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   BayObLG, 20.02.2002 - 3Z BR 380/01   

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https://dejure.org/2002,3152
BayObLG, 20.02.2002 - 3Z BR 380/01 (https://dejure.org/2002,3152)
BayObLG, Entscheidung vom 20.02.2002 - 3Z BR 380/01 (https://dejure.org/2002,3152)
BayObLG, Entscheidung vom 20. Februar 2002 - 3Z BR 380/01 (https://dejure.org/2002,3152)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    GmbHG § 4 a Abs. 2; ; FGG § 144 a Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GmbHG § 4a Abs. 2; FGG § 144a Abs. 4
    Keine Amtsauflösung bei Verlegung der GmbH-Geschäftsräume

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Notare Bayern PDF, S. 115 (Leitsatz)

    GmbHG § 4a Abs. 2, FGG § 144a Abs. 4
    Keine Amtsauflösung einer GmbH wegen Verlegung der Geschäftsräume ins Ausland

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2002, 1400
  • BB 2002, 907
  • DB 2002, 940
  • Rpfleger 2002, 458
  • NZG 2002, 828
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BayObLG, 08.03.1982 - BReg. 1 Z 71/81
    Auszug aus BayObLG, 20.02.2002 - 3Z BR 380/01
    Die Einleitung eines Verfahrens der Amtsauflösung scheidet in einem solchen Falle aus (vgl. BayObLGZ 1982, 140; vgl. ferner OLG Frankfurt OLGZ 1979, 309; LG Mannheim GmbHR 2000, 874).

    Somit fehlt es an einer rechtlichen Grundlage dafür, die Nichtigkeit der ursprünglich zulässigen und wirksamen Bestimmung des Geschäftssitzes in der Satzung anzunehmen (vgl. BayObLGZ 1982, 140/142; 1979, 207/209).

    Eine Gesellschaft, die vom sachlich en Recht als gültig anerkannt ist, kann vom Registergericht nicht gelöscht werden (BayObLGZ 1982, 140/143).

  • BayObLG, 29.06.1979 - BReg. 3 Z 83/76

    Keine nachträgliche Nichtigkeit der Firma durch Änderung des Firmengegenstandes

    Auszug aus BayObLG, 20.02.2002 - 3Z BR 380/01
    Diese Satzungsregelung ist zwar wegen Verstoßes gegen ein gesetzliches Verbot nichtig, wenn sie gegen zwingendes Recht verstößt (§ 134 BGB; vgl. BayObLGZ 1979, 207/209)1.

    Somit fehlt es an einer rechtlichen Grundlage dafür, die Nichtigkeit der ursprünglich zulässigen und wirksamen Bestimmung des Geschäftssitzes in der Satzung anzunehmen (vgl. BayObLGZ 1982, 140/142; 1979, 207/209).

  • BayObLG, 07.04.1989 - BReg. 1a Z 9/88

    Beschwerde gegen die Erteilung eines Erbscheins an ein katholisches Kinderheim

    Auszug aus BayObLG, 20.02.2002 - 3Z BR 380/01
    Weitere tatsächliche Feststellungen sind nicht zu treffen, so dass der Senat selbst in der Sache entscheiden kann (vgl. BayObLG NJW-RR 1989, 1092/1093).
  • BGH, 02.06.2008 - II ZB 1/06

    Rechtsfolgen der faktischen Verlagerung des Sitzes einer GmbH

    Das Oberlandesgericht möchte die weitere Beschwerde zurückweisen, sieht sich hieran jedoch durch die Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 20. Februar 2002 (ZIP 2002, 1400) gehindert, weil es bei Befolgung der dort geäußerten Rechtsansicht dem Rechtsmittel stattgeben müsste.

    Zu Unrecht hat das Bayerische Oberste Landesgericht in seiner Entscheidung vom 20. Februar 2002 (aaO S. 1402) eine solche Regelungslücke mit der Erwägung verneint, der Gesetzgeber habe in Kenntnis der vor Einführung des § 4 a GmbHG bestehenden obergerichtlichen Rechtsprechung zur Ablehnung einer Amtsauflösung in den Fällen des nachträglichen Auseinanderfallens von satzungsmäßigem und tatsächlichem Sitz der GmbH auf die Anordnung einer Nichtigkeitsfolge in § 4 a GmbHG bewusst verzichtet.

  • OLG Nürnberg, 30.03.2022 - 2 U 2777/21

    Folgen der WEG-Reform für Vergemeinschaftungsbeschlüsse

    Die Wirksamkeit früherer Rechtsgeschäfte berührt es dagegen nicht (Seibl/Fisching/Hengstberger in Staudinger, BGB, Bearbeitung 2021, § 134 Rn. 81; Armbrüster in Münchener Kommentar, BGB, 9. Aufl., § 134 Rn. 30; Vossler in BeckOGK, BGB, Stand 3/2022, § 134 Rn. 71; Ellenberger in Grüneberg, BGB, 81. Aufl., § 134 Rn. 12a; Arnold in Erman, BGB, 16. Aufl., § 134 Rn. 15; Vogel, ZMR 2021, 181, 185; Pause, NZBau 2021, 230; 232; auch: OLG Düsseldorf, Urteil vom 30.04.1992 - 10 U 98/91 -, juris Rn. 5; BayObLG, Beschluss vom 20.02.2002 - 3Z BR 380/01 -, juris Rn. 15; kritisch auch: Häublein, ZWE 2020, 401, 408).
  • OLG Karlsruhe, 11.10.2007 - 19 U 34/07

    Pflicht zur Leistung einer Prozesskostensicherheit: Einrede der

    § 4a GmbHG lässt sich zwar die gesetzgeberische Wertung entnehmen, dass - unabhängig von einer späteren Verlegung des tatsächlichen Sitzes - der satzungsmäßige Sitz grundsätzlich weiterhin maßgebend bleibt (BayObLG, ZIP 2002, 1400).
  • ArbG Heilbronn, 09.10.2008 - 7 Ca 233/08

    Beendigungszeitpunkt einer betriebsbedingten Arbeitgeberkündigung - Berechnung

    Vielmehr muss der Gesetzesverstoß im Zeitpunkt der Vornahme des Rechtsgeschäfts gegeben sein (vgl. BayObLG, Beschluss vom 20.02.2002 - 3 ZBR 380/01, BB 2002, 907 f zu II 2 b cc (3)).
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