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   BayObLG, 20.07.1983 - RE-Miet 6/82   

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BayObLG, 20.07.1983 - RE-Miet 6/82 (https://dejure.org/1983,1650)
BayObLG, Entscheidung vom 20.07.1983 - RE-Miet 6/82 (https://dejure.org/1983,1650)
BayObLG, Entscheidung vom 20. Juli 1983 - RE-Miet 6/82 (https://dejure.org/1983,1650)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berechnung der Wohnfläche bei einem Mieterhöhungsverlangen im Sinne des § 2 Abs. 1 und 2 des Gesetzes zur Regelung der Miethöhe (MHG); Anrechenbarkeit von Balkonflächen auf die Wohnfläche bei nicht preisgebundenen Mietwohnungen; Rechtsgrundlagen für die Berechnung von ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Rechtsentscheid; Mieterhöhungsverlangen; Wohnflächenberechnung; Balkonfläche

  • rechtsportal.de

    II. BV § 41; MHG § 2 Abs. 1, Abs. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    II. BV § 41; MHG § 2 Abs. 1, Abs. 2

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1983, 1027
  • BayObLGZ 1983, 195
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (8)

  • BayObLG, 25.02.1983 - REMiet 1/82
    Auszug aus BayObLG, 20.07.1983 - REMiet 6/82
    83/80">ZMR 1981, 93 ff. und ständige Rechtsprechung des Senats, zuletzt BayObLGZ 1983, 50/52).

    Den Einzelfall nach dessen besonderen Gegebenheiten zu entscheiden, kann den Instanzgerichten nicht abgenommen werden (vgl. BayObLGZ 1983, 50/54 m.Nachw.).

  • OLG Karlsruhe, 20.07.1982 - 3 REMiet 2/82
    Auszug aus BayObLG, 20.07.1983 - REMiet 6/82
    Allerdings ist ihre Beantwortung ohne Bedeutung für die Beurteilung der Wirksamkeit des Mieterhöhungsverlangens; denn das Sachverständigengutachten, auf das der Kläger zur Begründung seines Verlangens gemäß § 2 Abs. 2 S. 3 (früher S. 2, 2. Alternative) MHG verwiesen hat, genügt an sich - also unabhängig von der weiteren Frage, ob es sachlich richtig ist, insbesondere ob der darin festgestellte Mietzins zutreffend ermittelt wurde und tatsächlich dem vergleichbarer Wohnungen entspricht - den gesetzlichen Anforderungen (vgl. OLG Karlsruhe, WuM 1982, 269 und WuM 1983, 133 ; OLG Celle, WuM 1982, 180 = ZMR 1982, 341 ).

    Der Senat ist befugt, den Rechtsentscheid in den Gerichtsferien zu erlassen (OLG Karlsruhe, WuM 1982, 269 ; vgl. auch …

  • BayObLG, 01.09.1981 - Allg. Reg. 58/81
    Auszug aus BayObLG, 20.07.1983 - REMiet 6/82
    Diese Frage ist auch von grundsätzlicher Bedeutung, weil sie in gleicher Art wiederholt auftreten und - wie schon bisher - unterschiedlich beantwortet werden wird (vgl. BayObLGZ 1981, 300/302 m.Nachw.).
  • OLG Karlsruhe, 29.12.1982 - 9 REMiet 2/82

    Anforderungen an ein Sachverständigengutachten nach § 2 Abs. 2 S. 2 Gesetz zur

    Auszug aus BayObLG, 20.07.1983 - REMiet 6/82
    Allerdings ist ihre Beantwortung ohne Bedeutung für die Beurteilung der Wirksamkeit des Mieterhöhungsverlangens; denn das Sachverständigengutachten, auf das der Kläger zur Begründung seines Verlangens gemäß § 2 Abs. 2 S. 3 (früher S. 2, 2. Alternative) MHG verwiesen hat, genügt an sich - also unabhängig von der weiteren Frage, ob es sachlich richtig ist, insbesondere ob der darin festgestellte Mietzins zutreffend ermittelt wurde und tatsächlich dem vergleichbarer Wohnungen entspricht - den gesetzlichen Anforderungen (vgl. OLG Karlsruhe, WuM 1982, 269 und WuM 1983, 133 ; OLG Celle, WuM 1982, 180 = ZMR 1982, 341 ).
  • LG Mannheim, 23.01.1980 - 4 S 116/79
    Auszug aus BayObLG, 20.07.1983 - REMiet 6/82
    Auf diese Weise ist für den Bauherrn eine Elastizität geschaffen, die ihn eine Bestätigung auf "Anerkennung als steuerbegünstigter Wohnungsbau« und damit Grundsteuerbegünstigung sowie Befreiung von der Grunderwerbsteuer erwarten lassen kann (Englert, ZMR 1980, 132/134; vgl. auch LG München I, WuM 1980, 183).
  • OLG Celle, 27.04.1982 - 2 UH 2/81

    Feststellungen über eine ortsübliche Vergleichsmiete ; Erhöhung eines Mietzinses

    Auszug aus BayObLG, 20.07.1983 - REMiet 6/82
    Allerdings ist ihre Beantwortung ohne Bedeutung für die Beurteilung der Wirksamkeit des Mieterhöhungsverlangens; denn das Sachverständigengutachten, auf das der Kläger zur Begründung seines Verlangens gemäß § 2 Abs. 2 S. 3 (früher S. 2, 2. Alternative) MHG verwiesen hat, genügt an sich - also unabhängig von der weiteren Frage, ob es sachlich richtig ist, insbesondere ob der darin festgestellte Mietzins zutreffend ermittelt wurde und tatsächlich dem vergleichbarer Wohnungen entspricht - den gesetzlichen Anforderungen (vgl. OLG Karlsruhe, WuM 1982, 269 und WuM 1983, 133 ; OLG Celle, WuM 1982, 180 = ZMR 1982, 341 ).
  • AG Hamburg, 17.10.1979 - 47 C 505/78
    Auszug aus BayObLG, 20.07.1983 - REMiet 6/82
    b) Der in Rechtsprechung und Schrifttum weit überwiegend vertretenen Meinung, daß Balkonflächen entsprechend DIN 283 mit einem Viertel anzusetzen seien (so AG Hamburg, WuM 1980, 182; LG Mannheim, WuM 1983, 195 LS; Goch, WuM 1980, 69/70; Schmidt-Futterer/Blank, Wohnraumschutzgesetze, 4. Aufl., C 63 und C 157; Köhler, Handbuch der Wohnraummiete, 1981 § 143 Nr. 4; Barthelmess, Zweites Wohnraumkündigungsschutzgesetz, 2. Aufl. § 2 MHG Rdn. 29; Sternel, Mietrecht, 2. Aufl. III 117; Emmerich/Sonnenschein, Mietrecht, Art. 3 WKSchG § 2 MHRG Rdn. 31) vermag sich der Senat jedoch ebenfalls nicht anzuschließen.
  • BayObLG, 01.04.1982 - Allg. Reg. 68/81
    Auszug aus BayObLG, 20.07.1983 - REMiet 6/82
    b) Sie kann im gegebenen Fall entscheidungserheblich sein (zur Entscheidungserheblichkeit: BayObLGZ 1982, 173/174 f. m.Nachw.).
  • OLG Nürnberg, 27.07.2000 - 13 U 1118/00

    Haftung des Herstellers einer Eigentumswohnung zur Schaffung einer Wohnfläche;

    Sie hätte zur Folge, daß in Eigentumswohnungsanlagen auch Balkone, Loggien und Dachgärten bei der Berechnung der Wohnfläche einer Eigentumswohnung nicht berücksichtigt werden dürften; denn auch diese Gebäudeteile stehen im Gemeinschaftseigentum (vgl. BayObLGZ 1983, 195; NJW 1996, 2106 = WuM 1996, 294 ff.).
  • BGH, 30.11.1990 - V ZR 91/89

    Angaben über Wohnfläche; Begriff der Wohnfläche

    Andererseits ist die Anwendung der Berechnungsvorschriften auch hier auf Widerspruch gestoßen (z.B. BayObLG ZMR 1984, 66, welches bei Fehlen einer vertraglichen Bestimmung die Ermittlung der Wohnfläche nach den jeweils besonderen Umständen des Einzelfalls befürwortet; LG München, WoWiMietR 1984, 113, welches der DIN-Norm 283, deren für die Wohnflächenberechnung maßgebliches Blatt 2 allerdings seit August 1983 ersatzlos gestrichen ist, den Vorzug gibt).
  • BayObLG, 07.03.1996 - 2Z BR 136/95

    Berücksichtigung von Balkonen, Loggien und Dachterrassen bei der Umlegung von

    Vertreten werden dort folgende Bewertungsmaßstäbe (vgl. im einzelnen dazu m.w.N. Barthelmess aaO.): Gemäß der DIN-Norm 283 für die Wohnflächenberechnung, obwohl diese im Jahr 1983 vom DIN-Ausschuß ersatzlos zurückgezogen wurde (vgl. WuM 1984, 113 f.), sei maßgebend ein Viertel der jeweiligen Grundfläche; nach § 44 Abs. 2 der II. BV sei die Grundfläche bis zur Hälfte anzurechnen; Balkone, Loggien und Dachterrassen seien je nach Lage und Wohnwert überhaupt nicht, nur mit einem Viertel, maximal bis zur Hälfte ihrer Grundflächen anzusetzen (BayObLGZ 1983, 195 ff).

    Würden die genannten Flächen je nach ihrem Wohnwert höchstens mit der Hälfte der Grundfläche, mit einem Viertel oder überhaupt nicht angesetzt (vgl. BayObLGZ 1983, 195 ff.), ergäbe sich ein solch uneinheitlicher Maßstab, der für die Praxis unbrauchbar wäre (so auch Barthelmess § 2 MHG Rn. 29).

  • OLG Zweibrücken, 16.12.2002 - 3 W 202/02

    Wohnungseigentümerbeschluss über eine Verwalterabberufung und

    2 Z 162/91">1992, 787; WE 1992, 227; 261; OLG Hamm OLGZ 1992, 309, 313; WE 1993, 111, 112; 1999, 231, 232; LG Frankfurt am Main MDR 1982, 497; 1983, 1027 [ber.
  • BayObLG, 25.09.1991 - REMiet 3/91

    Begründung eines Mieterhöhungsverlangens mit Verweis auf vergleichbare Wohnungen

    Ob eine Aufstellung von Vergleichswohnungen derartige Merkmale aufweist, die es dem Mieter unmöglich oder unzumutbar machen könnten, die Berechtigung eines Mieterhöhungsverlangens nachzuprüfen, fällt in das Gebiet tatrichterlicher Würdigung und ist daher einem Rechtsentscheid nicht zugänglich (BayObLGZ 1983, 50/54 und 1983, 195/199).
  • OLG Stuttgart, 28.08.1984 - 8 REMiet 4/83

    Formularmietvertragsklausel; Auszug des Mieters; Kosten der

    Der Senat ist befugt, über die Vorlage in den Gerichtsferien zu entscheiden (BayObLG, WuM 1983, 254 M. w. H.).
  • AG Hamburg, 20.08.2014 - 49 C 174/13

    Wohnraummiete in Hamburg: Mietminderung bei Wohnflächenabweichung und Anrechnung

    Eine Verkehrssitte wäre anzunehmen, wenn bei Abschluss des Mietvertrages etwa die Wohnflächenberechnung nach dem Mietenspiegel auf Grundlage der DIN 283 erfolgt wäre (vgl. zu solchen Mietenspiegel etwa AG Brühl WuM 1985, 325; BayObLG WuM 1983, 254).
  • LG Düsseldorf, 09.07.1991 - 24 S 302/89

    Anforderungen an die Zulässigkeit einer Mieterhöhung; Anforderungen an die Angabe

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  • BayObLG, 09.07.1987 - REMiet 1/87
    Fiele sie in den Bereich der Tatsachenwürdigung, so müßte ein Rechtsentscheid abgelehnt werden (allg. Meinung; BayObLGZ 1983, 195/196 = ZMR 1984, 66 ).
  • BayObLG, 19.07.1984 - REMiet 2/83
    Der Senat ist befugt, über die Vorlage in den Gerichtsferien zu entscheiden (vgl. BayObLG, WuM 1983, 254 /255 m. Nachw.; ferner OLG Zweibrücken, WuM 1981, 273 ; OLG Hamm, RiM Bd.I S. 767/768).
  • LG Osnabrück, 14.06.1988 - 12 S 35/88
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