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   BayObLG, 19.09.2000 - 3Z BR 227/00   

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BayObLG, 19.09.2000 - 3Z BR 227/00 (https://dejure.org/2000,2584)
BayObLG, Entscheidung vom 19.09.2000 - 3Z BR 227/00 (https://dejure.org/2000,2584)
BayObLG, Entscheidung vom 19. September 2000 - 3Z BR 227/00 (https://dejure.org/2000,2584)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Notare Bayern PDF, S. 93 (Leitsatz und Auszüge)

    §§ 7, 14, 15, 17 KostO
    Verjährung des Anspruchs auf Rückerstattung von Kosten

Verfahrensgang

  • LG München I - T 5720/00
  • BayObLG, 19.09.2000 - 3Z BR 227/00

Papierfundstellen

  • FGPrax 2000, 255
  • BayObLGZ 2000, 256
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (11)

  • OLG Hamm, 26.03.1999 - 15 W 58/99
    Auszug aus BayObLG, 19.09.2000 - 3Z BR 227/00
    Nach überwiegender Auffassung in der Rechtsprechung (OLG Düsseldorf NJW-RR 1999, 296; OLG Hamm NJW-RR 1999, 1229/1230; OLG Bremen OLGR 2000, 209/210; LG Bielefeld Rpfleger 2000, 300; LG Hannover NdsRpfl 2000, 111/112; LG Frankenthal NJW-RR 1999, 1158; so auch Rohs/Wedewer KostO 3. Aufl. § 17 Rn. 6) entsteht der Rückerstattungsanspruch bereits mit der Zahlung der unberechtigt angeforderten Kosten.

    Der Anspruch des Kostenschuldners auf Erstattung objektiv zu Unrecht erhobener Kosten hat seine Grundlage in demselben öffentlich-rechtlichen Rechtsverhältnis; es handelt sich bei ihm um die Kehrseite des Kostenanspruchs der Staatskasse (BayObLGZ 1998, 340/343; OLG Hamm NJW-RR 1999, 1229/1230).

    cc) Aus § 14 Abs. 6 KostO folgt, dass der Kostenansatz nicht in Bestandskraft erwächst (OLG Hamm NJW-RR 1999, 1229/1230).

  • OLG Düsseldorf, 20.10.1998 - 10 W 99/98
    Auszug aus BayObLG, 19.09.2000 - 3Z BR 227/00
    Nach überwiegender Auffassung in der Rechtsprechung (OLG Düsseldorf NJW-RR 1999, 296; OLG Hamm NJW-RR 1999, 1229/1230; OLG Bremen OLGR 2000, 209/210; LG Bielefeld Rpfleger 2000, 300; LG Hannover NdsRpfl 2000, 111/112; LG Frankenthal NJW-RR 1999, 1158; so auch Rohs/Wedewer KostO 3. Aufl. § 17 Rn. 6) entsteht der Rückerstattungsanspruch bereits mit der Zahlung der unberechtigt angeforderten Kosten.

    Der Kostenschuldner braucht seinen Rückerstattungsanspruch nicht gesondert geltend zu machen und läuft deshalb nicht Gefahr, dass sein Anspruch an der Verjährungsfrist des § 17 Abs. 2 KostO scheitert (OLG Düsseldorf NJW-RR 1999, 296).

  • LG Bielefeld, 25.02.2000 - 20 T 53/99
    Auszug aus BayObLG, 19.09.2000 - 3Z BR 227/00
    Nach überwiegender Auffassung in der Rechtsprechung (OLG Düsseldorf NJW-RR 1999, 296; OLG Hamm NJW-RR 1999, 1229/1230; OLG Bremen OLGR 2000, 209/210; LG Bielefeld Rpfleger 2000, 300; LG Hannover NdsRpfl 2000, 111/112; LG Frankenthal NJW-RR 1999, 1158; so auch Rohs/Wedewer KostO 3. Aufl. § 17 Rn. 6) entsteht der Rückerstattungsanspruch bereits mit der Zahlung der unberechtigt angeforderten Kosten.
  • OLG Köln, 24.02.1992 - 2 Wx 53/90
    Auszug aus BayObLG, 19.09.2000 - 3Z BR 227/00
    Nach anderer Ansicht beginnt die Verjährungsfrist erst mit der Aufhebung des Kostenansatzes zu laufen (OLG Köln Rpfleger 1992, 317; Korintenberg/Lappe KostO 14. Aufl. § 17 Rn. 17; Hartmann Kostengesetze 29. Aufl. § 17 KostO Rn. 5).
  • BGH, 01.10.1987 - IX ZR 202/86

