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   BayObLG, 20.03.2002 - 2Z BR 168/01   

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https://dejure.org/2002,10746
BayObLG, 20.03.2002 - 2Z BR 168/01 (https://dejure.org/2002,10746)
BayObLG, Entscheidung vom 20.03.2002 - 2Z BR 168/01 (https://dejure.org/2002,10746)
BayObLG, Entscheidung vom 20. März 2002 - 2Z BR 168/01 (https://dejure.org/2002,10746)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    ZPO § 91 a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 91a
    Keine Hauptsacherledigung bei GmbH-Anspruch auf Freigabe hinterlegter Gelder der Wohnungseigentümer und ausdrücklicher Freigabe an GmbH-Geschäftsführer als Verwalter

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wohnungseigentum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Wohnungseigentumsverfahren; Erledigung der Hauptsache; Tatsächliches Ereignis; Entfallen des Verfahrensgegenstandes

Verfahrensgang

  • AG Viechtach - 2 UR II 37/00
  • LG Deggendorf - 1 T 74/01
  • BayObLG, 20.03.2002 - 2Z BR 168/01
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BayObLG, 07.02.2002 - 2Z BR 161/01

    Zustellungsvertretung der Wohnungseigentümer bei Streit über Wirksamkeit des

    Auszug aus BayObLG, 20.03.2002 - 2Z BR 168/01
    Mit Beschluss vom 7.2.2002 hat der Senat im Verfahren 2Z BR 161/01, an dem auch die Beteiligten dieses Verfahrens beteiligt waren, festgestellt, dass der Geschäftsführer der Antragstellerin des nunmehrigen Verfahrens weiterhin Verwalter der Wohnanlage ist.

    Wie der Senat bereits in seinem Beschluss vom 7.2.2002 2Z BR 161/01 ausgeführt hat, wird die ordnungsgemäße Beteiligung der übrigen Wohnungseigentümer nicht allein durch die Tatsache ausgeschlossen, dass die Beteiligung nicht über den Geschäftsführer der Antragstellerin als Verwalter persönlich erfolgt ist, sondern über die GmbH und deren Prozessvertreter.

    Zwischen den Beteiligten steht aufgrund des Beschlusses des Senats vom 7.2.2002 - 2Z BR 161/01 - rechtskräftig fest, dass nicht die Antragstellerin, sondern deren Geschäftsführer persönlich Verwalter der Wohnungseigentumsanlage ist.

  • BayObLG, 26.07.2001 - 2Z BR 73/01

    Wohnungseigentümergemeinschaften haben keine eigene Rechtspersönlichkeit

    Auszug aus BayObLG, 20.03.2002 - 2Z BR 168/01
    Antragsteller ist nicht die "WEG", der zudem nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (NZM 2001, 956 und zuletzt Beschluss vom 14.2.2002 - 2Z BR 184/01) keine eigene Rechtspersönlichkeit zukommt.
  • BayObLG, 14.02.2002 - 2Z BR 184/01

    Keine Rechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft - Zurückverweisung bei

    Auszug aus BayObLG, 20.03.2002 - 2Z BR 168/01
    Antragsteller ist nicht die "WEG", der zudem nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (NZM 2001, 956 und zuletzt Beschluss vom 14.2.2002 - 2Z BR 184/01) keine eigene Rechtspersönlichkeit zukommt.
  • BayObLG, 07.06.2001 - 2Z BR 32/01

    Erledigung der Hauptsache im Wohnungseigentumsverfahren

    Auszug aus BayObLG, 20.03.2002 - 2Z BR 168/01
    Erledigung der Hauptsache tritt im Wohnungseigentumsverfahren ein, wenn der Antrag des Antragstellers nach der Verfahrenseinleitung durch ein tatsächliches Ereignis gegenstandslos wird und die Fortführung des Verfahrens keinen Sinn mehr hat, das heißt, wenn der Verfahrensgegenstand durch ein Ereignis, das eine Änderung der Sach- und Rechtslage herbeiführt, entfällt (st. Rspr. des Senats z.B. ZMR 20010 986 = NZM 2001, 1043).
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