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BayObLG, 19.12.1991 - RReg. 2 St 175/91 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 348
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Räumungsprotokoll; Gerichtsvollzieher; Öffentliche Urkunde; Öffentlicher Glaube
Papierfundstellen
- NJW 1992, 1841
- BayObLGSt 1991, 152
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 02.07.1968 - GSSt 1/68
Öffentlicher Glaube des Kraftfahrzeugscheins
Auszug aus BayObLG, 19.12.1991 - RReg. 2 St 175/91
Eine Beweiswirkung für und gegen jedermann kann nur dann angenommen werden, wenn kein Zweifel besteht, dass dies unter Berücksichtigung der Verkehrsanschauung dem Sinn und Zweck des Gesetzes entspricht (BGHSt 22, 201/203; BayObLGSt 1989, 92/97 f.). - BayObLG, 25.05.1960 - RReg. 1 St 200/60
Fälschliche Annahme von Tateinheit im Eröffnungsbeschluss
Auszug aus BayObLG, 19.12.1991 - RReg. 2 St 175/91
Sollte nach den neu zu treffenden Feststellungen Tateinheit nicht in Betracht kommen, muss der Angeklagte trotz der in Eröffnungsbeschluß und Ersturteil angenommenen Tateinheit vom Vorwurf der Falschbeurkundung im Amt freigesprochen werden (vgl. OLG Köln NJW 1958, 838; BayObLGSt 1960, 116 f.;… KK-Hürxthal StPO 2.Aufl. § 260 Rn. 20). - BGH, 11.09.1984 - 1 StR 408/84
Betrugstaten - Inserat - Zeitschrift - Tateinheit
Auszug aus BayObLG, 19.12.1991 - RReg. 2 St 175/91
Diese ist nur dann gegeben, wenn ein und dieselbe Handlung mehrere Strafgesetze in der Weise verletzt, dass sich die Ausführungshandlungen mehrerer Straftaten mindestens teilweise decken, und sie kann nicht schon aufgrund eines einheitlichen Motivs, einer Gleichzeitigkeit von Geschehensabläufen, der Verfolgung eines Endzwecks, einer Mittel-Zweck-Verknüpfung oder einer Grund-Folge-Beziehung angenommen werden (BGH'NStZ 1985, 70 ). - BayObLG, 13.06.1989 - RReg. 4 St 206/88
Auszug aus BayObLG, 19.12.1991 - RReg. 2 St 175/91
Eine Beweiswirkung für und gegen jedermann kann nur dann angenommen werden, wenn kein Zweifel besteht, dass dies unter Berücksichtigung der Verkehrsanschauung dem Sinn und Zweck des Gesetzes entspricht (BGHSt 22, 201/203; BayObLGSt 1989, 92/97 f.).
- OLG Karlsruhe, 21.10.1998 - 1 Ss 133/98
falsche Datumsangabe - § 348 StGB, Reichweite des öffentlichen Glaubens
Hieraus folgt aber, daß, falls solche Angaben gemacht werden, diese bei der gebotenen einschränkenden Gesetzesauslegung nicht als rechtlich erhebliche Tatsachen, die vom öffentlichen Glauben erfaßt werden, angesehen werden können, da sie weder durch das Gesetz noch aufgrund anderer Bestimmungen amtlich festzustellen sind (BayObLG, NJW 1992, 1841). - BayObLG, 31.10.1995 - 2St RR 80/95 Ob dies der Fall ist, beurteilt sich unter Berücksichtigung der Verkehrsanschauung nach Sinn und Zweck des jeweiligen Gesetzes, wobei ein strenger Maßstab anzulegen ist (BGHSt 26, 9, 11; BayObLGSt 1991, 152, 153).