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   BayObLG, 20.10.1988 - BReg. 3 Z 122/88   

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https://dejure.org/1988,6272
BayObLG, 20.10.1988 - BReg. 3 Z 122/88 (https://dejure.org/1988,6272)
BayObLG, Entscheidung vom 20.10.1988 - BReg. 3 Z 122/88 (https://dejure.org/1988,6272)
BayObLG, Entscheidung vom 20. Oktober 1988 - BReg. 3 Z 122/88 (https://dejure.org/1988,6272)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BayObLGZ 1988 Nr. 62
  • BayObLGZ 1988, 330
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Frankfurt, 29.11.1985 - 20 W 380/85
    Auszug aus BayObLG, 20.10.1988 - BReg. 3 Z 122/88
    Diese Rechtsauffassung entspricht der nahezu einhelligen Meinung in Rechtsprechung und Schrifttum (vgl. BayObLG JurBüro 1984, 586 m. w. N.; KG Rpfleger 1984, 248 ; OLG Köln MittRhNotK 1984, 109 ; OLG Frankfurt Rpfleger 1986, 158).
  • BayObLG, 26.02.1998 - 3Z BR 277/97

    Gebühr bei der Eintragung einer Grundschuld

    c) Für die Eintragung der Rangänderung zwischen Auflassungsvormerkung und Grundpfandrecht ist - auch wenn sie gleichzeitig mit der Eintragung des Grundpfandrechts erfolgt - nach heute nahezu unstreitiger Auffassung wegen der Veränderung der Auflassungsvormerkung eine Viertelgebühr nach § 67 KostO zu erheben (BayObLGZ 1988, 330/332; BayObLG JurBüro 1984, 586; Lehmann aaO; Korintenberg/Lappe/Bengel/Reimann - nachfolgend Korintenberg - KostO 13.Aufl. Rn. 15, Rohs/Wedewer KostO 3. Aufl. Rn. 13, je zu § 67).

    Dies ergibt sich auch aus § 64 Abs. 5 KostO, der eine Rangänderung nur als Veränderung des zurücktretenden Rechts behandelt (vgl. hierzu BayObLGZ 1988, 330).

  • BayObLG, 14.06.1995 - 3Z BR 133/95

    Beschränkung eines Rechtsmittels gegen die Bestellung eines Betreuers auf die

    Die Beschränkung eines Rechtsmittels ist in Antragsverfahren und in Verfahren, die von Amts wegen betrieben werden, zulässig, wenn der Verfahrensgegenstand teilbar ist oder in der angefochtenen Entscheidung über mehrere selbständige Verfahrensgegenstände entschieden wurde (BayObLGZ 1960, 133/135; 1975, 34/35; 1988, 330/331; BayObLG FamRZ 1982, 634/635; Jansen FGG . 2. Aufl. § 21 Rn. 13; Keidel/Kuntze FGG 13. Aufl. § 21 Rn. 7 ff.).
  • OLG München, 14.11.1996 - 1 U 2116/96

    Amtspflichten des Notars bei der Gestaltung und Beurkundung von

    c) Für die Eintragung der Rangänderung zwischen Auflassungsvormerkung und Grundpfandrecht ist - auch wenn sie gleichzeitig mit der Eintragung des Grundpfandrechts erfolgt - nach heute nahezu unstreitiger Auffassung wegen der Veränderung der Auflassungsvormerkung eine Viertelgebühr nach § 67 KostO zu erheben ( BayObLGZ 1988, 330 /332; BayObLG JurBüro 1984, 586 ; Lehmann a.a.O.; Korintenberg/Lappe/Bengel/Reimann - nachfolgend Korintenberg - KostO 13. Aufl. Rdnr. 15, Rohs/Wedewer KostO 3. Aufl. Rdnr. 13, je zu § 67).
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