    Berechtigung des Rechtsmißbrauchseinwandes gegenüber der Verjährungseinrede

    Auszug aus BayObLG, 19.09.2000 - 3Z BR 227/00
    Unzulässig ist die Verjährungseinrede nur bei wirklich schweren Verstößen gegen Treu und Glauben, so, wenn der Schuldner den Gläubiger durch sein Verhalten von der rechtzeitigen gerichtlichen Geltendmachung abgehalten hat oder wenn der Gläubiger nach objektiven Maßstäben darauf vertrauen durfte, sein Anspruch werde ohne Rechtsstreit befriedigt oder vom Schuldner nur mit Einwendungen in der Sache bekämpft (BGHZ 93, 64/66; NJW 1988, 265/266; 2245/2247).
  • LG Frankenthal, 18.03.1999 - 5 T 2/99

    Verjährung eines Anspruchs auf Rückerstattung von Grundbucheintragungskosten;

    Auszug aus BayObLG, 19.09.2000 - 3Z BR 227/00
    Nach überwiegender Auffassung in der Rechtsprechung (OLG Düsseldorf NJW-RR 1999, 296; OLG Hamm NJW-RR 1999, 1229/1230; OLG Bremen OLGR 2000, 209/210; LG Bielefeld Rpfleger 2000, 300; LG Hannover NdsRpfl 2000, 111/112; LG Frankenthal NJW-RR 1999, 1158; so auch Rohs/Wedewer KostO 3. Aufl. § 17 Rn. 6) entsteht der Rückerstattungsanspruch bereits mit der Zahlung der unberechtigt angeforderten Kosten.
  • BGH, 28.11.1984 - VIII ZR 240/83

    Hemmung der Verjährung von Ersatzansprüchen des Vermieters

    Auszug aus BayObLG, 19.09.2000 - 3Z BR 227/00
    Unzulässig ist die Verjährungseinrede nur bei wirklich schweren Verstößen gegen Treu und Glauben, so, wenn der Schuldner den Gläubiger durch sein Verhalten von der rechtzeitigen gerichtlichen Geltendmachung abgehalten hat oder wenn der Gläubiger nach objektiven Maßstäben darauf vertrauen durfte, sein Anspruch werde ohne Rechtsstreit befriedigt oder vom Schuldner nur mit Einwendungen in der Sache bekämpft (BGHZ 93, 64/66; NJW 1988, 265/266; 2245/2247).
  • BGH, 23.11.1994 - XII ZR 150/93

    Unterbrechung der Verjährung mietrechtlicher Ansprüche durch ein selbständiges

    Auszug aus BayObLG, 19.09.2000 - 3Z BR 227/00
    Ein solches Ergebnis wäre mit dem Zweck der in § 17 Abs. 2 KostO getroffenen Verjährungsregelung unvereinbar (OLG Düsseldorf aaO), die, wie jede Verjährung, nach Ablauf einer bestimmten Zeit Rechtsfrieden schaffen soll (vgl. BGHZ 128, 74/82; Palandt/Heinrichs BGB 59. Aufl. Überbl v § 194 Rn. 4).
  • EuGH, 02.12.1997 - C-188/95

    Fantask u.a.

    Auszug aus BayObLG, 19.09.2000 - 3Z BR 227/00
    Der Europäische Gerichtshof läßt dies zu, sofern diese Frist für die Geltendmachung auf Gemeinschaftsrecht gestützter Ansprüche nicht ungünstiger ist als für die Geldmachtung auf nationales Recht gestützter Ansprüche und die Ausübung der durch die Gemeinschaftsordnung verliehenen Rechte nicht praktisch unmöglich gemacht oder übermäßig erschwert wird (EuGH ZIP 1998, 206/211).
  • OLG Bremen, 26.01.2000 - 2 W 117/99

    Verjährung des Anspruchs auf Rückerstattung zuviel gezahlter Kosten gegen die

    Auszug aus BayObLG, 19.09.2000 - 3Z BR 227/00
    Nach überwiegender Auffassung in der Rechtsprechung (OLG Düsseldorf NJW-RR 1999, 296; OLG Hamm NJW-RR 1999, 1229/1230; OLG Bremen OLGR 2000, 209/210; LG Bielefeld Rpfleger 2000, 300; LG Hannover NdsRpfl 2000, 111/112; LG Frankenthal NJW-RR 1999, 1158; so auch Rohs/Wedewer KostO 3. Aufl. § 17 Rn. 6) entsteht der Rückerstattungsanspruch bereits mit der Zahlung der unberechtigt angeforderten Kosten.
  • BayObLG, 09.12.1998 - 3Z BR 273/98

    Verzinsung zu erstattender Gebühren

  • OLG Frankfurt, 21.06.2005 - 20 W 200/03

    Handelsregistergebühren: Beginn von Verzinsung und Verjährung in Altfällen

    Besondere Umstände, die die Erhebung der Verjährungseinrede entsprechend den Anforderungen des § 242 BGB rechtsmissbräuchlich erscheinen lassen würden (vgl. BayObLG JurBüro 2001, 104; KG FGPrax 2003, 89, 92 und Rpfleger 2005, 217), sind weder vorgetragen, noch sonst ersichtlich.

    Nach ganz überwiegender Auffassung in der Rechtsprechung (vgl. OLG Hamm NJW-RR 1999, 1229; OLG Düsseldorf NJW-RR 1999, 296; OLG Bremen NJW-RR 2000, 174; BayObLG JurBüro 2001, 104; KG Rpfleger 2003, 149 und Rpfleger 2005, 217; OLG Stuttgart Rpfleger 2004, 380) entsteht der Rückzahlungsanspruch des Kostenschuldners bereits mit Überzahlung und zu diesem Zeitpunkt beginnt auch die Verjährung zu laufen.

  • KG, 15.10.2002 - 1 W 7734/00

    Begrenzung der Handelsregistergebühren nach dem Eintragungsaufwand; Erhebung

    Demgegenüber ist der Gegenauffassung, wonach die Verjährung des Rückerstattungsanspruchs erst mit der Aufhebung bzw. Berichtigung des Kostenansatzes beginnt, entgegenzuhalten, dass sie allein aus der begrifflichen Einordnung des Kostenansatzes als Justiverwaltungsakt Folgerungen über dessen Wirkungen herleitet, obwohl zunächst anhand der gesetzlichen Ausgestaltung des Justiverwaltungsakts zu prüfen ist, ob und inwieweit allgemeine Lehren des Verwaltungsakts auf diese Sonderregelung überhaupt übertragbar sind (vgl. zu Vorstehendem OLG Düsseldorf JurBüro 1999, 209; BayObLG JurBüro 2001, 104; OLG Bremen NJW-RR 2000, 1743, jew. m.w.N. auch zur Gegenauffassung; s.a. allg. Senat, zur Veröffentlichung vorgesehener Beschluss vom 6.November 2001 - 1 W 8818/00 - zur Frage der Verzinsung des Rückerstattungsanspruchs).

    Es kann daher auch dahingestellt bleiben, ob es ihr - wie das Landgericht meint -zuzumuten gewesen wäre, die Erinnerungen schon im Laufe des Jahres 1998 zu erheben (vgl. zu Vorstehendem auch BayObLG JurBüro 2001, 104/105).

  • KG, 09.11.2004 - 1 W 343/02

    Rückzahlungsanspruch einer Gesellschaft für überzahlte Handelsregistergebühren:

    Diese Regelung ist vom Landgericht zu Recht dahin verstanden worden, dass die Verjährungsfrist bereits mit der Zahlung der angeforderten Kosten begann (so Senat, KGR 2003, 28 = Rpfleger 2003, 149; OLG Düsseldorf Rpfleger 1988, 887 = MDR 1988, 507; BayObLGZ 2000, 256 = FGPrax 2000, 255) und nicht erst mit der Aufhebung oder Berichtigung des Kostenansatz auf dem die Zahlung beruht (so aber OLG Köln NJW-RR 1992, 1086 = Rpfleger 1992, 317; Korintenberg/Lappe, Kostenordnung, 15. Aufl., § 17 Rn. 17).

