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BayObLG, 20.12.1994 - 4St RR 190/94 |
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Heizöl; Tankwagen; Öltank; Fremde Sachen; Nachfolgetatbestand; Gefahrenstoff
Papierfundstellen
- NJW 1995, 540
- NVwZ 1995, 415 (Ls.)
- NStZ 1995, 190
- VersR 1996, 1031
- JR 1996, 299
- BayObLGSt 1994, 261
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 10.07.1975 - GSSt 1/75
Auszug aus BayObLG, 20.12.1994 - 4St RR 190/94
Da die Gesetzesänderung zwischen dem Erlaß der angefochtenen Entscheidung und der Entscheidung des Revisionsgerichts in Kraft getreten ist, hat der Senat auf die erhobene Sachrüge hin nach § 354 a StPO zu verfahren und dabei zu überprüfen, ob die Feststellungen des angefochtenen Urteils sowohl nach altem wie nach neuem Recht einen Tatbestand erfüllen, der trotz seiner Umgestaltung den Unrechtskern der Tat erhalten hat (vgl. BGH GS BGHSt 26, 167/172), und welche Strafdrohung die mildere ist (§ 2 Abs. 3 StGB ).
- BayObLG, 21.09.1999 - 2 ObOWi 458/99
Hinweis auf mögliches längeres Fahrverbot durch den Tatrichter
Da im Milderungsgrad der Bestimmungen keine Änderung eingetreten ist, verbleibt es aber bei der Anwendung der zur Tatzeit geltenden Bestimmungen (BayObLG NJW 1995, 540/541;… Tröndle/Fischer StGB 49. Aufl. § 2 Rn. 11). - OLG Nürnberg, 11.04.1997 - Ws 98/97 Ähnlich wie das OLG Brandenburg argumentiert das Hanseatische Oberlandesgericht, z. B. in den Beschlüssen vom 30.11.1995 und 17.2.1994 (StV 1996, 677 ; JR 1996, 299 ).
- LG Bamberg, 27.11.2002 - 2 O 490/01 Nur bei letzterer ist die Durchführung einer Anhörung Voraussetzung für die Wirksamkeit der Kündigung (vgl. BAG in NJW 95, 540).