Rechtsprechung
BayObLG, 21.01.2002 - 1Z AR 2/02 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Örtliche Zuständigkeit; Verweisungsbeschluss; Willkür; Bindung; Mobilfunkdienst
- Judicialis
ZPO § 36 Abs. 1 Nr. 6; ; ZPO § 281; ; ZPO § 696; ; ZPO § 700
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 36 Abs. 1 Nr. 6 § 281 § 696 § 700
Verweisungsbeschluss im Mahnverfahren - Übergang vom Mahnverfahren ins streitige Verfahren bei Wohnsitzwechsel des Beklagten - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Berlin-Tiergarten - 2 C 468/01
- BayObLG, 21.01.2002 - 1Z AR 2/02
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 10.12.1987 - I ARZ 809/87
Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses bei Verweisung im schriftlichen …
Auszug aus BayObLG, 21.01.2002 - 1Z AR 2/02
Beide Amtsgerichte, von denen eines als Wohnsitzgericht örtlich zuständig ist (§ 13 ZPO), haben sich nach Eintritt der Rechtshängigkeit rechtskräftig für unzuständig erklärt im Sinne von § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO, das eine durch - grundsätzlich bindenden (§ 281 Abs. 2 Satz 5 ZPO) - Verweisungsbeschluss, das andere durch förmlichen, den Parteien mitgeteilten Beschluss, der ebenfalls als rechtskräftige Unzuständigkeitserklärung im Sinne des § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO anzusehen ist (BGHZ 102, 338/340; 71, 15/17;… Stein/Jonas/Schumann ZPO 21. Aufl. § 36 Rn. 22).Eine Bindung tritt ausnahmsweise dann nicht ein, wenn der Verweisung jede rechtliche Grundlage fehlt, so dass sie als objektiv willkürlich erscheint (BGHZ 71, 69/72; 102, 338/341; BayObLGZ 1986, 285/287; 1991, 280/2&1 f.;… Zöller-Greger § 281 Rn. 17).
- BGH, 22.02.1978 - IV ARZ 10/78
Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses in einer Familiensache
Auszug aus BayObLG, 21.01.2002 - 1Z AR 2/02
Beide Amtsgerichte, von denen eines als Wohnsitzgericht örtlich zuständig ist (§ 13 ZPO), haben sich nach Eintritt der Rechtshängigkeit rechtskräftig für unzuständig erklärt im Sinne von § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO, das eine durch - grundsätzlich bindenden (§ 281 Abs. 2 Satz 5 ZPO) - Verweisungsbeschluss, das andere durch förmlichen, den Parteien mitgeteilten Beschluss, der ebenfalls als rechtskräftige Unzuständigkeitserklärung im Sinne des § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO anzusehen ist (BGHZ 102, 338/340; 71, 15/17;… Stein/Jonas/Schumann ZPO 21. Aufl. § 36 Rn. 22). - BGH, 15.03.1978 - IV ARZ 17/78
Anforderungen an den Antrag des Klägers auf Bestimmung des zuständigen Gerichts; …
Auszug aus BayObLG, 21.01.2002 - 1Z AR 2/02
Eine Bindung tritt ausnahmsweise dann nicht ein, wenn der Verweisung jede rechtliche Grundlage fehlt, so dass sie als objektiv willkürlich erscheint (BGHZ 71, 69/72; 102, 338/341; BayObLGZ 1986, 285/287; 1991, 280/2&1 f.;… Zöller-Greger § 281 Rn. 17). - BayObLG, 22.07.1986 - Allg. Reg. 88/85
Auszug aus BayObLG, 21.01.2002 - 1Z AR 2/02
Eine Bindung tritt ausnahmsweise dann nicht ein, wenn der Verweisung jede rechtliche Grundlage fehlt, so dass sie als objektiv willkürlich erscheint (BGHZ 71, 69/72; 102, 338/341; BayObLGZ 1986, 285/287; 1991, 280/2&1 f.;… Zöller-Greger § 281 Rn. 17).