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   BayObLG, 20.05.1994 - 1Z BR 49/94   

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https://dejure.org/1994,4500
BayObLG, 20.05.1994 - 1Z BR 49/94 (https://dejure.org/1994,4500)
BayObLG, Entscheidung vom 20.05.1994 - 1Z BR 49/94 (https://dejure.org/1994,4500)
BayObLG, Entscheidung vom 20. Mai 1994 - 1Z BR 49/94 (https://dejure.org/1994,4500)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Festsetzung eines Zwangsgeldes in einem Verfahren der Freiwilligen Gerichtsbarkeit; Hinreichende Bestimmtheit der mit der Zwangsgeldandrohung bewerten Anordnungen; Anordnung zur Glaubhaftmachung gemachter Angaben durch Vorlage einer ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1667, § 1640; FGG § 33
    Vormundschaftsgerichtliche Zwangsgeldandrohung bei Maßnahmen wegen Gefährdung des Kindesvermögens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1994, 1191
  • Rpfleger 1995, 334
  • BayObLGZ 1994, 147
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (10)

  • BayObLG, 13.05.1976 - BReg. 1 Z 59/76

    Beschwerde gegen eine vormundschaftsgerichtliche Maßregelung; Sperre des

    Auszug aus BayObLG, 20.05.1994 - 1Z BR 49/94
    b) Das Beschwerdegericht hat angenommen, daß der vom Rechtspfleger des Vormundschaftsgerichts im Rahmen seiner Zuständigkeit gemäß § 3 Nr. 2a, § 14 RPflG (vgl. BayObLGZ 1976, 114/115) erlassene Beschluß vom 19.4.1993, der der Beteiligten durch Zustellung an ihre Verfahrensbevollmächtigten (§ 16 Abs. 2 Satz 1 FGG , § 176 ZPO ) bekanntgemacht worden ist, den vorstehend dargelegten Voraussetzungen entspricht.

    Diese Feststellungen des Landgerichts tragen die Annahme einer Vermögensgefährdung im Sinn von § 1667 Abs. 1 BGB (vgl. BayObLGZ 1976, 114/120 f; BayObLG FamRZ 1991, 1339/1340; MünchKomm/Hinz § 1667 Rn. 7).

    Unter den hier gegebenen Umständen erschien es sachgerecht, die Beteiligte gemäß § 1667 Abs. 2 Satz 1 BGB zu verpflichten, ein Verzeichnis des Kindesvermögens einzureichen und über dessen Verwaltung Rechnung zu legen, denn die dem Vormundschaftsgericht obliegende Prüfung, ob weitere Maßnahmen gemäß § 1667 BGB zu treffen seien, setzt eine eingehende Klärung der wirtschaftlichen Verhältnisse der Mutter und des Sohnes voraus (vgl. BayObLGZ 1976, 114/120 f; MünchKomm/Hinz § 1667 Rn. 5).

  • BayObLG, 07.03.1989 - BReg. 1a Z 51/88

    Vermögenssorge; Pflichtverletzung; Vermögensverfall; Vormundschaftsgericht;

    Auszug aus BayObLG, 20.05.1994 - 1Z BR 49/94
    Dabei ist ein schuldhaftes Verhalten des Sorgeberechtigten nicht erforderlich (BayObLG FamRZ 1989, 1215/1216 und ständige Rechtsprechung).

    (2) Die zur Abwendung der Gefahr erforderlichen Maßnahmen hat das Vormundschaftsgericht und das im Beschwerdeverfahren an seine Stelle tretende Landgericht nach seinem Ermessen unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes zu treffen (BayObLG FamRZ 1989, 1215 /1216; MünchKomm/Hinz § 1667 Rn. 9).

  • BayObLG, 31.03.1982 - BReg. 3 Z 5/82
    Auszug aus BayObLG, 20.05.1994 - 1Z BR 49/94
    Die Anordnung von Zwangsgeld kann mit der gerichtlichen Verfügung im Sinne von § 33 Abs. 1 Satz 1 FGG verbunden sein, die dem Beteiligten die Verpflichtung auferlegt, deren Befolgung gesichert werden soll, oder gesondert ausgesprochen werden (vgl. BayObLGZ 1973, 293/296 und 1982, 167/172, Keidel/Zimmermann § 33 Rn. 1, 11, 22a).

    bb) Die Androhung von Zwangsgeld setzt die gesetzliche Befugnis des Vormundschaftsgerichts voraus, einem Beteiligten die durchzusetzenden Gebote aufzuerlegen (vgl. BayObLGZ 1982, 167/172; Keidel/Zimmermann § 33 Rn. 1).

  • BayObLG, 30.10.1973 - BReg. 1 Z 40/73
    Auszug aus BayObLG, 20.05.1994 - 1Z BR 49/94
    Sie stellt daher einen Eingriff in die Rechte des Betroffenen dar und ist mit Rechtsmitteln anfechtbar (vgl. BGH NJW 1979, 820/821; BayObLGZ 1973, 293/296, Jansen FGG 2. Aufl. § 33 Rn. 41, 42).

    Die Anordnung von Zwangsgeld kann mit der gerichtlichen Verfügung im Sinne von § 33 Abs. 1 Satz 1 FGG verbunden sein, die dem Beteiligten die Verpflichtung auferlegt, deren Befolgung gesichert werden soll, oder gesondert ausgesprochen werden (vgl. BayObLGZ 1973, 293/296 und 1982, 167/172, Keidel/Zimmermann § 33 Rn. 1, 11, 22a).

