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   BayObLG, 20.07.2000 - 2Z BR 50/00   

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https://dejure.org/2000,1964
BayObLG, 20.07.2000 - 2Z BR 50/00 (https://dejure.org/2000,1964)
BayObLG, Entscheidung vom 20.07.2000 - 2Z BR 50/00 (https://dejure.org/2000,1964)
BayObLG, Entscheidung vom 20. Juli 2000 - 2Z BR 50/00 (https://dejure.org/2000,1964)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wohnungseigentum; Arztpraxis; Erheblicher Patientenverkehr; Bestimmungswidrige Nutzung; Sofortige weitere Beschwerde

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Unzulässige Nutzung von Wohnungseigentum zum Betrieb einer Arztpraxis; Unterlassung; Verwirkung

  • Judicialis

    BGB § 242; ; BGB § 1004; ; WEG § 15 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 242, § 1004; WEG § 15 Abs. 3
    Zweckbestimmungswidrige Nutzung einer Wohnung als Arztpraxis

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wohnungseigentum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Nürnberg-Fürth - 14 T 9706/99
  • BayObLG, 20.07.2000 - 2Z BR 50/00

Papierfundstellen

  • NZM 2001, 137
  • FGPrax 2000, 189
  • ZMR 2000, 778
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (4)

  • BayObLG, 22.05.1998 - 2Z BR 77/98

    Entscheidung über Antrag und Gegenantrag im WEG -Verfahren

    Auszug aus BayObLG, 20.07.2000 - 2Z BR 50/00
    Grundsätzlich kann zwar auch dem auf § 15 Abs. 3 WEG und § 1004 BGB gestützten Unterlassungsanspruch der Einwand unzulässiger Rechtsausübung entgegen gehalten werden (BayObLG NZM 1999, 85).

    Es gibt auch keinen allgemeinen Grundsatz, daß nur derjenige Rechte geltend machen kann, der sich selbst rechtstreu verhalten hat (BayObLG NZM 1999, 85).

  • BayObLG, 18.06.1993 - 2Z BR 50/93
    Auszug aus BayObLG, 20.07.2000 - 2Z BR 50/00
    Wird ein Wohnungs- oder Teileigentum nach diesen Grundsätzen zweckbestimmungswidrig genutzt, kann ein anderer Wohnungs- oder Teileigentümer Unterlassung dieser Nutzung gemäß § 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB, § 15 Abs. 3 WEG verlangen (allgemeine Meinung und ständige Rechtsprechung des Senats, z.B. BayObLG WUM 1993, 490; ZMR 2000, 234).
  • BayObLG, 30.11.1999 - 2Z BR 143/99

    Zweckbestimmung für Teileigentum in Teilungserklärung und Grundbuch

    Auszug aus BayObLG, 20.07.2000 - 2Z BR 50/00
    Wird ein Wohnungs- oder Teileigentum nach diesen Grundsätzen zweckbestimmungswidrig genutzt, kann ein anderer Wohnungs- oder Teileigentümer Unterlassung dieser Nutzung gemäß § 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB, § 15 Abs. 3 WEG verlangen (allgemeine Meinung und ständige Rechtsprechung des Senats, z.B. BayObLG WUM 1993, 490; ZMR 2000, 234).
  • RG, 06.06.1899 - II 79/99

    Zur Anwendung der Artt. 16. 27 H.G.B. in Verbindung mit § 1 des Gesetzes vom 27.

