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   BayObLG, 20.01.2005 - 2Z BR 141/04   

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https://dejure.org/2005,8622
BayObLG, 20.01.2005 - 2Z BR 141/04 (https://dejure.org/2005,8622)
BayObLG, Entscheidung vom 20.01.2005 - 2Z BR 141/04 (https://dejure.org/2005,8622)
BayObLG, Entscheidung vom 20. Januar 2005 - 2Z BR 141/04 (https://dejure.org/2005,8622)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nichtigkeit eines Eigentümerbeschlusses wegen Zugrundelegung eines falschen Kostenverteilungsschlüssels; Auswirkungen auf Folgebeschlüsse; Kostentragung bei anlassbezogener Schädlingsbekämpfung; Kostentrennung zwischen dem gewerblichen und dem Wohnbereich; Anfechtung ...

  • Judicialis

    WEG § 10 Abs. 1; ; WEG § 16 Abs. 2; ; WEG § 28 Abs. 3; ; WEG § 28 Abs. 5; ; WEG § 48 Abs. 3 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eigentümerbeschluss zur Abrechnung mit fehlerhaftem Kostenverteilungsschlüssel - Kostentragung bei Schädlingsbekämpfung in Teilbereich eines zu gewerblichen und Wohnzwecken genutzten Gebäudes - Abschlag auf Geschäftswert bei Anfechtung der Jahresabrechnung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Gültigkeit von Wohnungseigentümerbeschlüssen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2005, 387
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (15)

  • BayObLG, 24.11.2004 - 2Z BR 156/04

    Eigentümerbeschluss zur Kostenverteilung aufgrund fehlerhaftem Kostenschlüssel -

    Auszug aus BayObLG, 20.01.2005 - 2Z BR 141/04
    Dass diese Einheit im Abrechnungszeitraum aus der Hausreinigung keinen oder nur einen geringfügigen Nutzen ziehen konnte, ist für die Kostenverteilung grundsätzlich bedeutungslos (BGHZ 92, 18/23; BayObLG WuM 2001, 88; siehe auch BayObLG Beschluss vom 24.11.2004, 2Z BR 156/04).

    Der Senat hat den Beschluss vom 6.6.2000 selbständig auszulegen (BGHZ 139, 288/292 f.; BayObLG Beschluss vom 24.11.2004, 2Z BR 156/04; Weitnauer/Lüke WEG 9. Aufl. § 23 Rn. 21).

  • BayObLG, 06.12.2000 - 3Z BR 297/00

    Bedeutung und Umfang eines Rechtsmittelverzichts

    Auszug aus BayObLG, 20.01.2005 - 2Z BR 141/04
    Das ist jedoch kein feststehender Wert (vgl. BayObLG WE 1989, 216/217; ZWE 2001, 265/266).

    Insbesondere wenn es sich um eine große Eigentümergemeinschaft mit einem hohen Abrechnungsvolumen handelt und nur der Verteilungsschlüssel in Streit steht, kann eine erheblich niedrigere Bewertung angemessen sein (vgl. etwa BayObLG ZWE 2001, 265/266).

  • BayObLG, 29.08.1979 - BReg. 2 Z 40/79

    Streit über die Festsetzung des Geschäftswerts für Beschlussanfechtungen in einem

    Auszug aus BayObLG, 20.01.2005 - 2Z BR 141/04
    Zutreffend hat das Landgericht den Geschäftswert nach einem Bruchteil bemessen, der sich aus der Summe der einzelnen selbständigen Rechnungsposten ergibt, die der Antragsteller angefochten hat (BayObLGZ 1979, 312/315; 1988, 326/328 f.).

    In seiner grundlegenden Entscheidung aus dem Jahr 1979 (BayObLGZ 1979, 312/315) hat der Senat einen Anteil von 25 % als angemessen erachtet.

  • BayObLG, 18.05.1999 - 2Z BR 1/99

    Zur Zustellung an den persönlich oder als Eigentümer an einem

    Auszug aus BayObLG, 20.01.2005 - 2Z BR 141/04
    Dass diese Einheit im Abrechnungszeitraum aus der Hausreinigung keinen oder nur einen geringfügigen Nutzen ziehen konnte, ist für die Kostenverteilung grundsätzlich bedeutungslos (BGHZ 92, 18/23; BayObLG WuM 2001, 88; siehe auch BayObLG Beschluss vom 24.11.2004, 2Z BR 156/04).
  • BayObLG, 31.07.2003 - 2Z BR 125/03

    Voraussetzungen für die Nichtigkeit eines dem geltenden

    Auszug aus BayObLG, 20.01.2005 - 2Z BR 141/04
    Denn es handelt sich allenfalls um die unrichtige Anwendung des Kostenverteilungsschlüssels im Einzelfall, also um einen Anwendungsfehler, nicht aber um eine auf Dauer gerichtete Regelung, die den geltenden Kostenverteilungsschlüssel abändern soll (BayObLG NJW-RR 2004, 228; OLG-Report 2004, 427; OLG Köln DWE 2004, 69; Müller Rn. 683).
  • BayObLG, 04.09.2003 - 2Z BR 114/03

    Instandhaltungspflicht von Sondereigentum bei Zweifel über die Zugehörigkeit zum

    Auszug aus BayObLG, 20.01.2005 - 2Z BR 141/04
    Ob und in welchem Umfang damit aber auch die Kostentragungspflicht für zwingend in Gemeinschaftseigentum stehende Teile am Balkon (vgl. Niedenführ/Schulze § 5 Rn. 16 und 17) mit umfasst ist, kann zweifelhaft sein (vgl. BayObLG NZM 2004, 106; auch OLG Düsseldorf ZMR 1998, 304; WuM 1999, 350; AG Kerpen ZMR 2004, 948).
  • BGH, 28.06.1984 - VII ZB 15/83

    Kosten für einen Aufzug bei einer aus mehreren Gebäuden bestehenden

    Auszug aus BayObLG, 20.01.2005 - 2Z BR 141/04
    Dass diese Einheit im Abrechnungszeitraum aus der Hausreinigung keinen oder nur einen geringfügigen Nutzen ziehen konnte, ist für die Kostenverteilung grundsätzlich bedeutungslos (BGHZ 92, 18/23; BayObLG WuM 2001, 88; siehe auch BayObLG Beschluss vom 24.11.2004, 2Z BR 156/04).
  • BGH, 10.09.1998 - V ZB 11/98

    Regelungen der Hausordnung in einem Eigentümerbeschluß

    Auszug aus BayObLG, 20.01.2005 - 2Z BR 141/04
    Der Senat hat den Beschluss vom 6.6.2000 selbständig auszulegen (BGHZ 139, 288/292 f.; BayObLG Beschluss vom 24.11.2004, 2Z BR 156/04; Weitnauer/Lüke WEG 9. Aufl. § 23 Rn. 21).
  • KG, 21.07.1999 - 24 W 2613/98

    Keine Aufhebung eines Sonderumlagebeschlusses durch spätere Modifizierung der

    Auszug aus BayObLG, 20.01.2005 - 2Z BR 141/04
    Seine Auslegung muss deshalb "aus sich heraus", normativ und objektiv vorgenommen werden (KG ZWE 2000, 218/219 f.; siehe auch Müller Praktische Fragen des Wohnungseigentums 4.Aufl. Rn. 1354 m.w.N.).
  • BGH, 25.09.2003 - V ZB 21/03

    Verteilung der Kosten der Wasserversorgung und der Abwasserentsorgung in einer

    Auszug aus BayObLG, 20.01.2005 - 2Z BR 141/04
    Die Kosten der Wasserversorgung der Sondereigentumseinheiten einschließlich der hieran gekoppelten Kosten der Abwasserbeseitigung zählen nicht zu den in § 16 Abs. 2 WEG geregelten Lasten und Kosten des Gemeinschaftseigentums (BGHZ 156, 192).
  • AG Hamburg, 15.08.2001 - 45 C 35/01

    Mietminderung bei Ruß im Treppenhaus und Rußpartikel in der Wohnung

  • OLG Düsseldorf, 23.11.1998 - 3 Wx 376/98

    Auslegung der Teilungserklärung im Hinblick auf die Kostentragungspflicht für

  • BayObLG, 20.10.1988 - BReg. 3 Z 91/88
  • AG Kerpen, 12.08.2004 - 15 II 22/04

    Pflicht zur Tragung von Kosten innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft;

  • OLG Frankfurt, 16.09.2004 - 3 U 205/03

    Geschäftsführerkündigung nach Insolvenzeröffnung: Vertraglicher

  • BGH, 27.09.2007 - V ZB 83/07

    Anforderungen an die Verteilung der Kabelanschlusskosten

    Das gilt auch für Kosten, die der Gemeinschaft für die Bereitstellung oder den Bezug von Leistungen im Bereich des Sondereigentums der Wohnungseigentümer von einem Dritten in Rechnung gestellt werden (BayObLG ZWE 2005, 318, 321 f.).

    Soweit ersichtlich, ist dies, abgesehen von dem Oberlandesgericht Hamm, in der Rechtsprechung sonst auch nicht anders beurteilt worden (vgl. KG NZM 2005, 425; BayObLG ZWE 2005, 318, 321 f.; ZMR 2006, 139, 140; ferner Senat, Beschl. vom 7. Oktober 2004, V ZB 22/04, NJW 2004, 3413, 3418, insoweit in BGHZ 160, 354 ff. nicht wiedergegeben).

  • BayObLG, 17.08.2005 - 2Z BR 229/04

    Voraussetzungen und Gegenstand eines ordnungsmäßigen Eigentümerbeschlusses über

    Dies entspricht 10 % des durch die Gesamtaufwendungen umrissenen Volumens (vgl. BayObLG ZMR 2005, 387 ).
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