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   BayObLG, 21.01.2002 - 1Z AR 2/02   

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https://dejure.org/2002,12751
BayObLG, 21.01.2002 - 1Z AR 2/02 (https://dejure.org/2002,12751)
BayObLG, Entscheidung vom 21.01.2002 - 1Z AR 2/02 (https://dejure.org/2002,12751)
BayObLG, Entscheidung vom 21. Januar 2002 - 1Z AR 2/02 (https://dejure.org/2002,12751)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Örtliche Zuständigkeit; Verweisungsbeschluss; Willkür; Bindung; Mobilfunkdienst

  • Judicialis

    ZPO § 36 Abs. 1 Nr. 6; ; ZPO § 281; ; ZPO § 696; ; ZPO § 700

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 36 Abs. 1 Nr. 6 § 281 § 696 § 700
    Verweisungsbeschluss im Mahnverfahren - Übergang vom Mahnverfahren ins streitige Verfahren bei Wohnsitzwechsel des Beklagten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Berlin-Tiergarten - 2 C 468/01
  • BayObLG, 21.01.2002 - 1Z AR 2/02
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 10.12.1987 - I ARZ 809/87

    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses bei Verweisung im schriftlichen

    Auszug aus BayObLG, 21.01.2002 - 1Z AR 2/02
    Beide Amtsgerichte, von denen eines als Wohnsitzgericht örtlich zuständig ist (§ 13 ZPO), haben sich nach Eintritt der Rechtshängigkeit rechtskräftig für unzuständig erklärt im Sinne von § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO, das eine durch - grundsätzlich bindenden (§ 281 Abs. 2 Satz 5 ZPO) - Verweisungsbeschluss, das andere durch förmlichen, den Parteien mitgeteilten Beschluss, der ebenfalls als rechtskräftige Unzuständigkeitserklärung im Sinne des § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO anzusehen ist (BGHZ 102, 338/340; 71, 15/17; Stein/Jonas/Schumann ZPO 21. Aufl. § 36 Rn. 22).

    Eine Bindung tritt ausnahmsweise dann nicht ein, wenn der Verweisung jede rechtliche Grundlage fehlt, so dass sie als objektiv willkürlich erscheint (BGHZ 71, 69/72; 102, 338/341; BayObLGZ 1986, 285/287; 1991, 280/2&1 f.; Zöller-Greger § 281 Rn. 17).

  • BGH, 22.02.1978 - IV ARZ 10/78

    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses in einer Familiensache

    Auszug aus BayObLG, 21.01.2002 - 1Z AR 2/02
    Beide Amtsgerichte, von denen eines als Wohnsitzgericht örtlich zuständig ist (§ 13 ZPO), haben sich nach Eintritt der Rechtshängigkeit rechtskräftig für unzuständig erklärt im Sinne von § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO, das eine durch - grundsätzlich bindenden (§ 281 Abs. 2 Satz 5 ZPO) - Verweisungsbeschluss, das andere durch förmlichen, den Parteien mitgeteilten Beschluss, der ebenfalls als rechtskräftige Unzuständigkeitserklärung im Sinne des § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO anzusehen ist (BGHZ 102, 338/340; 71, 15/17; Stein/Jonas/Schumann ZPO 21. Aufl. § 36 Rn. 22).
  • BGH, 15.03.1978 - IV ARZ 17/78

    Anforderungen an den Antrag des Klägers auf Bestimmung des zuständigen Gerichts;

    Auszug aus BayObLG, 21.01.2002 - 1Z AR 2/02
    Eine Bindung tritt ausnahmsweise dann nicht ein, wenn der Verweisung jede rechtliche Grundlage fehlt, so dass sie als objektiv willkürlich erscheint (BGHZ 71, 69/72; 102, 338/341; BayObLGZ 1986, 285/287; 1991, 280/2&1 f.; Zöller-Greger § 281 Rn. 17).
  • BayObLG, 22.07.1986 - Allg. Reg. 88/85
    Auszug aus BayObLG, 21.01.2002 - 1Z AR 2/02
    Eine Bindung tritt ausnahmsweise dann nicht ein, wenn der Verweisung jede rechtliche Grundlage fehlt, so dass sie als objektiv willkürlich erscheint (BGHZ 71, 69/72; 102, 338/341; BayObLGZ 1986, 285/287; 1991, 280/2&1 f.; Zöller-Greger § 281 Rn. 17).
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