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   BayObLG, 20.04.1998 - 3Z BR 84/98   

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https://dejure.org/1998,11862
BayObLG, 20.04.1998 - 3Z BR 84/98 (https://dejure.org/1998,11862)
BayObLG, Entscheidung vom 20.04.1998 - 3Z BR 84/98 (https://dejure.org/1998,11862)
BayObLG, Entscheidung vom 20. April 1998 - 3Z BR 84/98 (https://dejure.org/1998,11862)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGG § 12; AuslG § 57 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2
    Absehen von einer weiteren Aufklärung des Sachverhalts in einem Verfahren der Freiwilligen Gerichtsbarkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Kronach - XIV B 8/98
  • LG Coburg - 21 T 12/98
  • BayObLG, 20.04.1998 - 3Z BR 84/98
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Hamm, 23.01.1995 - 15 W 4/95

    Ausländerrecht: Abschiebungshaft, Ausschöpfung der Höchstdauer der Haft wegen

    Auszug aus BayObLG, 20.04.1998 - 3Z BR 84/98
    c) Das Landgericht hat ferner verkannt, daß die durch einen nicht mitgeteilten Aufenthaltswechsel begründete gesetzliche Vermutung, die Abschiebung werde ohne Inhaftnahme erschwert oder vereitelt (vgl. OLG Hamm NVwZ 1995, 826 ), nur dann widerlegt ist, wenn die Umstände des Einzelfalls ergeben, daß der Betroffene sich trotz seines im Sinne des § 57 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 AuslG relevanten Verhaltens der Abschiebung offensichtlich nicht entziehen will (vgl. BVerfG InfAus1R 1994, 342/344).
  • BGH, 28.04.1961 - V ZB 17/60

    Begriff des Gesamtvermögensgeschäfts

    Auszug aus BayObLG, 20.04.1998 - 3Z BR 84/98
    Ungeachtet der aufgezeigten Mängel erübrigt sich eine Zurückverweisung der Sache an das Landgericht, da der Senat die nach seinem jeweiligen Rechtsstandpunkt erforderlichen Feststellungen ohne weitere Ermittlungen aus den Akten treffen kann und hierbei auch die von der Ausländerbehörde neu vorgetragenen Tatsachen berücksichtigen darf (vgl. BGHZ 35, 135 / 142 f.; BayObLG FamRZ 1996, 1370 /1371).
  • BayObLG, 14.08.1997 - 3Z BR 317/97

    Abschiebungshaft bei Aufenthaltswechsel nach Ablauf der Ausreisepflicht

    Auszug aus BayObLG, 20.04.1998 - 3Z BR 84/98
    b) Soweit das Landgericht unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Senats vom 14.8.1997 (BayObLGZ 1997, 260) ausgeführt hat, es sei nichts dafür ersichtlich, daß der Betroffene bei dem Aufenthaltswechsel im Januar 1998 mit seiner Abschiebung habe rechnen müssen, trifft dies nicht zu.
  • BayObLG, 02.09.1993 - 3Z BR 167/93
    Auszug aus BayObLG, 20.04.1998 - 3Z BR 84/98
    Ob die Abschiebung des Betroffenen im übrigen zu Recht betrieben wird, haben die Ausländerbehörde und die Verwaltungsgerichte, nicht die Haftgerichte zu prüfen (vgl. BayObLGZ 1993, 311/313; KG NVwZ 1997, 516).
  • BayObLG, 17.05.1991 - BReg. 1a Z 80/90

    Wechselbezügliche Verfügungen in einem gemeinschaftlichen Testament

    Auszug aus BayObLG, 20.04.1998 - 3Z BR 84/98
    Nach dieser Vorschrift darf das Gericht von einer weiteren Aufklärung des Sachverhalts nur absehen, wenn hiervon ein die Entscheidung beeinflussendes Ergebnis nicht zu erwarten ist (vgl. BayObLGZ 1991, 173/177; Bassenge/Herbst FGG/ RPflG 7.Aufl. § 12 FGG Rn.10; Keidel/Amelung FGG 13.Aufl. § 12 Rn. 86 f.).
  • KG, 05.09.1996 - 25 W 5316/96
    Auszug aus BayObLG, 20.04.1998 - 3Z BR 84/98
    Ob die Abschiebung des Betroffenen im übrigen zu Recht betrieben wird, haben die Ausländerbehörde und die Verwaltungsgerichte, nicht die Haftgerichte zu prüfen (vgl. BayObLGZ 1993, 311/313; KG NVwZ 1997, 516).
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