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   BayObLG, 20.04.2005 - Verg 26/04   

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https://dejure.org/2005,2520
BayObLG, 20.04.2005 - Verg 26/04 (https://dejure.org/2005,2520)
BayObLG, Entscheidung vom 20.04.2005 - Verg 26/04 (https://dejure.org/2005,2520)
BayObLG, Entscheidung vom 20. April 2005 - Verg 26/04 (https://dejure.org/2005,2520)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verpflichtung eines öffentlichen Auftraggebers zur Festlegung der Anzahl von Bewerbern bereits im Nichtoffenen Verfahren vor Eingang der Bewerbungen; Kriterien für eine ordnungsgemäße Auswahl von zuzulassenen Bewerbern; Auswahl als ermessensfehlerfreie Entscheidung; ...

  • Wolters Kluwer

    Ordnungsmäßigkeit der Durchführung eines Vergabeverfahrens; Antrag auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der Nichtberücksichtigung im Vergabeverfahren; Ablauf eines nichtoffenen Verfahrens nach öffentlichem Teilnahmewettbewerb; Kriterien für die Auswahl der Bieter unter ...

  • oeffentliche-auftraege.de PDF

    Arten der Vergabe: Anzahl der aufzufordernden Bewerber beim Nichtoffenen Verfahren

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entscheidung des öffentlichen Auftraggebers über Bewerberzahl im nichtöffentlichen Verfahren

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Festlegung der Anzahl der Teilnehmer im Nichtoffenen Verfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

Besprechungen u.ä. (2)

  • leinemann-partner.de (Entscheidungsbesprechung)

    Bewerberauswahl in einem Teilnahmewettbewerb

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Nichtoffenes Verfahren: Wann muss Anzahl der Teilnehmer festgelegt werden? (IBR 2005, 389)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2005, 1528 (Ls.)
  • VergabeR 2005, 532
  • ZfBR 2005, 595
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Naumburg, 15.01.2002 - 1 Verg 5/00

    Prüfung der Zuverlässigkeit eines Bewerbers

    Auszug aus BayObLG, 20.04.2005 - Verg 26/04
    Der Auftraggeber hat allerdings seine Auswahl nach pflichtgemäßem Ermessen auszuüben, wobei er das Gleichbehandlungsgebot des § 97 Abs. 2 GWB zu beachten hat, also keinen Bewerber aus vergaberechtsfremden Aspekten diskriminieren darf (vgl. Beschluss des OLG Naumburg vom 15.1.2002, 1 Verg 5/00, VergabeE C-14-5-00, Rn. 30).
  • VK Sachsen, 17.12.2007 - 1/SVK/073-07

    Zulässigkeit des Verhandlungsverfahrens

    Sind solche Gründe nicht ersichtlich, insbesondere weder im Rahmen eines Vergabevermerks dokumentiert noch im Verfahren dargelegt, hat der Auftraggeber sein Auswahlermessen nicht ordnungsgemäß ausgeübt (BayObLG, Beschluss vom 20.04.2005 - Verg 26/04).
  • VK Sachsen, 25.01.2008 - 1/SVK/088-07

    Rahmenvereinbarungen in VOF-Verfahren zulässig?

    Dahingegen ist das BayObLG im Anwendungsbereich der VOB/A der Auffassung, der öffentliche Auftraggeber sei nicht verpflichtet, sich im Nichtoffenen Verfahren bereits vor Eingang der Bewerbungen festzulegen, wie viele Bewerber er zur Angebotsabgabe auffordern will, und dies in der Vergabebekanntmachung - sei es als Zahl oder Marge - mitzuteilen (BayObLG, Beschluss vom 20.04.2005 - Verg 26/04) Die Auswahlentscheidung der Vergabestelle ist nur begrenzt durch die Grundsätze des § 97 GWB nach transparentem und diskriminierungsfreiem Vorgehen, konkretisiert durch die Anforderung des § 16 VOF.

    Sind solche Gründe nicht ersichtlich, insbesondere weder im Rahmen eines Vergabevermerks dokumentiert noch im Verfahren dargelegt, hat der Auftraggeber sein Auswahlermessen nicht ordnungsgemäß ausgeübt (BayObLG, Beschluss vom 20.04.2005 - Verg 26/04).

