Rechtsprechung
   BayObLG, 20.10.2021 - 201 ObOWi 1273/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,60328
BayObLG, 20.10.2021 - 201 ObOWi 1273/21 (https://dejure.org/2021,60328)
BayObLG, Entscheidung vom 20.10.2021 - 201 ObOWi 1273/21 (https://dejure.org/2021,60328)
BayObLG, Entscheidung vom 20. Oktober 2021 - 201 ObOWi 1273/21 (https://dejure.org/2021,60328)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,60328) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    StVG § 26 Abs. 3 S. 1; OWiG § 31 Abs. 3 S. 1, § 33 Abs. 1 S. 1 Nr. 9, § 51 Abs. 1 S. 1; BayVwZVG § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, Nr. 4
    Verfolgungsverjährung mangels rechtzeitiger Zustellung des Bußgeldbescheids

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Einstellung des Verfahrens wegen Verfolgungsverjährung Anforderungen an Zustellversuche eines Bußgeldbescheids 'Unbekannter Aufenthaltsort' im Sinne des Art. 15 BayVwZVG Verfolgungsverjährung als von Amts wegen zu prüfende Verfahrensvoraussetzung

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Verfolgungsverjährung mangels rechtzeitiger Zustellung des Bußgeldbescheids

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Hamm, 21.03.2005 - 3 Ws 136/05

    öffentliche Zustellung; letztes Mittel; Erkundigungspflicht

    Auszug aus BayObLG, 20.10.2021 - 201 ObOWi 1273/21
    Die Anordnung der öffentlichen Zustellung ist daher nach ständiger Rechtsprechung der Obergerichte nur als "ultima ratio" zulässig (vgl. OLG Hamm StraFo 2005, 244).
  • BVerfG, 26.10.1987 - 1 BvR 198/87

    Rechtliches Gehör - Öffentliche Bekanntmachung - Zustellungsform

    Auszug aus BayObLG, 20.10.2021 - 201 ObOWi 1273/21
    Da die öffentliche Zustellung anders als jede andere Zustellungsform keine praktische Möglichkeit für den Zustellungsadressaten schafft, von dem zugestellten Dokument tatsächlich Kenntnis zu nehmen und damit eine Zustellungsfiktion beinhaltet, ist diese nach den verfassungsrechtlichen Vorgaben im Hinblick auf Art. 103 Abs. 1 GG nur dann zu rechtfertigen, wenn eine andere Form der Zustellung wegen des tatsächlich unbekannten Aufenthalts des Zustellempfängers oder aus sonstigen sachlichen Gründen nicht oder nur schwer durchführbar ist (BVerfG, Beschluss vom 26.10.1987 - 1 BvR 198/87, NJW 1988, 2361).
  • BayObLG, 28.07.1983 - 1 ObOWi 122/83

    Bußgeldbescheid; Öffentliche Zustellung; Zustellung; Wirksamkeit;

    Auszug aus BayObLG, 20.10.2021 - 201 ObOWi 1273/21
    Erst wenn solche Ermittlungen zu keinem Erfolg geführt haben und weitere - zumutbare - Ermittlungen nicht mehr möglich sind oder keine Aussicht auf Erfolg mehr versprechen, ist Raum für eine öffentliche Zustellung (vgl. BayObLG, Beschluss vom 28.07.1983 - 1 ObOWi 122/83, BayObLGSt 1983, 114, 117; OLG Hamm Beschluss vom 17.01.2013 - 3 RBs 214/12 bei juris Rn. 21; Schlagmann in: Engelhardt/ App/Schlagmann VwVG/VwZG 12. Aufl. 2021 § 10 VwZG Rn. 3).
  • OLG Hamm, 17.01.2013 - 3 RBs 214/12

    Zustellung eines Bußgeldbescheids; Voraussetzungen für die öffentliche

    Auszug aus BayObLG, 20.10.2021 - 201 ObOWi 1273/21
    Erst wenn solche Ermittlungen zu keinem Erfolg geführt haben und weitere - zumutbare - Ermittlungen nicht mehr möglich sind oder keine Aussicht auf Erfolg mehr versprechen, ist Raum für eine öffentliche Zustellung (vgl. BayObLG, Beschluss vom 28.07.1983 - 1 ObOWi 122/83, BayObLGSt 1983, 114, 117; OLG Hamm Beschluss vom 17.01.2013 - 3 RBs 214/12 bei juris Rn. 21; Schlagmann in: Engelhardt/ App/Schlagmann VwVG/VwZG 12. Aufl. 2021 § 10 VwZG Rn. 3).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht