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   BayObLG, 20.11.2000 - 5St RR 350/00   

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BayObLG, 20.11.2000 - 5St RR 350/00 (https://dejure.org/2000,23639)
BayObLG, Entscheidung vom 20.11.2000 - 5St RR 350/00 (https://dejure.org/2000,23639)
BayObLG, Entscheidung vom 20. November 2000 - 5St RR 350/00 (https://dejure.org/2000,23639)
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  • BayObLG, 24.05.2000 - 2St RR 66/00

    Richterablehnung als Beleidigung

    Auszug aus BayObLG, 20.11.2000 - 5St RR 350/00
    Diese Gleichsetzung ist auch nach Meinung des Senats nicht hinnehmbar, weil sie einen Angriff auf die durch Art. 1 Abs. 1 GG geschützte Würde des Betroffenen und dessen Schmähung darstellt; der verbale Angriff des Angeklagten gegen Dr. Waigel stellt - auch unter Berücksichtigung des Kontextes und der für den unbefangenen Leser des Flugblatts erkennbaren Begleitumstände - die Diffamierung der Person in den Vordergrund; um größtmögliche Aufmerksamkeit in der Öffentlichkeit auf sein Flugblatt zu lenken, hat der Angeklagte ein prominentes Mitglied der damaligen Bundesregierung an den Pranger stellen und persönlich herabsetzen wollen (BGH NJW 2000, 1036 [1038] m. w. N.; BayObLG NJW 2000, 3079 [3080]).
  • BVerfG, 09.10.1991 - 1 BvR 1555/88

    Bayer-Aktionäre

    Auszug aus BayObLG, 20.11.2000 - 5St RR 350/00
    Die Verurteilung wegen tateinheitlich begangener übler Nachrede (§ 186 StGB) kann keinen Bestand haben, denn die Verwendung des Wortes "Rechtsbeugung" in dem Satz "ob diese Rechtsbeugung auch in der 2. Instanz Bestand hat ... " in bezug auf die amtsgerichtliche Verurteilung vom 11.3.1998 stellt nicht eine (unwahre) Tatsachenbehauptung, sondern eine Meinungsäußerung dar, der Art. 5 Abs. 1 GG einen weitergehenden verfassungsrechtlichen Schutz einräumt (BVerfG NJW 1992, 1439 [1440] m. w. N.).
  • BVerfG, 13.02.1996 - 1 BvR 262/91

    Flugblatt gegen "Humanes Sterben", Meinungsfreiheit, Deutung von Äußerungen

    Auszug aus BayObLG, 20.11.2000 - 5St RR 350/00
    Das Landgericht hat sich ausführlich (BU S. 7/8) mit dem Gesichtspunkt der Wahrnehmung berechtigter Interessen gemäß § 193 StGB und der Ausübung des Grundrechts der Meinungsfreiheit nach Art. 5 Abs. 1 GG auseinandergesetzt und ist im Einklang mit der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung (vgl. BVerfG NJW 1995, 3303 und NJW 1996, 1529 je m. w. N.) zu dem durch Wortlaut, Kontext und Begleitumstände begründeten Ergebnis gelangt, der Angeklagte habe die politische Tätigkeit Dr. Waigels (in Sachen Schwangerschaftsabbruch) mit dem staatlich organisierten Massenmord Hitlers gleichgesetzt.
  • BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91

    "Soldaten sind Mörder"

    Auszug aus BayObLG, 20.11.2000 - 5St RR 350/00
    Das Landgericht hat sich ausführlich (BU S. 7/8) mit dem Gesichtspunkt der Wahrnehmung berechtigter Interessen gemäß § 193 StGB und der Ausübung des Grundrechts der Meinungsfreiheit nach Art. 5 Abs. 1 GG auseinandergesetzt und ist im Einklang mit der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung (vgl. BVerfG NJW 1995, 3303 und NJW 1996, 1529 je m. w. N.) zu dem durch Wortlaut, Kontext und Begleitumstände begründeten Ergebnis gelangt, der Angeklagte habe die politische Tätigkeit Dr. Waigels (in Sachen Schwangerschaftsabbruch) mit dem staatlich organisierten Massenmord Hitlers gleichgesetzt.
  • BayObLG, 22.06.1999 - 5St RR 97/99

    Johannes Lerle

    Auszug aus BayObLG, 20.11.2000 - 5St RR 350/00
    Eine vom Amtsgericht Nürnberg am 11.3.1998 ausgesprochene Verurteilung zu 60 Tagessätzen zu je 20 DM Geldstrafe wegen Beleidigung des im Flugblatt namentlich angegriffenen Arztes bestätigten das Landgericht Nürnberg-Fürth am 24.11.1998 und der erkennende Senat mit Beschluß vom 22.6.1999 (5St RR 97/99).
  • BGH, 07.12.1999 - VI ZR 51/99

    Verdachtsberichterstattung: "Schleimerschmarotzerpack"

    Auszug aus BayObLG, 20.11.2000 - 5St RR 350/00
    Diese Gleichsetzung ist auch nach Meinung des Senats nicht hinnehmbar, weil sie einen Angriff auf die durch Art. 1 Abs. 1 GG geschützte Würde des Betroffenen und dessen Schmähung darstellt; der verbale Angriff des Angeklagten gegen Dr. Waigel stellt - auch unter Berücksichtigung des Kontextes und der für den unbefangenen Leser des Flugblatts erkennbaren Begleitumstände - die Diffamierung der Person in den Vordergrund; um größtmögliche Aufmerksamkeit in der Öffentlichkeit auf sein Flugblatt zu lenken, hat der Angeklagte ein prominentes Mitglied der damaligen Bundesregierung an den Pranger stellen und persönlich herabsetzen wollen (BGH NJW 2000, 1036 [1038] m. w. N.; BayObLG NJW 2000, 3079 [3080]).
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