  • VK Schleswig-Holstein, 28.11.2006 - VK-SH 25/06

    Ausnahme vom Gebot der Produktneutralität

    Sind solche Gründe nicht ersichtlich, insbesondere weder im Rahmen eines Vergabevermerks dokumentiert noch im Verfahren dargelegt, hat der Auftraggeber sein Auswahlermessen nicht ordnungsgemäß ausgeübt (vgl. BayObLG, Beschluss vom 20.04.2005, Verg 26/04, IBR 2005, 389).
  • OLG Frankfurt, 27.08.2008 - 11 Verg 12/08

    Vergabenachprüfungsverfahren: Ausschluss einer nachträglich gebildeten

    Dabei hat sie lediglich das Wettbewerbs- und Transparenzprinzip sowie das Gleichbehandlungsangebot zu beachten (BayObLG VergabeR 2005, 532; Kulartz in: Kulartz/Kus/Portz (Herausgeber), Kommentar zum GWB-Vergaberecht, § 101 Rdn. 12 und 27), trifft aber ansonsten die Auswahl frei.
  • VK Niedersachsen, 21.08.2006 - VgK-18/06

    Eilantrag zur Aussetzung eines Vergabeverfahrens zur Planung eines Neubaus für

    Auch findet sich in der BKR keine Regelung, wie zu verfahren ist, wenn der öffentliche Auftraggeber diese nicht vorab festgelegt hat oder festlegen wollte (vgl. BayObLG, Beschluss v. 20.04.2005, Az. Verg 26/04, zitiert nach VERIS).

    Da weder das Gesetz noch vergaberechtliche Grundsätze im nichtoffenen Verfahren oder im Verhandlungsverfahren eine Festlegung der Höchstzahl der aufzufordernden Bewerber bereits in der Vergabebekanntmachung verlangen, war der Auftraggeber befugt abzuwarten, wie viele Interessenten sich auf die öffentliche Teilnahmeaufforderung hin melden, und dann eine angemessene Zahl aufzufordernder Bewerber zu bestimmen (vgl. BayObLG, Beschluss v. 20.04.2005, Az.: Verg 26/04).

  • VK Sachsen, 09.02.2009 - 1/SVK/071-08

    Beschränkung der Bewerberzahl

    Sind solche Gründe nicht ersichtlich, insbesondere weder im Rahmen eines Vergabevermerks dokumentiert noch im Verfahren dargelegt, hat der Auftraggeber sein Auswahlermessen nicht ordnungsgemäß ausgeübt (vgl. bspw. zur VOB/A BayObLG, Beschluss vom 20.04.2005 - Verg 26/04).
  • OLG Jena, 03.05.2017 - 2 Verg 1/17

    Vergabenachprüfungsverfahren: Erkennbarkeit der Uneindeutigkeit eines

    Der Wert des Fortsetzungsfeststellungsantrages entspricht dem Wert des Beschwerdeantrages (KG Berlin, Beschluss vom 19. Januar 2016 - Verg 5/15; OLG Naumburg, Beschluss vom 5. März 2010 - 9 Verg 2/08; BayObLG, Beschluss vom 20. April 2005 - Verg 26/04).
  • VK Thüringen, 17.02.2006 - 360-4003.20-001/06-G-S

    Nachprüfungsverfahren im Rahmen der Schaffung eines auf die Abfallentsorgung in

    Die VST hat deshalb ihre Auswahl nach pflichtgemäßem Ermessen auszuüben und darf keinen Bewerber aus vergaberechtsfremden Zwecken diskriminieren (vgl. dazu auch BayObLG, Beschluß vom 20.04.2005 ­ Verg 026/04, S. 5 ff. des Entscheidungsumdrucks m. w. N. - zur vergleichbaren Problematik im VOB/A-Bereich).
  • VK Thüringen, 17.02.2006 - 360-4003.20-001/06-G
    Die VST hat deshalb ihre Auswahl nach pflichtgemäßem Ermessen auszuüben und darf keinen Bewerber aus vergaberechtsfremden Zwecken diskriminieren (vgl. dazu auch BayObLG, Beschluß vom 20.04.2005 ­ Verg 026/04, S. 5 ff. des Entscheidungsumdrucks m. w. N. - zur vergleichbaren Problematik im VOB/A-Bereich).
  • KG, 19.01.2016 - Verg 5/15

    Vergabenachprüfungsverfahren: Festsetzung des Wertes eines Beschwerdeantrags

    Der Wert des Fortsetzungsfeststellungsantrages entspricht dem Wert des Beschwerdeantrages ( OLG Naumburg , Beschl. v. 5.3.2010, 9 Verg 2/08, Rdnr. 9 zit nach Juris; BayObLG , Beschl. v. 20.4.2005, Verg 26/04, Rdnr. 35 zit. nach Juris).
  • VK Brandenburg, 02.10.2006 - 2 VK 38/06

    Auch im Sektorenbereich gelten die allgemeinen Vergabegrundsätze

  • VK Hamburg, 01.06.2007 - VK BSU-7/07

    Berücksichtigung eines "Mehr an Eignung"

  • VK Bund, 21.09.2006 - VK 1-100/06

    Errichtung eines Neubaus als komplette Stahl-/Glaskonstruktion

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