 29. Aufl. § 24 KostO Rn. 4 Stichwort "Nießbrauch").
  • OLG München, 17.10.2017 - 34 Wx 238/17

    Geschäftswertbemessung für eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit - Nutzung

    Die vom Beteiligten zu 2 insofern angeführte Rechtsprechung betraf nämlich jeweils den Wert von Dienstbarkeiten an Stellplätzen für einzelne Wohnungseigentumseinheiten (vgl. BayObLG FGPrax 2000, 254; ebenso BayObLG RPfleger 1982, 358, auch wenn dort neben Stellplätzen für Wohnungseinheiten auch öffentliche Stellplätze mitumfasst waren).
  • OLG Schleswig, 03.08.2011 - 2 W 2/11

    Belastung eines Sondernutzungsrechts mit einer Grunddienstbarkeit

    Der anzusetzende Geschäftswert ist dabei nach §§ 22, 24 Abs. 1 b ) KostO das Fünfundzwanzigfache des Jahreswertes (vgl. dazu BayObLG, FGPrax 2000, S. 254 f.; Schwarz in: Korintenberg/Lappe/Bengel/Reimann, aaO. § 22 Rn. 3, § 24 Rn. 14, 35a).
  • OLG Stuttgart, 10.04.2003 - 8 W 497/02

    Notargebühr: Geschäftswert der Gebühr für die Ergänzung eines Fremdentwurfs für

    a) Zutreffend ist der rechtliche Ausgangspunkt des Landgerichts, dass sich der Geschäftswert für die einzutragende beschränkte persönliche Dienstbarkeit (§ 1090 BGB), die in erster Linie aus einer Benutzungsdienstbarkeitbesteht und durch eine Ausschlussdienstbarkeit ergänzt wird, nach § 24 Abs. 1 KostO berechnet, da dadurch die dauernde Nutzung des der Kostenschuldnerin gehörenden Grundstücks durch die Wärmelieferantin zur Erfüllung ihrer im Wärmelieferungsvertrag eingegangenen Verpflichtungen gesichert werden soll (vgl. Senat, Die Justiz 1992, 108 = RPfl 1992, 290 = JurBüro 1992, 691 (Stromkabel); BayObLG FGPrax 2000, 254 = RPfl 2001, 47 (betr. Stellplatzverpflichtung); Bayr. Notarkammer, Streifzug durch die KostO, 5. Aufl., Rn 868).
  • LG Düsseldorf, 08.08.2000 - 36 T 6/00

    Eintragungsfähigkeit des Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrages im

    Norbert Dorsemagen, Notar, Düsseldorf B. Kostenrecht - Geschäftswert von öffentlich-rechtliche Stellplatzverpflichtung sichernden Dienstbarkeiten (BayObLG, Beschluss vom 19.9. 2000 - 3Z BR 222/00 - mitgeteilt von Richter am BayObLG Johann Demharter, München) KostG §§ 14 Abs. 3; 22; 23; 24 Der Geschäftswert für die Eintragung von Grunddienstbarkeiten und beschränkten persönlichen Dienstbarkeiten, die den Anspruch des Staates auf Erfüllung der Stellplatzverpflichtung sichern, bestimmt sich nach § 24 Abs. 1 Buchst. b KostG.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht