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   BayObLG, 21.01.1997 - 1St RR 211/96   

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https://dejure.org/1997,5413
BayObLG, 21.01.1997 - 1St RR 211/96 (https://dejure.org/1997,5413)
BayObLG, Entscheidung vom 21.01.1997 - 1St RR 211/96 (https://dejure.org/1997,5413)
BayObLG, Entscheidung vom 21. Januar 1997 - 1St RR 211/96 (https://dejure.org/1997,5413)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    JGG § 8 Abs. 2, § 13 Abs. 2 Nr. 3, § 27
    Unzulässige Verhängung von Jugendarrest als Einstiegsarrest neben gleichzeitiger Aussetzung der Entscheidung über Verhängung der Jugendstrafe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1997, 216
  • StV 1998, 331
  • BayObLGSt 1997, 19
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 09.01.1963 - 4 StR 443/62

    Kein Jugendarrest neben Aussetzung der Verhängung von Jugendstrafe

    Auszug aus BayObLG, 21.01.1997 - 1St RR 211/96
    »Die Verhängung von Jugendarrest ("Einstiegsarrest") ist neben der gleichzeitigen Aussetzung der Entscheidung über die Verhängung der Jugendstrafe rechtlich nicht zulässig (wie BGHSt 18, 207).«.

    Die Verhängung von Jugendarrest neben der Aussetzung der Entscheidung über die Verhängung einer Jugendstrafe ist nach der obergerichtlichen Rechtsprechung und der herrschenden Meinung, denen sich der Senat anschließt, nicht zulässig (BGHSt 18, 207; OLG Düsseldorf NJW 1962, 1640; OLG Celle NStZ 1988, 315; Dallinger/Lackner JGG 2. Aufl. § 27 Rn. 19; Eisenberg JGG 6. Aufl. § 8 Rn. 11; Ostendorf JGG 3. Aufl. § 27 Rn. 10; Diemer in Diemer/Schoreit/Sonnen JGG 2. Aufl. § 8 Rn. 6; nunmehr auch - entgegen der Vorauflage - Brunner/Dölling JGG 10.Aufl. § 27 Rn. 15; Schaffstein/Beulke JStR 12. Aufl. S. 142 f.; Bietz JR 1989, 214; Maurach/Gössel/Zipf Strafrecht Allgemeiner Teil, Teilband 2, 7. Aufl. S. 731 f.).

    Die Einspurigkeit des Freiheitsentzugs im Jugendstrafrecht (BGHSt 18, 207, 209) wurde durch das Erste Gesetz zur Änderung des Jugendgerichtsgesetzes vom 30.8.1990 nicht geändert, sondern vielmehr bestätigt, wie sich aus dem Gang des Gesetzgebungsverfahrens ergibt.

  • OLG Celle, 22.01.1988 - 1 Ss 9/88
    Auszug aus BayObLG, 21.01.1997 - 1St RR 211/96
    Die Verhängung von Jugendarrest neben der Aussetzung der Entscheidung über die Verhängung einer Jugendstrafe ist nach der obergerichtlichen Rechtsprechung und der herrschenden Meinung, denen sich der Senat anschließt, nicht zulässig (BGHSt 18, 207; OLG Düsseldorf NJW 1962, 1640; OLG Celle NStZ 1988, 315; Dallinger/Lackner JGG 2. Aufl. § 27 Rn. 19; Eisenberg JGG 6. Aufl. § 8 Rn. 11; Ostendorf JGG 3. Aufl. § 27 Rn. 10; Diemer in Diemer/Schoreit/Sonnen JGG 2. Aufl. § 8 Rn. 6; nunmehr auch - entgegen der Vorauflage - Brunner/Dölling JGG 10.Aufl. § 27 Rn. 15; Schaffstein/Beulke JStR 12. Aufl. S. 142 f.; Bietz JR 1989, 214; Maurach/Gössel/Zipf Strafrecht Allgemeiner Teil, Teilband 2, 7. Aufl. S. 731 f.).
  • AG Winsen, 24.04.1981 - 8 Ls 10/81
    Auszug aus BayObLG, 21.01.1997 - 1St RR 211/96
    Es ist der Gegenmeinung gefolgt, die den sog. Einstiegsarrest neben der Entscheidung nach § 27 JGG in geeigneten Fällen für zweckmäßig und wünschenswert hält (vgl. LG Augsburg NStZ 1986, 507 mit zustimmender Anmerkung von Brunner; AG Winsen/Luhe NStZ 1982, 120 mit ablehnender Anmerkung von Bietz; Schüchter GA 1988, 127; Bandemer Zbl 1990, 421).
  • OLG Hamm, 27.05.2004 - 3 Ss 89/04

    Jugendstrafe; Jugendarrest

    Dieser Ansicht, die der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 17. Mai 1988 (BGHSt 35, 288) aufgegriffen und bestätigt hat, haben sich die Obergerichte und nunmehr auch die herrschende Meinung im Schrifttum - mit zum Teil unterschiedlicher Begründung - angeschlossen (OLG Celle, NStZ 1988, 315; BayObLG NStZ-RR 1997, 216 und NStZ-RR 1998, 377; Ostendorf, JGG, 6. Aufl., § 27 JGG Rdnr. 10; Eisenberg, JGG, 10. Aufl., § 8 Rdnr. 11; Brunner/Dölling, JGG, 11. Aufl., § 27 Rdnr. 13 - 15; Diemer, in: Diemer/Schoreit/Sonnen, JGG, 4. Aufl., § 8 Rdnr. 6, je m. w. N.).

    Ns 412 Js 34667/85|LG Augsburg; 22.01.1986; Jug Ns 412 Js 34667/85">NStZ 1986, 507, AG Winsen, NStZ 1982, 120) ist, worauf das BayObLG (BayObLG NStZ-RR 1997, 216) zutreffend hinweist, auch durch den zwischenzeitlichen Gang des Gesetzgebungsverfahrens überholt.

    Dies ergibt sich aus dem Gang des Gesetzgebungsverfahrens (wiedergegeben bei BayObLG, NStZ-RR 1997, 216 und Brunner/Dölling, a. a. O., § 27 Rdnr. 14).

    Durch die bewusst unterbliebene Änderung des § 8 Abs. 2 JGG hat der Gesetzgeber aber zu erkennen gegeben, dass er die Kombination von Jugendarrest und Aussetzung des Strafausspruchs nach § 27 JGG nicht zulassen will (so auch BayObLG, NStZ-RR 1997, 216; NStZ-RR 1998, 377, 378).

  • AG Meppen, 09.02.2004 - 13 Ds 227/03

    Zulässigkeit der Verknüpfung der Verhängung von Jugendarrest im Sinne eines

    Das Gericht verkennt nicht, dass diese - von ihm als erzieherisch sinnvoll angesehene - Verknüpfung der Verhängung von Jugendarrest (§ 16 JGG ) i.S. eines sog. Einstiegsarrests einerseits und der Aussetzung der Verhängung der Jugendstrafe ( § 27 JGG ) andererseits von der in der höchst- und obergerichtlichen Rechtsprechung und im Schrifttum vorherrschenden Meinung mit Blick auf die Regelung der §§ 8 Abs. 1 S. 2, 13 Abs. 1 JGG als unzulässig angesehen wird ( BGHSt 18, S. 207 ff. ; BayObLGSt 1997, S. 19 ff.; BayObLG, StV 1999, S. 657 ; OLG Celle, NStZ 1988, S. 315; OLG Düsseldorf, …

    Schließlich habe es der Gesetzgeber trotz anderer Regelungsvorschläge unterlassen, das Koppelungsverbot zwischen Jugendarrest und Entscheidungen nach § 27 JGG aufzuheben; angesichts des daraus abzuleitenden gesetzgeberischen Willens, es bei dem Status quo zu belassen, sei es unzulässig, eine Verbindung im Wege richterlicher Rechtsfortbildung anzuordnen (Brunner/Dölling, JGG, § 27, Rn. 15 a.E.; BayObLGSt 1997, S. 19 (20 f.); BayObLG, StV 1999, S. 657 ).

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