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   BayObLG, 20.08.1980 - BReg. 1 Z 43/80   

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https://dejure.org/1980,2648
BayObLG, 20.08.1980 - BReg. 1 Z 43/80 (https://dejure.org/1980,2648)
BayObLG, Entscheidung vom 20.08.1980 - BReg. 1 Z 43/80 (https://dejure.org/1980,2648)
BayObLG, Entscheidung vom 20. August 1980 - BReg. 1 Z 43/80 (https://dejure.org/1980,2648)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 1365, 753 Abs. 1 S. 1, 242; ZVG § 180

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zustimmungsbedürftigkeit eines Antrags auf Teilungsversteigerung; Pflicht zur Wahrung der wirtschaftlichen Grundlage der Ehegemeinschaft und Familiengemeinschaft; Notwendigkeit der Zustimmung eines Ehegatten für einen Antrag auf Anordnung der Zwangsversteigerung zur ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1981, 53
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 01.10.1958 - V ZR 53/58

    Pflichtteilsrecht und Auskunftsanspruch

    Auszug aus BayObLG, 20.08.1980 - BReg. 1 Z 43/80
    Daß der Auskunftsanspruch gemäß § 2314 BGB nicht außerdem einen Pflichtteilsanspruch des Pflichtteilsberechtigten voraussetzt, ist durch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes geklärt ( BGHZ 28, 177, 179).

    Die ihrem Umfange nach erheblich weiter gehenden und den Nachlaß weit mehr belastenden Auskünfte gemäß § 2314 BGB sollen demgegenüber nach dem Sinn und Zweck des Gesetzes den Pflichtteilsberechtigten, der am Nachlaß nicht beteiligt ist und zu ihm sonst keinen Zugang hat, in die Lage versetzen zu berechnen, ob er einen Pflichtteilsanspruch hat und wie hoch dieser ist ( BGHZ 28, 177, 179; 61, 180, 183); seiner Beweisnot soll auf Kosten des Nachlasses ( § 2314 Abs. 2 BGB ) abgeholfen werden.

  • BayObLG, 08.01.1975 - BReg. 3 Z 102/74

    Grundsatz der ordnungsgemäßen Verwaltung; Ausreichender Grund; Einzelfall;

    Auszug aus BayObLG, 20.08.1980 - BReg. 1 Z 43/80
    Daneben bezweckt sie aber auch, den anderen Ehegatten vor einer Gefährdung seiner Anwartschaft auf Zugewinnausgleich bei Beendigung des Güterstandes zu schützen (BGH aaO.; BayObLGZ 1975, 12 /15).
  • BGH, 08.03.1978 - IV ZB 32/76

    Anwartschaft auf Zugewinnausgleich - Zugewinnausgleich - Ausgleichsanspruch -

    Auszug aus BayObLG, 20.08.1980 - BReg. 1 Z 43/80
    Denn ein nach § 1365 BGB zustimmungsbedürftiges Rechtsgeschäft bleibt grundsätzlich auch nach rechtskräftiger Ehescheidung zustimmungsbedürftig, sofern sich - wie hier - die Gefährdung eines etwaigen Anspruchs auf Ausgleich des Zugewinns nicht ausschließen läßt (BGH NJW 1978, 1380 f.m.Nachw.).
  • BayObLG, 17.01.1979 - BReg. 3 Z 113/78
    Auszug aus BayObLG, 20.08.1980 - BReg. 1 Z 43/80
    Diese Gesetzeslücke muß deshalb durch entsprechende Anwendung des § 1365 BGB ausgefüllt werden ( BayObLGZ 1979, 8 ).
  • BGH, 26.04.1951 - IV ZR 4/50

    Gemeinschaftliches Testament. Widerrufsrecht

    Auszug aus BayObLG, 20.08.1980 - BReg. 1 Z 43/80
    Allerdings sieht das Berufungsgericht die Stellung des Klägers als Nacherben auf der Grundlage einer vom Reichsgericht begründeten und vom Bundesgerichtshof fortgeführten Rechtsprechung ( RGZ 95, 278 ff.; BGHZ 2, 35 f.; 15, 199, 204; 59, 220, 222) in Übereinstimmung mit beiden Parteien nur als eine auflösend bedingte an.
  • BGH, 18.11.1954 - IV ZR 152/54

    Zeitpunkt des Nacherbfalls

    Auszug aus BayObLG, 20.08.1980 - BReg. 1 Z 43/80
    Allerdings sieht das Berufungsgericht die Stellung des Klägers als Nacherben auf der Grundlage einer vom Reichsgericht begründeten und vom Bundesgerichtshof fortgeführten Rechtsprechung ( RGZ 95, 278 ff.; BGHZ 2, 35 f.; 15, 199, 204; 59, 220, 222) in Übereinstimmung mit beiden Parteien nur als eine auflösend bedingte an.
  • BGH, 27.06.1973 - IV ZR 50/72

    Auskunftsanspruch des pflichtteilsberechtigten Erben gegen den Beschenkten

    Auszug aus BayObLG, 20.08.1980 - BReg. 1 Z 43/80
    Die ihrem Umfange nach erheblich weiter gehenden und den Nachlaß weit mehr belastenden Auskünfte gemäß § 2314 BGB sollen demgegenüber nach dem Sinn und Zweck des Gesetzes den Pflichtteilsberechtigten, der am Nachlaß nicht beteiligt ist und zu ihm sonst keinen Zugang hat, in die Lage versetzen zu berechnen, ob er einen Pflichtteilsanspruch hat und wie hoch dieser ist ( BGHZ 28, 177, 179; 61, 180, 183); seiner Beweisnot soll auf Kosten des Nachlasses ( § 2314 Abs. 2 BGB ) abgeholfen werden.
  • RG, 16.04.1919 - IV 58/19

    Zulässigkeit der bedingten Einsetzung eines Nacherben

    Auszug aus BayObLG, 20.08.1980 - BReg. 1 Z 43/80
    Allerdings sieht das Berufungsgericht die Stellung des Klägers als Nacherben auf der Grundlage einer vom Reichsgericht begründeten und vom Bundesgerichtshof fortgeführten Rechtsprechung ( RGZ 95, 278 ff.; BGHZ 2, 35 f.; 15, 199, 204; 59, 220, 222) in Übereinstimmung mit beiden Parteien nur als eine auflösend bedingte an.
  • BGH, 14.07.1972 - V ZR 124/70

    Auflösend bedingte Nacherbeinsetzung

    Auszug aus BayObLG, 20.08.1980 - BReg. 1 Z 43/80
    Allerdings sieht das Berufungsgericht die Stellung des Klägers als Nacherben auf der Grundlage einer vom Reichsgericht begründeten und vom Bundesgerichtshof fortgeführten Rechtsprechung ( RGZ 95, 278 ff.; BGHZ 2, 35 f.; 15, 199, 204; 59, 220, 222) in Übereinstimmung mit beiden Parteien nur als eine auflösend bedingte an.
  • BGH, 27.04.1977 - IV ZR 143/76

    Auseinandersetzung der Ehegatten hinsichtlich eines in Miteigentum stehenden

    Auszug aus BayObLG, 20.08.1980 - BReg. 1 Z 43/80
    Außerdem sind Umstände vorgetragen, die offenbar das Vorliegen eines besonderen Falls begründen sollen, in dem nach Treu und Glauben ( § 242 BGB ) ausnahmsweise die Zwangsversteigerung zur Aufhebung der Bruchteilsgemeinschaft unzulässig und einer der Eheleute berechtigt sein kann, die Übereignung der Grundstückshälfte des anderen an sich zu verlangen ( BGHZ 68, 299 /304 f.).
  • BGH, 06.07.1955 - IV ZR 34/55

    Rechtsmittel

  • BGH, 04.12.1980 - IVa ZR 46/80

    Auskunftsanspruch eines pflichtteilsberechtigten Nacherben - Anwendungsbereich

  • OLG Karlsruhe, 15.07.2003 - 11 Wx 3/03

    Teilungsversteigerungsantrag eines Ehegatten: Ersetzung der Zustimmung des

    Eine Stellungnahme zu der in der Rechtsprechung unterschiedlich beurteilten Frage, ob die Zustimmungsbedürftigkeit entfällt, wenn die Ehe rechtskräftig geschieden wird (vgl. dazu BayObLG, Beschl. v. 20.8.1980 - BReg 1 Z 43/80, FamRZ 1981, 46; OLG Celle, FamRZ 1983, 591; LG Lüneburg, Beschl. v. 14.12.1995 - 4 T 171/95, FamRZ 1996, 1489), ist nicht erforderlich, weil das Scheidungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist.
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