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   BayObLG, 20.02.2003 - 2Z BR 5/03   

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BayObLG, 20.02.2003 - 2Z BR 5/03 (https://dejure.org/2003,12002)
BayObLG, Entscheidung vom 20.02.2003 - 2Z BR 5/03 (https://dejure.org/2003,12002)
BayObLG, Entscheidung vom 20. Februar 2003 - 2Z BR 5/03 (https://dejure.org/2003,12002)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zuständigkeit des angerufenen Wohnungseigentumsgerichts i.R.d. Geltendmachung von Ansprüchen aus schuldrechtlichen Vereinbarungen über Wohnungseigentum; Zuständigkeit des Amtsgerichts im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit auf Antrag eines Wohnungseigentümers über ...

  • prewest.de PDF

    § 17a GVG; §§ 16, 43, 48 WEG
    Appartements in der Hotelanlage - Verteilung der Gesamtpacht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verpachtung von Wohnungseigentum - Verteilung der Pacht - Zuständigkeit des Wohnungseigentumsgerichts - Festsetzung des Geschäftswerts durch Vorinstanz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2003, 520
  • ZMR 2003, 588
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (10)

  • BayObLG, 21.03.2002 - 2Z BR 170/01

    Zuständigkeit des Wohnungseigentumsgerichts - Inanspruchnahme des Bauträgers -

    Auszug aus BayObLG, 20.02.2003 - 2Z BR 5/03
    Ausschlaggebend für die Zuständigkeit des Wohnungseigentumsgerichts ist nicht die jeweilige Anspruchsgrundlage, aus der die Ansprüche hergeleitet werden, sondern allein der Umstand, ob das von einem Wohnungseigentümer (oder Teileigentümer, § 1 Abs. 6 WEG ) in Anspruch genommene Recht oder die ihn treffende Pflicht in einem inneren Zusammenhang mit einer Angelegenheit steht, die aus dem Gemeinschaftsverhältnis der Wohnungseigentümer erwachsen ist (BGHZ 59, 58/62; BGH NJW-RR 1991, 907 f.; BayObLG NJW-RR 2002, 882 ).

    Die behauptete Zuständigkeit muss sich hieraus schlüssig ergeben (BGHZ 133, 240/243; BayObLG NJW-RR 2002, 882 ).

    Bei Streitigkeiten über die Abgabe des Verfahrens an das Prozessgericht ist grundsätzlich der Wert der Hauptsache maßgeblich (BayObLG NJW-RR 2002, 882 ).

  • BayObLG, 19.02.1999 - 2Z BR 180/98

    Zuständigkeit des Wohnungseigentumsgerichts

    Auszug aus BayObLG, 20.02.2003 - 2Z BR 5/03
    Die sofortige weitere Beschwerde ist statthaft (§ 17a Abs. 3 , Abs. 4 Satz 3 GVG entsprechend, § 43 Abs. 1 , § 45 Abs. 1 WEG ; vgl. BGHZ 130, 159/162 f.; BayObLGZ 1999, 40) und auch im Übrigen zulässig.

    Insbesondere bildet es keinen rechtlichen Unterschied, ob die Beteiligten ihre Appartements in einem Vertrag oder aufgespalten in Einzelverträge an den Dritten verpachten (siehe auch BayObLGZ 1999, 40/44).

  • BGH, 12.11.2002 - XI ZB 5/02

    Rechtsnatur der Beschwerde zur Überprüfung des Rechtswegs; Rechtsweg für

    Auszug aus BayObLG, 20.02.2003 - 2Z BR 5/03
    Soweit die Reform der ZPO (Gesetz vom 27.7.2001, BGBl 1, 1887) auch Auswirkungen auf die Rechtsmittel in § 17a Abs. 4 GVG hat (siehe BGH Beschluss vom 12.11.2002 XI ZB 5/02), berührt dies den Rechtszug im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit nicht (siehe Demharter NZM 2002, 233).
  • BGH, 30.06.1995 - V ZR 118/94

    Abgrenzung der Zuständigkeit des Wohnungseigentums- und des Prozeßgerichts;

    Auszug aus BayObLG, 20.02.2003 - 2Z BR 5/03
    Die sofortige weitere Beschwerde ist statthaft (§ 17a Abs. 3 , Abs. 4 Satz 3 GVG entsprechend, § 43 Abs. 1 , § 45 Abs. 1 WEG ; vgl. BGHZ 130, 159/162 f.; BayObLGZ 1999, 40) und auch im Übrigen zulässig.
  • BGH, 23.04.1991 - VI ZR 222/90

    Zuständigkeit der Gerichte im FGG -(Wohnungseigentums-)Verfahren bei Ansprüchen

    Auszug aus BayObLG, 20.02.2003 - 2Z BR 5/03
    Ausschlaggebend für die Zuständigkeit des Wohnungseigentumsgerichts ist nicht die jeweilige Anspruchsgrundlage, aus der die Ansprüche hergeleitet werden, sondern allein der Umstand, ob das von einem Wohnungseigentümer (oder Teileigentümer, § 1 Abs. 6 WEG ) in Anspruch genommene Recht oder die ihn treffende Pflicht in einem inneren Zusammenhang mit einer Angelegenheit steht, die aus dem Gemeinschaftsverhältnis der Wohnungseigentümer erwachsen ist (BGHZ 59, 58/62; BGH NJW-RR 1991, 907 f.; BayObLG NJW-RR 2002, 882 ).
  • BGH, 05.06.1972 - VII ZR 35/70

