Rechtsprechung
   BayObLG, 19.12.1991 - BReg. 2 Z 149/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,3230
BayObLG, 19.12.1991 - BReg. 2 Z 149/91 (https://dejure.org/1991,3230)
BayObLG, Entscheidung vom 19.12.1991 - BReg. 2 Z 149/91 (https://dejure.org/1991,3230)
BayObLG, Entscheidung vom 19. Dezember 1991 - BReg. 2 Z 149/91 (https://dejure.org/1991,3230)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1991,3230) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1992, 847
  • MDR 1992, 873
  • DNotZ 1992, 366
  • Rpfleger 1992, 191
  • BayObLGZ 1991, 431
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (8)

  • BayObLG, 29.08.1989 - BReg. 2 Z 92/89

    Zum zulässigen Inhalt einer Zwischenverfügung und zur Löschung einer

    Auszug aus BayObLG, 19.12.1991 - BReg. 2 Z 149/91
    Die Unrichtigkeit des Grundbuches in bezug auf eine Vormerkung ist daher dann nachgewiesen, wenn der durch sie gesicherte Anspruch weggefallen ist (BayObLG Rpfleger 1990, 61 = DNotZ 1990, 295 = MittRhNotK 1989, 266 ).
  • LG Aachen, 15.11.1991 - 3 T 250/91

    Löschung einer Rückauflassungsvormerkung

    Auszug aus BayObLG, 19.12.1991 - BReg. 2 Z 149/91
    zu 1) und 2) handelt es sich um die einzigen Kinder von P. Der Vertrag vom 27.10.1979 beinhaltet eine schenkweise Übertragung des eingangs näher bezeichneten Grundstücks 5. Liegenschaftsrecht/Grundbuchrecht - Löschung einer Rückauflassu ngsvormerkung (LG Aachen, Beschluß vom 15.11.1991 -3 T 250/91 - mitgeteilt von Notar Wilhelm Scheuvens, Schleiden-Gemünd) Heft Nr. 3 âEUR¢ MittRhNotK âEUR¢ März 1992.
  • BGH, 21.12.1966 - V ZB 24/66

    Wohnungsberechtigte als Gesamtgläubiger

    Auszug aus BayObLG, 19.12.1991 - BReg. 2 Z 149/91
    Dies ist nach der Rspr. des BGH (BGHZ 46, 253 ff. = DNotZ 1967, 183 ; vgl. demgegenüber …
  • BGH, 11.03.1964 - V ZR 78/62

    Beschränkte persönliche Dienstbarkeit

    Auszug aus BayObLG, 19.12.1991 - BReg. 2 Z 149/91
    b) Ob ein Grundstück nur dann mit einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit für den Grundstückseigentümer belastet werden kann, wenn ein besonderes schutzwürdiges Interesse (vor allem mit Rücksicht auf die beabsichtigte Veräußerung des Grundstücks) besteht (so seit BGHZ 41, 209 die in Rspr. und Heft Nr. 3 âEUR¢ MittRhNotK âEUR¢ März1992 49.
  • KG, 11.12.1984 - 1 W 5128/83

    Dingliches Wohnungsrecht für den Eigentümer

    Auszug aus BayObLG, 19.12.1991 - BReg. 2 Z 149/91
    Ob und unter welchen Voraussetzungen ein Wohnungsrecht für den Alleineigentümer des zu belastenden Grundstücks bestellt werden könnte, spielt in diesem Zusammenhang keine Rolle (vgl. dazu aus der Rspr. OLG Oldenburg Rpfleger 1967, 410 = DNotZ 1967, 887 ; KG Rpfleger 1985, 185 = MittRhNotK 1985, 144 ; LG Köln MittRhNotK 1973, 583 ; LG Lüneburg NJW-RR 1990, 1037 = MittRhNotK 1990, 281 ; für allgemeine Zulässigkeit auch Meikel/ Sieveking, a.a.O., Einl. C 162).
  • LG Lüneburg, 09.02.1990 - 4 T 197/89

    Eigentümer als Mitberechtigter eines an seinem Grundstück bestellten

    Auszug aus BayObLG, 19.12.1991 - BReg. 2 Z 149/91
    Ob und unter welchen Voraussetzungen ein Wohnungsrecht für den Alleineigentümer des zu belastenden Grundstücks bestellt werden könnte, spielt in diesem Zusammenhang keine Rolle (vgl. dazu aus der Rspr. OLG Oldenburg Rpfleger 1967, 410 = DNotZ 1967, 887 ; KG Rpfleger 1985, 185 = MittRhNotK 1985, 144 ; LG Köln MittRhNotK 1973, 583 ; LG Lüneburg NJW-RR 1990, 1037 = MittRhNotK 1990, 281 ; für allgemeine Zulässigkeit auch Meikel/ Sieveking, a.a.O., Einl. C 162).
  • OLG Frankfurt, 14.03.1984 - 20 W 645/83

    Zur Zulässigkeit einer Eigentümerdienstbarkeit

    Auszug aus BayObLG, 19.12.1991 - BReg. 2 Z 149/91
    Sie bedeutet nicht, daß dem Miteigentümer allein oder in Rechtsgemeinschaft mit einem Dritten kein Wohnungsrecht an dem Grundstück eingeräumt werden kann (OLG Frankfurt Rpfleger 1984, 264 ; LG Wuppertal MittRhNotK1989,172 sowie Weitnauer, DNotZ 1958, 352, 357 für das Dauerwohnrecht).
  • OLG Köln, 30.01.1985 - 2 Wx 41/84

    Löschung einer Auflassungsvormerkung bei Nachweis des Todes des Berechtigten

    Auszug aus BayObLG, 19.12.1991 - BReg. 2 Z 149/91
    GBO §§ 22 Abs. 1; 23 Abs. 1 Es ist in Rspr. und Lit. anerkannt, daß Rückstände i. S. d. § 23 Abs. 1 GBO dann ausgeschlossen sind, wenn der durch die Vormerkung gesicherte persönliche Anspruch selbst auf die Lebenszeit des Berechtigten beschränkt ist, also mit seinem Tode auf jeden Fall erlöschen soll (LG Bochum Rpfleger 1971, 314; OLG Köln Rpfleger 1985, 290 = MittRhNotK 1985, 196 ; BayObLG …
  • KG, 08.01.2019 - 1 W 344/18

    Grundbucheintragung: Eintragung von Wohnungsrechten zugunsten des Eigentümers und

    Es kann dahingestellt bleiben, ob das schon deshalb gilt, weil die gesetzliche Regelung "unter Ausschluss des Eigentümers" in § 1093 BGB nur bedeutet, dass ein Mitbenutzungsrecht des Eigentümers als solchem mit einem Wohnungsrecht unvereinbar ist (so BayObLG, NJW-RR 1992, 847; Weitnauer, DNotZ 1958, 352, 357).
  • OLG München, 09.05.2012 - 34 Wx 448/11

    Grundbuchsache: Eintragung eines gemeinschaftlichen Wohnungsrechts für den

    Dann ist aber zunächst kein Grund ersichtlich, weshalb nicht auch ein gemeinschaftliches Wohnungsrecht für den Eigentümer und einen Dritten als Gesamtberechtigte im Sinn von § 428 BGB bestellt werden könnte (vgl. LG Lüneburg NJW-RR 1990, 1037; offengelassen in BayObLGZ 1991, 431/434).
  • KG, 24.09.2013 - 1 W 379/12

    Grundbucheintragung eines Wohnungsrechts: Bestellung zu Gunsten mehrerer

    Es kann dahin stehen, ob das schon deshalb gilt, weil die Benutzung "unter Ausschluss des Eigentümers" nur bedeutet, dass ein Mitbenutzungsrecht des Eigentümers als solchem mit einem Wohnungsrecht unvereinbar ist (so BayObLG, NJW-RR 1992, 847; Weitnauer, DNotZ 1958, 352, 357).
  • OLG Schleswig, 01.11.1995 - 2 W 5/95

    Eintragungsfäigkeit einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit

    Ob mit Hilfe dieser Regelung die vom Landgericht als gewollt angenommene Zeitverschiebung zwischen den Nutzungszeiträumen der Eigentümer und der Berechtigten herbeigeführt werden kann, ist für die Begründung der Rechte deswegen nicht entscheidend, weil anerkanntermaßen sogar mehrere selbständige ranggleiche Benutzungsrechte für dasselbe Grundstück oder dieselben Grundstücksteile für mehrere Berechtigte bestellt werden können, wenn nur die tatsächliche Nutzung wechselseitig beschränkt oder ausgeschlossen ist (BGHZ 46, 253, 254; BayObLG RPfl 1980, 151, 152; OLG Frankfurt RPfl 1985, 393, 394; BayObLGZ 1991, 431, 433).
  • BayObLG, 28.05.1997 - 2Z BR 60/97

    Aufteilungsplan bei Bestellung eines Dauerwohnrechts an Wohnung in einem von

    Der Bestellung eines Eigentümerrechts steht auch nicht entgegen, daß das Recht zur Nutzung "unter Ausschluß des Eigentümers" berechtigt (vgl. BayObLGZ 1991, 431, 433 f. m.w.N.).
  • OLG Brandenburg, 05.12.2019 - 5 W 100/19

    Beschwerde gegen den Beschluss eines Grundbuchamts; Zurückweisung eines

    Im Hinblick darauf, dass die Grunddienstbarkeit auf die Nichtausübung von Rechten oder die Duldung bestimmter Nutzungen abzielt, wird auch eine modifizierte Gesamtberechtigung analog §§ 428, 432 BGB für möglich gehalten (BayObLGZ 1991, 431, 433; Keller, in: Keller/Munzig, KEHE Grundbuchrecht, § 47 GBO Rn. 23; Staudinger/Gursky, BGB, § 1018, Rn. 51a; zum Ganzen Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, Rn. 1125).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht