Rechtsprechung
   BayObLG, 20.12.2000 - 1Z BR 153/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,2402
BayObLG, 20.12.2000 - 1Z BR 153/99 (https://dejure.org/2000,2402)
BayObLG, Entscheidung vom 20.12.2000 - 1Z BR 153/99 (https://dejure.org/2000,2402)
BayObLG, Entscheidung vom 20. Dezember 2000 - 1Z BR 153/99 (https://dejure.org/2000,2402)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,2402) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einziehung eines Erbscheins; Abweichung vom Erbscheinsantrag; Rechtsbeschwerde; Erblasser; Gemeinschaftliches Testament

  • Judicialis

    BGB § 2077... Abs. 1; ; BGB § 2085; ; BGB § 2102 Abs. 1; ; BGB § 2271 Abs. 1 Satz 2; ; BGB § 2353; ; BGB § 2361; ; EGBGB Art. 24 Abs. 1; ; EGBGB Art. 25; ; EGBGB Art. 28 a.F.; ; EGBGB Art. 220 Abs. 1; ; EGBGB Art. 235 § 1 Abs. 1; ; DDR/ EGZGB § 8 Abs. 2; ; DDR/ RAG § 25 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Interlokalen Nachlaßspaltung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Erlangen - VI 2673/82
  • LG Nürnberg-Fürth - 13 T 4786/99
  • BayObLG, 20.12.2000 - 1Z BR 153/99

Papierfundstellen

  • NJW 2001, 2409 (Ls.)
  • NJW-RR 2001, 950
  • FamRZ 2001, 1181
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 04.10.1995 - IV ZB 5/95

    Maßgebliches Recht für die erbrechtlichen Verhältnisse an Grundstücken in der

    Auszug aus BayObLG, 20.12.2000 - 1Z BR 153/99
    Welches Sachrecht anzuwenden ist, bestimmen die interlokalen Kollisionsregeln, die bereits vor der deutschen Einigung in der Bundesrepublik Deutschland gegolten haben und deren Fortgeltung als einziges interlokales Privatrecht der Einigungsvertrag voraussetzt (BGHZ 124, 270/272 f.; 131, 22/26).

    Danach ist die Erblasserin entsprechend Art. 24 Abs. 1, 25 EGBGB a.F. (Art. 220 Abs. 1 EGBGB) nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs beerbt worden, weil sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland hatte (vgl. BGHZ 131, 22/26).

    An einer auf diese Weise eingetretenen Nachlaßspaltung hat sich durch die Vereinigung Deutschlands nichts geändert (BGHZ 131, 22/26 f.; FarftRZ 1995, 481; BayObLG FamRZ 1997, 391; 1999, 1470/1471).

  • BayObLG, 29.04.1999 - 1Z BR 88/98

    Auswirkungen der unterbliebenen Anhörung möglicher gesetzlicher Erben im

    Auszug aus BayObLG, 20.12.2000 - 1Z BR 153/99
    An einer auf diese Weise eingetretenen Nachlaßspaltung hat sich durch die Vereinigung Deutschlands nichts geändert (BGHZ 131, 22/26 f.; FarftRZ 1995, 481; BayObLG FamRZ 1997, 391; 1999, 1470/1471).

    Die Erbfolge ist hinsichtlich der verschiedenen Nachlaßteile je für sich zu beurteilen (BayObLG FamRZ 1999, 1470/1471; OLG Hamm FamRZ 1998, 121/122; KG FamRZ 1998, 124/125).

  • BayObLG, 31.07.1996 - 1Z BR 97/96

    Wirkung des ZGB -DDR und des EGZGB -DDR auf ein im Jahr 1971 errichtetes

    Auszug aus BayObLG, 20.12.2000 - 1Z BR 153/99
    An einer auf diese Weise eingetretenen Nachlaßspaltung hat sich durch die Vereinigung Deutschlands nichts geändert (BGHZ 131, 22/26 f.; FarftRZ 1995, 481; BayObLG FamRZ 1997, 391; 1999, 1470/1471).

    Eine vor dem 1.1.1976 angeordnete Vor- und Nacherbfolge blieb jedoch gemäß § 8 Abs. 2 Satz 2 EGZGB in Kraft (BayObLG FamRZ 1997, 391/392; KG ZEV 1995, 372; OLG Naumburg ZEV 1999, 271; MünchKomm/Leipold aaO Rn. 228).