    Allein der Hinweis auf die rechtliche Einordnung des Kostenansatzes als Justizverwaltungsakt ändert hieran nichts, weil sich aus dieser Einordnung nicht ergibt, dass angesichts der abweichenden Regelungen in der Kostenordnung auf allgemeine verwaltungsrechtliche Grundsätze zurückgegriffen werden könnte (vgl. Senat, KGR 2003, 28 = Rpfleger 2003, 149; im Einzelnen BayObLGZ 2000, 256 = FGPrax 2000, 255).

  • OLG Frankfurt, 12.03.2018 - 20 W 282/15

    Kostenerinnerungsverfahren: Anspruch auf Erstattung überzahlter Gerichtskosten

    Die Erinnerung ist dann allerdings unbegründet, wenn die Staatskasse gegenüber dem Erstattungsanspruch - begründet - die Einrede der Verjährung erhebt (vgl. im Einzelnen die Nachweise bei OLG Hamm, Beschluss vom 15.02.2001, 15 W 456/00, zitiert nach juris; BayObLG FGPrax 2000, 255; KG FGPrax 2003, 89 [KG Berlin 15.10.2002 - 1 W 7734/00] ; Korintenberg/Fackelmann, GNotKG, 20. Aufl., § 81 Rz. 34).
  • OLG Hamm, 15.02.2001 - 15 W 456/00

    Kostenerinnerung - Erstattungsanspruch des Kostenschuldners nach Herabsetzung des

    Dementsprechend ist in der obergerichtlichen Rechtsprechung wiederholt über den vom Kostenschuldner geltend gemachten Erstattungsanspruch im Kostenerinnerungsverfahren nach § 14 Abs. 2 KostO entschieden worden (vgl. OLG Zweibrücken Rpfleger 2000, 128; OLG Düsseldorf FGPrax 1999, 36; BayObLG FGPrax 2000, 255; Senat a.a.O.).

    Sollte die Sache erneut in die Beschwerdeinstanz gelangen, wird die Kammer für Handelssachen des Landgerichts zu erwägen haben, ob der Entscheidung über die Begründetheit der Verjährungseinrede noch die für eine Zulassung der weiteren Beschwerde erforderliche grundsätzliche Bedeutung beizumessen ist, nachdem der Senat bereits in seinem mehrfach zitierten Beschluß vom 26.03.1999 zu der Berechnung des Laufs der Verjährungsfrist für den Erstattungsanspruch sachlich übereinstimmend mit der hier angefochtenen Entscheidung des Landgerichts Stellung genommen hat und das BayObLG (FGPrax 2000, 255) dieser Entscheidung speziell auch für die Beurteilung eines Anspruchs auf Erstattung von Gebühren gefolgt ist, die unter Berücksichtigung des EG-Gemeinschaftsrechts ursprünglich überhöht angesetzt worden waren.

  • KG, 09.11.2004 - 1 W 347/02

    Verjährung von Rückerstattungsansprüchen; Hinderung an der Erhebung der Einrede

    Diese Regelung ist vom Landgericht zu Recht dahin verstanden worden, dass die Verjährungsfrist bereits mit der Zahlung der angeforderten Kosten begann (so Senat, KGR 2003, 28 = Rpfleger 2003, 149; OLG Düsseldorf Rpfleger 1988, 887 = MDR 1988, 507; BayObLGZ 2000, 256 = FGPrax 2000, 255) und nicht erst mit der Aufhebung oder Berichtigung des Kostenansatz auf dem die Zahlung beruht (so aber OLG Köln NJW-RR 1992, 1086 = Rpfleger 1992, 317; Korintenberg/Lappe, Kostenordnung, 15. Aufl., § 17 Rn. 17).

    Allein der Hinweis auf die rechtliche Einordnung des Kostenansatzes als Justizverwaltungsakt ändert hieran nichts, weil sich aus dieser Einordnung nicht ergibt, dass angesichts der abweichenden Regelungen in der Kostenordnung auf allgemeine verwaltungsrechtliche Grundsätze zurückgegriffen werden könnte (vgl. Senat, KGR 2003, 28 = Rpfleger 2003, 149; im Einzelnen BayObLGZ 2000, 256 = FGPrax 2000, 255).

  • OLG Stuttgart, 16.03.2004 - 8 W 155/03

    Erbscheinsgebühr: Gemeinschaftsrechtskonforme Gerichtsgebühr für einen für die

    Diese Rechtsprechung des EuGH haben die deutschen Gerichte alsbald aufgegriffen und die Bestimmungen der Kostenordnung über die Handelsregistergebühren, insbesondere § 26, einhellig für nicht mehr anwendbar erklärt bzw. die Gebühren entsprechend den europarechtlichen Vorgaben herabgesetzt (zB BayObLGZ 1998, 303 = NJW 1999, 652; ZIP 1999, 363; BayObLGZ 2000, 256 = JurBüro 2001, 104; OLG Hamm OLGRep 1999, 294 = NJW-RR 1999, 1229; OLG Zweibrücken OLGRep 1999, 383 = NJW-RR 2000, 1377; OLG Köln BB 2000, 370 = NJW-RR 2000, 1527; OLG Bremen OLGRep 2000, 209 = NJW-RR 2000, 1743; OLG Frankfurt NJW-RR 2001, 1579; OLG Karlsruhe OLGRep 2001, 121 = JurBüro 2001, 261; KG JurBüro 2003, 31 = KGRep 2003, 28 = RPfl 2003, 149 = FGPrax 2003, 89).
  • KG, 23.09.2003 - 1 W 103/01

    Notarkosten: Verjährungsfrist nach Zustellung der vollstreckbaren Ausfertigung

    Vielmehr ist zunächst anhand der gesetzlichen Ausgestaltung des Justizverwaltungsakts zu prüfen, ob und inwieweit allgemeine Lehren des Verwaltungsakts auf diese Sonderregelung überhaupt übertragbar sind (vgl. zu Vorstehendem Senat Rpfleger 2003, 149/151; BayObLG JurBüro 2001, 104, jew. m.w.N.).
  • OLG Zweibrücken, 22.02.2006 - 3 W 14/06

    Kostenrecht: Kostenansatz nach § 92 KostO bei einer im Wege der einstweiligen

    In der Folge haben deutsche Gerichte die Bestimmungen der Kostenordnung über die Handelsregistergebühren, insbesondere § 26 KostO, einhellig nicht mehr für anwendbar erklärt bzw. die Gebühren entsprechend den europarechtlichen Vorschriften herabgesetzt (vgl. etwa Senat NJW-RR 2000, 1377; OLG Hamm NJW-RR 1999, 1229; OLG Köln NJW-RR 2000, 1527; OLG Karlsruhe JurBüro 2001, 261; KG JurBüro 2003, 31; BayObLGZ 2000, 256).
  • OLG Stuttgart, 04.03.2004 - 8 W 459/02

    Handelsregistergebühr: Verjährung des Anspruchs auf Rückerstattung von

    - Der vom OLG Düsseldorf (oben bb)) vertretenen Meinung haben sich dagegen angeschlossen: das OLG Hamm (Beschl. v. 26.3.1999 - NJW-RR 1999, 1229 = OLGRep 1999, 294 = FGPrax 1999, 193), das OLG Bremen (Beschl. v. 26.1.2000 - NJW-RR 2000, 1743 = OLGRep 2000, 209), das Bayerische Oberste Landesgericht (Beschl. v. 19.9.2000 - BayObLGZ 2000, 256 = FGPrax 2000, 255 = JurBüro 2001, 104) und das Kammergericht (Beschl. v. 15.10.2002 - JurBüro 2003, 31 = KGRep 2003, 28 = RPfl 2003, 149 = FGPrax 2003, 89); das OLG Schleswig (SchlHA 2000, 118) konnte, da die gesetzliche Verjährungsfrist noch nicht abgelaufen war, die Frage unentschieden lassen.
  • BayObLG, 04.06.2003 - 3Z BR 256/02

    Verzinsung von unter Verstoß gegen das Gemeinschaftsrecht erhobenen

  • OLG Jena, 27.11.2000 - 6 W 678/00

    Kostenrückerattung; Kostenansatz; Verjährung

  • OLG Jena, 27.11.2000 - 6 W 680/00
  • OLG Karlsruhe, 02.07.2004 - 11 Wx 95/03

    Anspruch auf Rückerstattung von Notariatsgebühren; Verjährung des Anspruchs;

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