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   BayObLG, 20.11.2001 - 1Z BR 49/01   

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https://dejure.org/2001,5122
BayObLG, 20.11.2001 - 1Z BR 49/01 (https://dejure.org/2001,5122)
BayObLG, Entscheidung vom 20.11.2001 - 1Z BR 49/01 (https://dejure.org/2001,5122)
BayObLG, Entscheidung vom 20. November 2001 - 1Z BR 49/01 (https://dejure.org/2001,5122)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    BRAGO § 8 Abs. 1 Satz 1; ; BRAGO § 9 Abs. 1; ; BRAGO § 10

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BRAGO § 8 Abs. 1 Satz 1 § 9 Abs. 1 § 10
    Gegenstandswert für anwaltlichen Tätigkeit im Beschwerdeverfahren bei Einziehung des Erbscheins

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Gegenstandswert; Anwaltliche Tätigkeit; Beschwerdeverfahren; Einziehung des Erbscheins; Testament

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2002, 1203
  • BayObLGZ 2001, 345
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BayObLG, 10.03.1993 - 1Z BR 3/93

    Beschwerdeberechtigung hinsichtlich der Heraufsetzung des Geschäftswertes für ein

    Auszug aus BayObLG, 20.11.2001 - 1Z BR 49/01
    Weil in diesem Fall die Einziehung des Erbscheins nur ein Schritt auf dem Weg zur Erteilung eines weiteren (neuen) Erbscheins ist, bleibt im ersten Rechtszug gemäß § 108 Satz 3 KostO die Gebühr für die Einziehung eines Erbscheins außer Ansatz, wenn in demselben Verfahren ein neuer Erbschein erteilt wird (Hartmann Kostengesetze 30. Aufl. § 108 KostO Rn. 2; zur Heranziehung der in der KostO enthaltenen besonderen Vorschriften für die Wertfestsetzung im ersten Rechtszug im Rechtsmittelverfahren BayObLGZ 1993, 115/117 m. w. N.).
  • BayObLG, 28.11.1994 - 1Z BR 130/94

    Geschäftswert eines Beschwerdeverfahrens wegen Erbscheinserteilung;

    Auszug aus BayObLG, 20.11.2001 - 1Z BR 49/01
    Der Beschwerdewert übersteigt die Beschwerdesumme von DM 100,-- (§ 10 Abs. 3 Satz 1 BRAGO), die sich hier aus der Differenz der Anwaltsgebühren aus dem festgesetzten Geschäftswert und dem erstrebten Geschäftswert ergibt (vgl. BayObLGZ 1994, 374/375; Korintenberg/Lappe KostO 14. Aufl. § 14 Rn. 138, § 31 Rn. 58).
  • BGH, 30.09.1968 - III ZB 11/67

    Antrag eines Rechtsanwaltes auf gerichtliche Festsetzung des Wertes des

    Auszug aus BayObLG, 20.11.2001 - 1Z BR 49/01
    Die von der obergerichtlichen Rechtsprechung behandelten Fälle gesonderter Wertfestsetzung in Erbscheins- und Erbscheinseinziehungsverfahren beziehen sich darauf, dass die Erbschaft nicht insgesamt, sondern nur zu einem bestimmten Anteil in Anspruch genommen wurde (BGH NJW 1968, 2334; BayObLGZ 1969, 163/165; Rpfleger 1979, 434; JurBüro 1982, 1510/1511).
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