    Auszug aus BayObLG, 20.07.2000 - 2Z BR 50/00
    LG Nürnberg-Fürth 14 T 9706/99 AG Fürth 7 UR II 79/99.
  • BGH, 15.01.2010 - V ZR 72/09

    Wohnungseigentum: Vermietung an wechselnde Feriengäste als zulässige Wohnnutzung;

    Entscheidend ist dabei, dass eine solche anderweitige Nutzung die übrigen Wohnungseigentümer nicht über das Maß hinaus beeinträchtigt, das bei einer Nutzung des Wohnungseigentums typischerweise zu erwarten ist (BayObLG NZM 2001, 137, 138; OLG Saarbrücken, NZM 2006, 588, 589; LG Karlsruhe ZMR 2009, 943, 944).
  • OLG Frankfurt, 28.01.2004 - 20 W 124/03

    Wohnungseigentümergemeinschaft: Nachprüfung einer relativen

    Maßgeblich ist vielmehr eine typisierende Betrachtungsweise, die auf die typischen Nutzungsmöglichkeiten und die damit verbundenen Störungen abstellt, die generell erwartet werden können (BayObLG ZWE 2001, 27, 28 und NZM 2001, 137; Senatsbeschluss vom 27.10.2003 -20 W 392/01-; Palandt/Bassenge, aaO., § 15, Rdnr. 14).
  • BayObLG, 20.03.2001 - 2Z BR 101/00

    Jahresabrechnung und Wirtschaftsplan

    Dem angefochtenen Eigentümerbeschluss steht weder das Schikaneverbot (BayObLG ZWE 2000, 216) noch § 242 BGB unter dem Gesichtspunkt der Verwirkung (BayObLG NZM 1998, 966/967; 1999, 866) noch der Umstand entgegen, dass andere Wohnungseigentümer, deren Wohnungseigentum sich unmittelbar unter den jeweiligen Dachgeschossräumen befindet, ihr Speicherabteil weiterhin unbeanstandet zu Wohnzwecken nutzen (z.B. BayObLG NZM 1999, 85; 2001, 137).
  • OLG Celle, 24.09.2003 - 4 W 138/03

    Anspruch auf Unterlassung zweckwidriger Nutzung von Wohnungseigentum; Nutzung des

    Bei der Frage, ob sich eine Nutzung im Rahmen der in der Teilungsvereinbarung festgelegten Zweckbestimmung hält, ist nämlich von einer typisierenden Betrachtungsweise auszugehen (herrschende Meinung, z. B. BayObLG NZM 2001, 137, 138).

    Das gilt auch für den Fall, dass der betreffende Wohnungseigentümer die Räumlichkeiten vermietet hat (BayObLG NZM 2001, 137, 138).

  • LG München I, 26.01.2015 - 1 S 9962/14

    Zulässigkeit der Nutzung einer Eigentumswohnung als Heilpraktiker- bzw.

    Ob dies der Fall ist muss anhand einer typisierenden Betrachtungsweise festgestellt werden (st. Rspr., z. B. BayObLG, ZWE 2000, 521, 522; ZWE 2001, 27 ff.; OLG München ZMR 2005, 727, 728; Bärmann, WEG, 12. Auflage, § 13, Rdnr. 26).
  • KG, 22.12.2006 - 24 W 126/05

    Wohnungseigentümergemeinschaft: Auslegung der Zweckbestimmung "Teileigentum";

    Denn es gibt keinen allgemeinen Grundsatz, dass nur derjenige Rechte geltend machen kann, der sich selbst rechtstreu verhalten hat (BayObLG NZM 1999, 85, Rdnr. 11 nach juris; NZM 2001, 137, Rdnr. 9 nach juris).
  • OLG München, 25.05.2005 - 34 Wx 24/05

    Unterlassungsantrag gegen Gesellschafter bürgerlichen Rechts im

    Wird ein Wohnungs- oder Teileigentum nach diesen Grundsätzen zweckbestimmungswidrig genutzt, kann ein anderer Wohnungseigentümer die Unterlassung dieser Nutzung gemäß § 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB, § 15 Abs. 3 WEG verlangen (st. Rspr., z. B. BayObLG NZM 2001, 137; ZMR 2000, 234).

    Humanarztpraxen in Büroräumen (OLG Hamm FGPrax 2004, 12) oder Wohnungen (BayObLG NZM 2001, 137; OLG Düsseldorf FGPrax 1996, 16; Pick in Bärmann/Pick/Merle WEG 9. Aufl. § 13 Rn. 46) werden als zulässig angesehen, wenn sie für die Mitbewohner keine größeren als die üblichen Störungen verursachen (Pick in Bärmann/Pick/Merle § 13 Rn. 46).

  • OLG Frankfurt, 21.07.2005 - 20 W 284/03

    Wohnungseigentum: Zustimmung zu der Nutzung eines Teiles einer Eigentumswohnung

    Zwar kann sich insofern der die Zustimmung begehrende Wohnungseigentümer nicht ohne Weiteres auf die Grundsätze von Treu und Glauben im Hinblick auf anderweitige Nutzungen berufen (vgl. BayObLG NZM 2001, 137).
  • OLG Frankfurt, 06.01.2006 - 20 W 202/04

    Wohnungseigentümergemeinschaft: Gerichtliche Geltendmachung des Unterlassungs-

    Ein von der Zweckbestimmung "Laden" abweichender Gebrauch ist unzulässig, wenn er bei der gebotenen typisierender Betrachtungsweise, die auf die typischen Nutzungsmöglichkeiten und die damit verbundenen Störungen abstellt, die generell erwartet werden können (BayObLG ZWE 2001, 27, 28 und NZM 2001, 137; Senatsbeschluss vom 27.10.2003 -20 W 392/01-; Palandt/Bassenge, aaO., § 15, Rdnr. 14) stärker stören kann.
  • KG, 13.02.2007 - 24 W 347/06

    Wohnungeigentum: Inhalt der Zweckbestimmung "Laden"; Überschreitung des

    Denn es gibt keinen allgemeinen Grundsatz, dass nur derjenige Rechte geltend machen kann, der sich selbst rechtstreu verhalten hat (BayObLG NZM 1999, 85, Rdnr. 11 nach juris; NZM 2001, 137, Rdnr. 9 nach juris), nicht aber derjenige, der - auf den vorliegenden Fall bezogen - entweder selbst Ladenräume möglicherweise zweckordnungswidrig nutzt oder diese solchermaßen nutzen lässt.
  • OLG Köln, 10.01.2005 - 16 Wx 217/04

    Eigentümerbeschluss bei Nutzungsänderung einer Dachterrasse als Dachgarten

  • LG Bremen, 12.05.2020 - 4 S 267/19

    Dient die Nutzung einer Wohnung als Monteurs- oder Ferienwohnung Wohnzwecken?

  • OLG Frankfurt, 23.02.2004 - 20 W 21/01

    Wohnungseigentumsverfahren: Antragsbefugnis eines einzelnen Wohnungseigentümers

  • OLG Frankfurt, 10.11.2005 - 20 W 36/03

    Wohnungseigentumsrecht: Auslegung der Bestimmungen einer Teilungserklärung;

  • LG Karlsruhe, 07.04.2009 - 11 S 56/08

    Vermietung einer Wohnung als Ferienwohnung

  • OLG Frankfurt, 17.05.2005 - 20 W 132/03

    Wohnungseigentumsrecht: Betreiben einer Media-Agentur in den Räumlichkeiten einer

  • BayObLG, 22.09.2004 - 2Z BR 103/04

    Zweckwidrige Nutzung einer Konditorei als Spezialitätenrestaurant - Verwirkung

  • BayObLG, 30.11.2000 - 2Z BR 92/00

    Recht auf Installation einer Parabolantenne als Ausfluss des Grundrechts auf

  • LG Hamburg, 30.10.2009 - 318 S 59/09

    Wohnungseigentum: Verstoß gegen die vorgegebene Nutzung zu Wohnzwecken durch

  • AG München, 12.12.2013 - 483 C 21495/13

    WEG - Unterlassungsklage gegen die Nutzung von Teileigentum als Boarding-House

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