  • BGH, 01.12.1993 - IV ZR 261/92

    Anfechtung eines in der ehemaligen DDR errichteten Testaments

    Auszug aus BayObLG, 20.12.2000 - 1Z BR 153/99
    Welches Sachrecht anzuwenden ist, bestimmen die interlokalen Kollisionsregeln, die bereits vor der deutschen Einigung in der Bundesrepublik Deutschland gegolten haben und deren Fortgeltung als einziges interlokales Privatrecht der Einigungsvertrag voraussetzt (BGHZ 124, 270/272 f.; 131, 22/26).

    Im Erbrecht gilt die Regel, dass sich die Rechtsnachfolge von Todes wegen nach einem deutschen Erblasser nach den Bestimmungen derjenigen Teilrechtsordnung richtet, in deren Geltungsbereich der Erblasser seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte (BGHZ 124, 270/273).

  • BayObLG, 18.09.1995 - 1Z BR 34/94

    Zur Anwendung einer Verwirkungsklausel eines Ehegattenerbvertrags mit

    Auszug aus BayObLG, 20.12.2000 - 1Z BR 153/99
    Die Auslegungsregel des § 2102 Abs. 1 BGB setzt voraus, dass die konkrete Auslegung zu keinem anderen Ergebnis führt (BayObLG FamRZ 1996, 440/441).
  • OLG Frankfurt, 27.06.1994 - 20 W 108/94

    Wirksamkeit einer mit wechselbezüglichen Verfügungen des gemeinschaftlichen

    Auszug aus BayObLG, 20.12.2000 - 1Z BR 153/99
    Werden diese wechselbezüglichen Verfügungen gegenstandslos - hier infolge der Scheidung der Ehe -, so steht der Wirksamkeit des späteren einseitigen Testaments nichts mehr im Wege (RGZ 149, 200/201; OLG Frankfurt a. M. NJW-RR 1995, 265; Palandt/Edenhofer Rn. 15; MünchKomm/Musielak Rn. 12 jeweils zu § 2271).
  • OLG Hamm, 01.12.1971 - 15a W 511/71

    Einziehung eines über einen Nachlass erteilten gemeinschaftlichen Erbscheines;

    Auszug aus BayObLG, 20.12.2000 - 1Z BR 153/99
    Weicht der Inhalt des Erbscheins von dem Inhalt des gestellten Antrags ab, ist der durch den Antrag nicht gedeckte Erbschein, falls seine Erteilung nicht nachträglich - auch schlüssig - vom Berechtigten genehmigt wird, wegen formeller Unrichtigkeit von Amts wegen einzuziehen, auch wenn er inhaltlich richtig sein sollte (BayObLGZ 1959, 390/400; OLG Hamm OLGZ 1972, 352/357 f.; Staudinger/Schilken aao und § 2361 Rn. 17; MünchKomm/ Promberger § 2353 Rn. 16, § 2361 Rn. 9).
  • BayObLG, 08.03.1995 - 1Z BR 175/94

    Antrag auf Erteilung eines Erbscheins als Alleinerbin; Frage der Wirksamkeit der

    Auszug aus BayObLG, 20.12.2000 - 1Z BR 153/99
    Das vor dem Inkrafttreten des ZGB geltende Recht - also §§ 2077, 2268 BGB - bestimmt daher, ob die im gemeinschaftlichen Testament vom 20.1.1944 getroffene letztwillige Verfügung der Erblasserin durch die Ehescheidung unwirksam geworden ist (vgl. BayObLG FamRZ 1995, 1088; MünchKomm/Leipold aaO Rn. 227).
  • OLG Hamm, 03.07.1997 - 15 W 94/97

    Errichtung letztwilliger Verfügungen; Anordnung einer Testamentsvollstreckung;

    Auszug aus BayObLG, 20.12.2000 - 1Z BR 153/99
    Die Erbfolge ist hinsichtlich der verschiedenen Nachlaßteile je für sich zu beurteilen (BayObLG FamRZ 1999, 1470/1471; OLG Hamm FamRZ 1998, 121/122; KG FamRZ 1998, 124/125).
  • KG, 09.09.1997 - 1 W 678/96

    Geltendmachung eines Pflichtteilsanspruchs nach dem Tode eines Beteiligten an

    Auszug aus BayObLG, 20.12.2000 - 1Z BR 153/99
    Die Erbfolge ist hinsichtlich der verschiedenen Nachlaßteile je für sich zu beurteilen (BayObLG FamRZ 1999, 1470/1471; OLG Hamm FamRZ 1998, 121/122; KG FamRZ 1998, 124/125).
  • KG, 14.01.1992 - 1 W 666/91

    Erbausschlagung mit Blick auf in der ehemaligen DDR belegenen Immobiliennachlass;

  • KG, 24.11.1970 - 1 W 5191/70
  • BayObLG, 02.02.1995 - 1Z BR 159/94

    Behandlung österreichischer Nachlässe aus deutscher Sicht; gerichtliche Reaktion

  • BayObLG, 19.02.1991 - BReg. 1a Z 79/90

    Erbfolge; BRD; Immobiliarvermögen; DDR; Kollisionsrecht; Nachlaßspaltung;

  • RG, 11.11.1935 - IV 160/35

    Zur Auslegung des § 2271 Abs. 1 BGB.

  • RG, 25.11.1937 - IV B 34/37

    1. Unter welchen Voraussetzungen ist im Erbscheinsverfahren die Verbindung von

  • OLG Celle, 05.06.1968 - 4 Wx 10/68
  • BayObLG, 05.07.2002 - 1Z BR 45/01

    Ausschlagung der Erbschaft und Anfechtung der Ausschlagungserklärung bei

    Welches Sachrecht danach anzuwenden ist, bestimmt sich nach dem damals in der Bundesrepublik geltenden interlokalen Kollisionsrecht (BGHZ 124, 270/272 f.; 131, 22/26; JR 2002, 106/107; BayObLG FamRZ 2001, 1181/1182).

    An einer auf diese Weise eingetretenen Nachlassspaltung hat sich durch die Vereinigung Deutschlands nichts geändert (BGHZ 131, 22/26 f.; FamRZ 1995, 481; BayObLG FamRZ 1997, 391; 1999, 1470/1471; 2001, 1181/1182).

    Die Erbfolge ist hinsichtlich der verschiedenen Nachlassteile je für sich zu beurteilen (BayObLG FamRZ 1999, 1470/1471; 2001, 1181/1182; OLG Hamm FamRZ 1998, 121/122; KG FamRZ 1998, 124/125; Lorenz DStR 1994, 584/585; Märker ZEV 1999, 245/246).

    Daher kann in dem gegebenen Fall der Nachlassspaltung nur entweder ein Erbschein in Anwendung des BGB, der sich nicht auf den in der ehemaligen DDR belegenen unbeweglichen Nachlass im Sinne des § 25 Abs. 2 RAG-DDR erstreckt, oder ein Erbschein in Anwendung des ZGB-DDR, der sich lediglich auf den in der ehemaligen DDR belegenen unbeweglichen Nachlass im Sinne des § 25 Abs. 2 RAG-DDR bezieht, oder ein sogenannter Doppelerbschein erteilt werden, der diese beiden Erbscheine vereinigt (vgl. BayObLG FamRZ 2001, 1181/1182; KG Rpfleger 1992, 158/159; Staudinger/Schilken Vorbem. zu §§ 2353 ff. Rn. 48; MünchKomm/Promberger Rn. 25 und 26; Palandt/Edenhofer BGB 61. Aufl. Rn. 7 und 8 jeweils zu § 2353; Bestelmeyer Rpfleger 1992, 229/231).

    Der Antrag ist aber nicht auf das in der DDR belegene Grundvermögen beschränkt, und die Beteiligte zu 1 hat ausdrücklich auch die Einziehung des Erbscheins vom 10.7.1995 beantragt, der sich, wie das Landgericht richtig gesehen hat, den Umständen nach nur auf die dem BGB unterliegende Erbfolge beziehen kann; denn wenn bei einem Erbschein ein anderes als das Erbrecht des BGB zugrunde gelegt ist, muss dies angegeben werden; ansonsten wird als Regelfall unterstellt, dass er (allein) auf dem materiellen Erbrecht des BGB beruht (BayObLG FamRZ 2001, 1181/1183; MünchKomm/Promberger § 2353 Rn. 11).