    Verwalterstreitigkeiten i.S. d. § 43 Abs. 1 Nr. 2 WEG

    Auszug aus BayObLG, 20.02.2003 - 2Z BR 5/03
    Ausschlaggebend für die Zuständigkeit des Wohnungseigentumsgerichts ist nicht die jeweilige Anspruchsgrundlage, aus der die Ansprüche hergeleitet werden, sondern allein der Umstand, ob das von einem Wohnungseigentümer (oder Teileigentümer, § 1 Abs. 6 WEG ) in Anspruch genommene Recht oder die ihn treffende Pflicht in einem inneren Zusammenhang mit einer Angelegenheit steht, die aus dem Gemeinschaftsverhältnis der Wohnungseigentümer erwachsen ist (BGHZ 59, 58/62; BGH NJW-RR 1991, 907 f.; BayObLG NJW-RR 2002, 882 ).
  • BGH, 26.09.2002 - V ZB 24/02

    Zuständigkeit des Wohnungseigentumsgerichts für Ansprüche gegen ausgeschiedene

    Auszug aus BayObLG, 20.02.2003 - 2Z BR 5/03
    Die Zuständigkeitsbestimmung ist weit auszulegen; im Zweifel spricht eine Vermutung für die Zuständigkeit der Wohnungseigentumsgerichte bei allen gemeinschaftsbezogenen Verfahrensgegenständen (siehe jüngst BGH NZM 2002, 1003 ).
  • BGH, 11.07.1996 - V ZB 6/96

    Zuständigkeit des Zivilrechtsweges bei Zusammenfallen von zuständigkeits- und

    Auszug aus BayObLG, 20.02.2003 - 2Z BR 5/03
    Die behauptete Zuständigkeit muss sich hieraus schlüssig ergeben (BGHZ 133, 240/243; BayObLG NJW-RR 2002, 882 ).
  • BayObLG, 18.07.1989 - BReg. 2 Z 107/88

    Zulässigkeit des Wohnungseigentumsverfahrens und Vermutung für die Zuständigkeit

    Auszug aus BayObLG, 20.02.2003 - 2Z BR 5/03
    Für die Verteilung von Miet- oder Pachterlösen aus dem Sondereigentum kommt zwar eine Zuständigkeit der Wohnungseigentumsgerichte nicht in Betracht, weil es sich nicht um die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums handelt (BayObLGZ 1989, 308/309 f.).
  • BayObLG, 02.07.1998 - 3Z BR 6/98

    Geschäftswert eines Antrags auf Abänderung des Verteilungsschlüssels für die

    Auszug aus BayObLG, 20.02.2003 - 2Z BR 5/03
    Ein tatsächlicher Anhaltspunkt für dessen Höhe ist die von der Antragstellerin behauptete Benachteiligung durch die Anwendung des gegenwärtigen Verteilungsschlüssels (umgerechnet 250 EUR jährlich bei einer Vertragslaufzeit von zehn Jahren; vgl. BayObLG WuM 1998, 750 ; Niedenführ/Schulze § 48 Rn. 31).
  • OLG München, 09.02.2017 - 34 Wx 333/16

    Gemeinschaftseigentum, Teileigentum und Sondereigentum an bestimmten Räumen und

    Auch die Rechtsprechung hat für Hotelanlagen eine Aufteilung in der gewählten Form bisher als unbedenklich angesehen (vgl. BayObLG ZMR 1999, 418; auch ZMR 2003, 588).
  • LG München I, 30.11.2009 - 1 S 5342/09

    Wohnungseigentum: Anrechnung der Leistung bei Zahlungen auf Wohngeldschulden und

    Gleiches gilt für eine - grundsätzlich mögliche - nachträgliche Vereinbarung von Schuldner und Gläubiger über die nachträgliche Abänderung der Tilgungswirkung (vgl. BayObLG ZMR 2003, 588).
  • OLG Naumburg, 14.03.2005 - 9 Wx 5/04

    Sondereigentumsfähigkeit von Hotelzimmern

    Jedenfalls stünde dies der Annahme von Sondereigentum nicht entgegen, da auch beim klassischen Wohnungseigentum eine notwendige Anbindung zu anderen Eigentumsbestandteilen (insbesondere zu Gemeinschaftseigentum) besteht (vgl. BayOblG ZMR 2003, 588 f.; OLG Oldenburg ZMR 1988, 195 f.).
  • BayObLG, 19.03.2003 - 2Z BR 150/01

    Erledigung des Antrags auf Zustimmungsverpflichtung der Wohnungseigentümer -

    Der Senat ist zwar zur Abänderung, nicht aber zur bisher unterbliebenen Festsetzung des Geschäftswerts einer Vorinstanz befugt (BayObLG WE 1983, 60; Beschluss des Senats vom 20.2.2003 - 2Z BR 5/03).
  • BayObLG, 04.09.2003 - 2Z BR 139/03

    Eigentümerliste bei Eigentümerwechsel während des Verfahrens - Darlegungslast und

    Der Senat ist zur Festsetzung des Geschäftswerts nicht befugt (Beschluss des Senats vom 20.2.2003 - 2Z BR 5/03).
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