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BayObLG, 20.11.2001 - 1Z BR 49/01 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Judicialis
BRAGO § 8 Abs. 1 Satz 1; ; BRAGO § 9 Abs. 1; ; BRAGO § 10
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BRAGO § 8 Abs. 1 Satz 1 § 9 Abs. 1 § 10
Gegenstandswert für anwaltlichen Tätigkeit im Beschwerdeverfahren bei Einziehung des Erbscheins - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Gegenstandswert; Anwaltliche Tätigkeit; Beschwerdeverfahren; Einziehung des Erbscheins; Testament
Verfahrensgang
- AG Augsburg - VI 2157/96
- LG Augsburg - 5 T 3805/97
- BayObLG, 20.10.2001 - 1Z BR 49/01
- BayObLG, 20.11.2001 - 1Z BR 49/01
Papierfundstellen
- FamRZ 2002, 1203
- BayObLGZ 2001, 345
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BayObLG, 10.03.1993 - 1Z BR 3/93
Beschwerdeberechtigung hinsichtlich der Heraufsetzung des Geschäftswertes für ein …
Auszug aus BayObLG, 20.11.2001 - 1Z BR 49/01
Weil in diesem Fall die Einziehung des Erbscheins nur ein Schritt auf dem Weg zur Erteilung eines weiteren (neuen) Erbscheins ist, bleibt im ersten Rechtszug gemäß § 108 Satz 3 KostO die Gebühr für die Einziehung eines Erbscheins außer Ansatz, wenn in demselben Verfahren ein neuer Erbschein erteilt wird (…Hartmann Kostengesetze 30. Aufl. § 108 KostO Rn. 2; zur Heranziehung der in der KostO enthaltenen besonderen Vorschriften für die Wertfestsetzung im ersten Rechtszug im Rechtsmittelverfahren BayObLGZ 1993, 115/117 m. w. N.). - BayObLG, 28.11.1994 - 1Z BR 130/94
Geschäftswert eines Beschwerdeverfahrens wegen Erbscheinserteilung; …
Auszug aus BayObLG, 20.11.2001 - 1Z BR 49/01
Der Beschwerdewert übersteigt die Beschwerdesumme von DM 100,-- (§ 10 Abs. 3 Satz 1 BRAGO), die sich hier aus der Differenz der Anwaltsgebühren aus dem festgesetzten Geschäftswert und dem erstrebten Geschäftswert ergibt (vgl. BayObLGZ 1994, 374/375;… Korintenberg/Lappe KostO 14. Aufl. § 14 Rn. 138, § 31 Rn. 58). - BGH, 30.09.1968 - III ZB 11/67
Antrag eines Rechtsanwaltes auf gerichtliche Festsetzung des Wertes des …
Auszug aus BayObLG, 20.11.2001 - 1Z BR 49/01
Die von der obergerichtlichen Rechtsprechung behandelten Fälle gesonderter Wertfestsetzung in Erbscheins- und Erbscheinseinziehungsverfahren beziehen sich darauf, dass die Erbschaft nicht insgesamt, sondern nur zu einem bestimmten Anteil in Anspruch genommen wurde (BGH NJW 1968, 2334; BayObLGZ 1969, 163/165; Rpfleger 1979, 434; JurBüro 1982, 1510/1511).