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BayObLG, 20.02.1976 - BReg. 1 Z 96/75 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Verfassungsmäßigkeit des Erbrechts für nichteheliche Kinder
Verfahrensgang
- OLG Celle, 08.12.1972 - 10 Wx 15/72
- AG München, 15.07.1975 - VI 2707/75
- LG München I, 23.09.1975 - 16 T 16765/75
- BayObLG, 20.02.1976 - BReg. 1 Z 96/75
- BVerfG, 08.12.1976 - 1 BvR 810/70
Papierfundstellen
- NJW 1976, 1947
- Rpfleger 1976, 209
- BayObLGZ 1976, 31
Wird zitiert von ... (2)
- BVerfG, 08.12.1976 - 1 BvR 810/70
Nichtehelichen-Erbrecht
Die weitere Beschwerde wies das Bayerische Oberste Landesgericht durch den angefochtenen Beschluß vom 20. Februar 1976 (vgl. NJW 1976, 1947 f) im wesentlichen mit folgender Begründung zurück:. - BayObLG, 18.02.1980 - BReg. 1 Z 1/80
Antrag auf Einziehung eines Erbscheins; Verwandtschaftsverhältnisse als Vorfrage …
Da sich diese ausschließlich nach deutschem Recht richtet, treffen nämlich die Ausführungen des Landgerichts zu, daß die am 20.8.1916 geborene Beteiligte zu 1) nach Art. 12 § 10 Abs. 2 Satz 1 NEhelG i.V.m. Art. 24 Abs. 1 EGBGB von der gesetzlichen Erbfolge gegenüber den väterlichen Verwandten ausgeschlossen bleibt; für sie sind danach, obgleich der Erbfall nach dem 1.7.1970 eingetreten ist, die bisher - nämlich bis zum Inkrafttreten des Nichtehelichengesetzes - geltenden Bestimmungen maßgeblich (BVerfG FamRZ 1977, 446/449 ff.; BayObLGZ 1976, 31/33 ff.).