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   BayObLG, 20.11.2002 - 1Z AR 161/02   

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BayObLG, 20.11.2002 - 1Z AR 161/02 (https://dejure.org/2002,8902)
BayObLG, Entscheidung vom 20.11.2002 - 1Z AR 161/02 (https://dejure.org/2002,8902)
BayObLG, Entscheidung vom 20. November 2002 - 1Z AR 161/02 (https://dejure.org/2002,8902)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    GVG § 96 Abs. 1 Satz 1; ; GVG § 102 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GVG § 96 Abs. 1 Satz 1 § 102 Satz 2
    Verweisung von Zivilkammer an Kammer für Handelssachen desselben Gerichts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Voraussetzungen der Bindungswirkung einer Verweisung durch die Zivilkammer an die Kammer für Handelssachen desselben Gerichts auch hinsichtlich der örtlichen Zuständigkeit

Verfahrensgang

  • LG Augsburg - 2 HKO 5333/01
  • LG Hagen - 22 O 159/02
  • BayObLG, 20.11.2002 - 1Z AR 161/02

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 356
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 26.11.1997 - XII ARZ 34/97

    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses

    Auszug aus BayObLG, 20.11.2002 - 1Z AR 161/02
    Der Beschluss bindet nicht nur hinsichtlich derjenigen Zuständigkeitsfrage, derentwegen verwiesen worden ist (hier: Konkurrenz zwischen Zivilkammer und Kammer für Handelssachen), sondern auch hinsichtlich sonstiger Zuständigkeitsfragen, soweit das verweisende Gericht die Zuständigkeit auch in dieser Hinsicht geprüft und bejaht hat (vgl. BGHZ 63, 214/217; NJW-RR 1998, 1219; BayObLG NJW-RR 1996, 956; OLG Düsseldorf Report 2000, 203; MünchKommZPO/Wolf 2. Aufl. § 102 GVG Rn. 10).

    Dies beruht nicht zuletzt auf der prozesswirtschaftlichen Erwägung, dass eine weitere Zuständigkeitsprüfung mit der möglichen Folge einer erneuten Verweisung dann nicht gerechtfertigt ist, wenn die betreffende Zuständigkeitsfrage bereits von einem anderen Gericht entschieden und die Sache schon einmal von einem Gericht an ein anderes verwiesen wurde (BGHZ 63, 214/217; NJW-RR 1998, 1219).

  • BGH, 30.09.1974 - II ZR 41/74

    Umfang der Bindung eines Verweisungsbeschlusses nach § 102 GVG

    Auszug aus BayObLG, 20.11.2002 - 1Z AR 161/02
    Der Beschluss bindet nicht nur hinsichtlich derjenigen Zuständigkeitsfrage, derentwegen verwiesen worden ist (hier: Konkurrenz zwischen Zivilkammer und Kammer für Handelssachen), sondern auch hinsichtlich sonstiger Zuständigkeitsfragen, soweit das verweisende Gericht die Zuständigkeit auch in dieser Hinsicht geprüft und bejaht hat (vgl. BGHZ 63, 214/217; NJW-RR 1998, 1219; BayObLG NJW-RR 1996, 956; OLG Düsseldorf Report 2000, 203; MünchKommZPO/Wolf 2. Aufl. § 102 GVG Rn. 10).

    Dies beruht nicht zuletzt auf der prozesswirtschaftlichen Erwägung, dass eine weitere Zuständigkeitsprüfung mit der möglichen Folge einer erneuten Verweisung dann nicht gerechtfertigt ist, wenn die betreffende Zuständigkeitsfrage bereits von einem anderen Gericht entschieden und die Sache schon einmal von einem Gericht an ein anderes verwiesen wurde (BGHZ 63, 214/217; NJW-RR 1998, 1219).

  • BGH, 10.12.1987 - I ARZ 809/87

    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses bei Verweisung im schriftlichen

    Auszug aus BayObLG, 20.11.2002 - 1Z AR 161/02
    Die Bindungswirkung des Verweisungsbeschlusses entfällt nur dann, wenn der Verweisung jede rechtliche Grundlage fehlt, so dass sie als objektiv willkürlich erscheint, oder wenn sie auf einer Verletzung des rechtlichen Gehörs beruht (BGHZ 71, 69/72; 102, 338/341; BayObLGZ 1986, 285/287; 1991, 280/281 f.).
  • BayObLG, 31.01.1996 - 1Z AR 62/95
    Auszug aus BayObLG, 20.11.2002 - 1Z AR 161/02
    Der Beschluss bindet nicht nur hinsichtlich derjenigen Zuständigkeitsfrage, derentwegen verwiesen worden ist (hier: Konkurrenz zwischen Zivilkammer und Kammer für Handelssachen), sondern auch hinsichtlich sonstiger Zuständigkeitsfragen, soweit das verweisende Gericht die Zuständigkeit auch in dieser Hinsicht geprüft und bejaht hat (vgl. BGHZ 63, 214/217; NJW-RR 1998, 1219; BayObLG NJW-RR 1996, 956; OLG Düsseldorf Report 2000, 203; MünchKommZPO/Wolf 2. Aufl. § 102 GVG Rn. 10).
  • BGH, 15.03.1978 - IV ARZ 17/78

    Anforderungen an den Antrag des Klägers auf Bestimmung des zuständigen Gerichts;

    Auszug aus BayObLG, 20.11.2002 - 1Z AR 161/02
    Die Bindungswirkung des Verweisungsbeschlusses entfällt nur dann, wenn der Verweisung jede rechtliche Grundlage fehlt, so dass sie als objektiv willkürlich erscheint, oder wenn sie auf einer Verletzung des rechtlichen Gehörs beruht (BGHZ 71, 69/72; 102, 338/341; BayObLGZ 1986, 285/287; 1991, 280/281 f.).
  • BayObLG, 21.06.1989 - AR 1 Z 36/89
    Auszug aus BayObLG, 20.11.2002 - 1Z AR 161/02
    Als zuständig ist daher dasjenige Gericht zu bestimmen, an das die Sache durch den ersten bindenden Verweisungsbeschluss gelangte (vgl. BayObLGZ 1989, 235/238; 1991, 387/389; NJW-RR 2001, 646/647; Zöller/Vollkommer ZPO 23. Aufl. § 36 Rn. 28).
  • BayObLG, 22.07.1986 - Allg. Reg. 88/85
    Auszug aus BayObLG, 20.11.2002 - 1Z AR 161/02
    Die Bindungswirkung des Verweisungsbeschlusses entfällt nur dann, wenn der Verweisung jede rechtliche Grundlage fehlt, so dass sie als objektiv willkürlich erscheint, oder wenn sie auf einer Verletzung des rechtlichen Gehörs beruht (BGHZ 71, 69/72; 102, 338/341; BayObLGZ 1986, 285/287; 1991, 280/281 f.).
  • BayObLG, 14.11.1991 - AR 1 Z 84/91

    Verfahren; Bestimmung; Zuständigkeit; Abteilung für Familiensachen; Amtsgericht;

    Auszug aus BayObLG, 20.11.2002 - 1Z AR 161/02
    Als zuständig ist daher dasjenige Gericht zu bestimmen, an das die Sache durch den ersten bindenden Verweisungsbeschluss gelangte (vgl. BayObLGZ 1989, 235/238; 1991, 387/389; NJW-RR 2001, 646/647; Zöller/Vollkommer ZPO 23. Aufl. § 36 Rn. 28).
  • BayObLG, 14.03.2000 - 4Z AR 21/00

    Verweisung an das für alle Gesamtschuldner zuständige Gericht

    Auszug aus BayObLG, 20.11.2002 - 1Z AR 161/02
    Als zuständig ist daher dasjenige Gericht zu bestimmen, an das die Sache durch den ersten bindenden Verweisungsbeschluss gelangte (vgl. BayObLGZ 1989, 235/238; 1991, 387/389; NJW-RR 2001, 646/647; Zöller/Vollkommer ZPO 23. Aufl. § 36 Rn. 28).
  • OLG Naumburg, 22.04.2013 - 1 AR 15/13

    Prozesskostenhilfeverfahren: Zuständigkeitsbestimmung bei negativem

    Die Bindungswirkung entfiele nur dann, wenn die Verweisung des Landgerichts Dessau-Roßlau objektiv willkürlich wäre, weil ihr jede rechtliche Grundlage fehlt, oder dem Beschluss vom 27. Februar 2013 eine schwerwiegende Verletzung von Parteirechten zugrunde läge (u.a. BayObLG NJW-RR 2003, 356, 357).
  • OLG Hamm, 05.05.2015 - 32 Sa 18/15

    Bindungswirkung eines Gerichtsstandsbestimmungsverfahrens

    Als zuständig ist daher regelmäßig das Gericht zu bestimmen, an das die Sache durch den ersten bindenden Verweisungsbeschluss gelangte (vgl. nur BayObLG, Beschl. v. 20.11.2002 - 1 Z AR 161/02 - zitiert nach juris, dort Tz. 12 m.w.N.).
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