  • VGH Baden-Württemberg, 19.04.2005 - 9 S 109/03

    Jugendhilfe (Hilfe zur Erziehung) - Kostenerstattung; Rechtswidrigkeit der Hilfe

    Um eine Kollision des Elternrechts mit den staatlichen Aufgaben zum Schutze des Kindes (vgl. § 1666 BGB) zu vermeiden, ist es daher erforderlich, sofern ein Pfleger bestellt wird, das Erziehungsrecht ganz oder teilweise zu entziehen, zumindest aber das Recht, Hilfe zur Erziehung zu beantragen, von den Personensorgeberechtigten auf den (Ergänzungs-) Pfleger zu übertragen, damit sich dessen Sorgeberechtigung auch hierauf erstreckt (zutreffend Kunkel, aaO, § 27 Rdn. 9; Wiesner aaO, Vor § 27 Rn. 42 und § 27 Rdn. 13; Münder u.a., FK-SGB VIII § 27 Rn. 12, 24; offengelassen Senat, Urt. vom 19.08.2003 - 9 S 225/03 - a.A. OVG Koblenz, Urt. vom 13.04.2000 - 12 A 11123/99 -, FamRZ 2001, 1181; LG Darmstadt, Beschluss vom 16.02.1995 - 5 T 1414/94 -, FamRZ 1995, 1435 [1436] und Schellhorn, SGB VIII, § 27 Rdn 15).
  • OLG München, 18.09.2019 - 31 Wx 274/19

    Nachlassbeschwerde wegen Berichtigung eines Erbscheins

    Unrichtig ist der Erbschein auch dann, wenn er vom Antrag abweicht oder auf Antrag eines Nichtbeteiligten erteilt wird, wenn nachträglich keine Genehmigung erfolgt (BayObLG NJW-RR 2001, 950).
  • OLG München, 10.04.2020 - 31 Wx 354/17

    Widerruf des Verzichts auf Aufnahme der Erbquoten in den Erbschein

    Wird ein Erbschein erteilt, ohne dass ein wirksamer Antrag vorlag, zwingt dies nur dann nicht zur Einziehung, wenn der Antragsberechtigte die Erteilung nachträglich genehmigt hat (BGH NJW 1989, 984; BayObLG NJW-RR 2001, 950).
  • OLG Karlsruhe, 20.12.2002 - 11 Wx 91/01

    Gemeinschaftliches Testament: Anwendbarkeit der Auslegungsregel über Nach- und

    § 2102 Abs. 1 BGB greift allerdings nur dann ein, wenn sich nicht im Wege einfacher oder ergänzender Auslegung des Testaments ein abweichender Wille der Erblasser ergibt (vgl. nur BayObLG FamRZ 1996, 440, 441; NJW-RR 2001, 950, 953).
  • FG Niedersachsen, 13.10.2016 - 14 K 203/15

    Vorliegen von Anschaffungskosten eines Grundstücks durch eine im Rahmen einer

    Die Erbfolge war hinsichtlich der verschiedenen Nachlassteile jeweils für sich zu beurteilen (BayObLG FamRZ 1999, 1470/1471; 2001, 1181/1182; OLG Hamm FamRZ 1998, 121/122).
  • OLG Frankfurt, 11.02.2010 - 20 W 234/09

    Testamentsauslegung: Auslegungsfähigkeit eines in notarieller Form errichteten

    Für den Aufschub des Vermögensanfalls ist nämlich dann kein Anlass mehr, da die Nacherbeneinsetzung im Regelfall als nur im Interesse des Vorerben verzögerte Erbeinsetzung gewollt sein dürfte (BayObLG NJW-RR 2001, 950 ff. m. w. N.).
  • BayObLG, 15.01.2003 - 1Z BR 55/01

    Erbeinsetzung bezüglich in sowjetisch besetzter Zone zugeteilter

    Daher kann entweder ein Erbschein in Anwendung des BGB, der sich nicht auf den in der ehemaligen DDR gelegenen Nachlass im Sinne des § 25 Abs. 2 RAG-DDR erstreckt, oder ein Erbschein in Anwendung des ZGB-DDR, der sich lediglich auf den in der ehemaligen DDR gelegenen Nachlass im Sinne des § 25 Abs. 2 RAG-DDR bezieht, oder ein sogenannter Doppelerbschein beantragt und erteilt werden, der diese beiden Erbscheine vereinigt (vgl. BayObLG FamRZ 2001, 1181/1182; KG Rpfleger 1992, 158/159; Staudinger/Schilken Vorbem. zu §§ 2353 ff. Rn. 48; MünchKomm/Promberger § 2353 Rn. 25 und 26; Palandt/Edenhofer § 2353 Rn. 7, § 2369 Rn. 7).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht