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BayObLG, 20.07.1988 - AR 1 Z 19/88 |
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Amtshaftungsansprüche
Papierfundstellen
- BayObLGZ 1988 Nr. 44
- BayObLGZ 1988, 243
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BayObLG, 01.12.1987 - AR 1 Z 92/87
Voraussetzungen für eine Zuständigkeitsbestimmung in entsprechender Anwendung von …
Auszug aus BayObLG, 20.07.1988 - AR 1 Z 19/88
»Ansprüche aus Amtshaftung sind solche, die ihren Grund in einer Amtspflichtverletzung eines Trägers öffentlicher Gewalt bei hoheitlicher Betätigung haben, sofern hierfür der Staat oder eine andere öffentlich-rechtliche Körperschaft haftet (Ergänzung zu BayObLGZ 1987, 405).«.
- BayObLG, 17.01.1992 - AR 1 Z 100/91 Das Bayerische Oberste Landesgericht ist zur Entscheidung des Zuständigkeitsstreits in entsprechender Anwendung des § 36 Nr. 6 ZPO berufen (vgl. BayObLGZ 1987, 405/406; 1988, 243/245 m.w.Nachw.).