  • BayObLG, 24.10.1988 - BReg. 1a Z 63/88

    Entziehung; Vermögenssorge; Recht; Kind; Unterhalt; Kindeswohl

    Auszug aus BayObLG, 20.05.1994 - 1Z BR 49/94
    Eine Gefährdung kann nicht nur bei einer Verminderung oder einem ordnungswidrigen Verbrauch des Kindesvermögens, sondern grundsätzlich auch dann zu befürchten sein, wenn durch Verletzung der mit der Vermögenssorge verbundenen Pflichten übliche Möglichkeiten der Vermögensmehrung nicht genutzt werden, so beim Unterlassen der in § 1642 BGB vorgeschriebenen Geldanlage (BayObLG FamRZ 1983, 528/530 und FamRZ 1989, 652/653; MünchKomm/Hinz § 1667 Rn. 3, 5).
  • BGH, 20.12.1978 - IV ZB 72/78

    Androhung eines Zwangsgeldes für den Fall des nicht fristgemäßen Einreichens

    Auszug aus BayObLG, 20.05.1994 - 1Z BR 49/94
    Sie stellt daher einen Eingriff in die Rechte des Betroffenen dar und ist mit Rechtsmitteln anfechtbar (vgl. BGH NJW 1979, 820/821; BayObLGZ 1973, 293/296, Jansen FGG 2. Aufl. § 33 Rn. 41, 42).
  • BayObLG, 04.04.1991 - BReg. 1a Z 53/90

    Verbrauch; Waisenrente; Sparguthaben; Pflichtverletzung; Entziehung;

    Auszug aus BayObLG, 20.05.1994 - 1Z BR 49/94
    Diese Feststellungen des Landgerichts tragen die Annahme einer Vermögensgefährdung im Sinn von § 1667 Abs. 1 BGB (vgl. BayObLGZ 1976, 114/120 f; BayObLG FamRZ 1991, 1339/1340; MünchKomm/Hinz § 1667 Rn. 7).
  • BayObLG, 23.12.1982 - BReg. 1 Z 105/82

    Gefährdung; Kindesvermögen; Entziehung; Vermögenssorge; Vermietung; Verpachtung;

    Auszug aus BayObLG, 20.05.1994 - 1Z BR 49/94
    Eine Gefährdung kann nicht nur bei einer Verminderung oder einem ordnungswidrigen Verbrauch des Kindesvermögens, sondern grundsätzlich auch dann zu befürchten sein, wenn durch Verletzung der mit der Vermögenssorge verbundenen Pflichten übliche Möglichkeiten der Vermögensmehrung nicht genutzt werden, so beim Unterlassen der in § 1642 BGB vorgeschriebenen Geldanlage (BayObLG FamRZ 1983, 528/530 und FamRZ 1989, 652/653; MünchKomm/Hinz § 1667 Rn. 3, 5).
  • BayObLG, 27.01.1993 - 1Z BR 102/92

    Weitere Beschwerde; Festsetzung; Umgang; Vater; Nichteheliches Kind;

    Auszug aus BayObLG, 20.05.1994 - 1Z BR 49/94
    Gemäß § 33 Abs. 3 Satz 1 FGG muß daher jeder Zwangsgeldfestsetzung eine Androhung vorausgehen (BayObLGZ 1993, 28/31).
  • BayObLG, 03.09.1974 - BReg. 1 Z 63/74
    Auszug aus BayObLG, 20.05.1994 - 1Z BR 49/94
    Die Anordnungen sind inhaltlich bestimmt und daher geeignet, mit einer Zwangsgeldandrohung bewehrt zu werden (vgl. BayObLGZ 1974, 351/353).
  • BayObLG, 04.06.1997 - 3Z BR 42/97

    Schlußrechnung nach Beendigung der Betreuung - Zwangsrechte des

    Die Zwangsgeldfestsetzung nach § 33 FGG ist lediglich ein Beugemittel, das für die Zukunft die Befolgung gerichtlicher Anordnungen erzwingen will; das Zwangsgeld ist keine Sühne oder Buße für begangene Pflichtwidrigkeiten (BayObLGZ 1994, 147, 150; OLG Hamm FamRZ 1984, 183; Keidel/Zimmermann FGG 13. Aufl. § 33 Rn. 19; Bassenge/Herbst FGG/ RPflG 7. Aufl. § 33 FGG Rn. 13).
  • BayObLG, 12.01.1996 - 1Z BR 205/95

    Einholung eines familienpsychologischen Gutachtens zur Ausgestaltung des

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  • BayObLG, 21.03.2001 - 3Z BR 55/01

    Verhältnismäßigkeit der Androhung eines Zwangsgeldes

    Dies ist hier der Fall, da der landgerichtliche Beschluss das Erscheinen des Beteiligten anordnet und diesem im Falle einer Zuwiderhandlung ein Ordnungsgeld androht, also eine Handlungspflicht auferlegt (BayObLGZ 1994, 147/194 m.w.N.).
  • BayObLG, 10.02.1998 - 1Z BR 2/98

    Zulässigkeit und Begründetheit einer weiteren Beschwerde gegen eine

    Danach ist die Gebühr nach dem festgesetzten Betrag des Zwangsgeldes von DM 1000,-- zu berechnen (vgl. BayObLGZ 1994, 147/154).
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