Rechtsprechung
   BayObLG, 21.01.2004 - 3Z BR 241/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,5711
BayObLG, 21.01.2004 - 3Z BR 241/03 (https://dejure.org/2004,5711)
BayObLG, Entscheidung vom 21.01.2004 - 3Z BR 241/03 (https://dejure.org/2004,5711)
BayObLG, Entscheidung vom 21. Januar 2004 - 3Z BR 241/03 (https://dejure.org/2004,5711)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,5711) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Widersprechende Gutachten im Rahmen einer Unterbringung, ergänzende Begutachtung, Würdigung von Sachverständigengutachten.

  • Judicialis

    FGG § 12; ; FGG § 70h; ; UnterbrG Art. 1; ; UnterbrG Art. 9

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGG § 12 § 70h; UnterbrG Art. 1, Art. 9
    Erfordernis einer weiteren sachverständigen Begutachtung im Rahmen eines Unterbringungsverfahrens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rechtsschutzbedürfnis hinsichtlich der Feststellung der Rechtswidrigkeit einer Unterbringung nach dessen Beendigung; Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus gegen den Willen des Betroffenen; Strenge Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit bei einer ...

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2004, 657
  • FamRZ 2004, 1064
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvR 527/99

    Rehabilitierung bei Abschiebungshaft

    Auszug aus BayObLG, 21.01.2004 - 3Z BR 241/03
    Denn die in Art. 19 Abs. 4 GG verbürgte Effektivität des Rechtsschutzes gebietet es, in den Fällen, in denen der durch die geschlossene Unterbringung bewirkte tiefgreifende Eingriff in das Grundrecht der Freiheit beendet ist, die Schutzwürdigkeit des Interesses des Betroffenen an der Feststellung der Rechtswidrigkeit des Grundrechtseingriffs zu bejahen (vgl. BVerfG NJW 2002, 2456; BayObLGZ 2002, 304/306).

    Ob hiervon im Einzelfall Ausnahmen gerechtfertigt sein können (vgl. Demharter FGPrax 2002, 137/138), bedarf hier keiner weiteren Erörterung, da im vorliegenden Fall einer zeitlich eng befristeten Freiheitsentziehung bereits nach den bisher maßgebenden Grundsätzen der Rechtsprechung (vgl. BVerfG NJW 1998, 2432; BayObLG NJW 2002, 146 m.w.N.) der Fortbestand des Rechtsschutzbedürfnisses zu bejahen ist.

  • BayObLG, 15.09.1999 - 3Z BR 221/99

    Unzulässigkeit der Anordnung der vorläufigen Unterbringung, wenn ein Betreuer mit

    Auszug aus BayObLG, 21.01.2004 - 3Z BR 241/03
    Für den Erlass einer vorläufigen Anordnung müssen konkrete Umstände mit erheblicher Wahrscheinlichkeit (vgl. BayObLGZ 1997, 142/145) darauf hindeuten, dass die Voraussetzungen des Art. 1 Abs. 1 Satz 1 UnterbrG vorliegen, und konkrete Tatsachen nahe legen, dass mit dem Aufschub der Unterbringung Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung bestehen würde (vgl. BayObLGZ 1999, 269/272).
  • BVerfG, 10.05.1998 - 2 BvR 978/97

    Verletzung von GG Art 19 Abs 4 durch Beschlüsse in einer Unterbringungssache, die

    Auszug aus BayObLG, 21.01.2004 - 3Z BR 241/03
    Ob hiervon im Einzelfall Ausnahmen gerechtfertigt sein können (vgl. Demharter FGPrax 2002, 137/138), bedarf hier keiner weiteren Erörterung, da im vorliegenden Fall einer zeitlich eng befristeten Freiheitsentziehung bereits nach den bisher maßgebenden Grundsätzen der Rechtsprechung (vgl. BVerfG NJW 1998, 2432; BayObLG NJW 2002, 146 m.w.N.) der Fortbestand des Rechtsschutzbedürfnisses zu bejahen ist.
  • BayObLG, 30.07.2003 - 3Z BR 139/03

    Sofortige Beschwerde des Betroffenen nach Beendigung des Unterbringungsverfahrens

    Auszug aus BayObLG, 21.01.2004 - 3Z BR 241/03
    Dies gilt auch dann, wenn die Erledigung nach Erlass der landgerichtlichen Entscheidung eingetreten ist (vgl. Senatsbeschluss vom 30.7.2003 Az. 3Z BR 139/03).
  • BayObLG, 20.07.2001 - 3Z BR 69/01

    Verhältnismäßigkeit einer vorläufigen Unterbringung wegen Gefährdung der

    Auszug aus BayObLG, 21.01.2004 - 3Z BR 241/03
    Ob hiervon im Einzelfall Ausnahmen gerechtfertigt sein können (vgl. Demharter FGPrax 2002, 137/138), bedarf hier keiner weiteren Erörterung, da im vorliegenden Fall einer zeitlich eng befristeten Freiheitsentziehung bereits nach den bisher maßgebenden Grundsätzen der Rechtsprechung (vgl. BVerfG NJW 1998, 2432; BayObLG NJW 2002, 146 m.w.N.) der Fortbestand des Rechtsschutzbedürfnisses zu bejahen ist.
  • BayObLG, 18.09.2002 - 3Z BR 127/02

    Fortsetzungsfeststellungsantrag im Unterbringungsverfahren - konkretes

    Auszug aus BayObLG, 21.01.2004 - 3Z BR 241/03
    Denn die in Art. 19 Abs. 4 GG verbürgte Effektivität des Rechtsschutzes gebietet es, in den Fällen, in denen der durch die geschlossene Unterbringung bewirkte tiefgreifende Eingriff in das Grundrecht der Freiheit beendet ist, die Schutzwürdigkeit des Interesses des Betroffenen an der Feststellung der Rechtswidrigkeit des Grundrechtseingriffs zu bejahen (vgl. BVerfG NJW 2002, 2456; BayObLGZ 2002, 304/306).
  • BayObLG, 28.07.1999 - 3Z BR 212/99

    Grundsatz der Verhältnismäßigkeit bei der öffentlich-rechtlichen Unterbringung

    Auszug aus BayObLG, 21.01.2004 - 3Z BR 241/03
    Das Rechtsbeschwerdegericht kann sie nur auf Rechtsfehler überprüfen, also daraufhin, ob der Tatrichter die betreffenden unbestimmten Rechtsbegriffe verkannt hat, von ungenügenden oder verfahrenswidrig zustande gekommenen Feststellungen ausgegangen ist, wesentliche Umstände außer Acht gelassen hat, der Bewertung maßgeblicher Umstände unrichtige Maßstäbe zugrundegelegt hat, gegen Denkgesetze verstoßen oder Erfahrungssätze nicht beachtet hat (vgl. BayObLGZ 1999, 216/218 f.).
  • BVerfG, 23.03.1998 - 2 BvR 2270/96

    Verletzung von GG Art 2 Abs 2 S 2 durch Anordnung einer sofortigen vorläufigen

    Auszug aus BayObLG, 21.01.2004 - 3Z BR 241/03
    Da die Freiheit der Person ein hohes Rechtsgut ist, das nur aus besonders wichtigem Grund angetastet werden darf, ist bei einer Unterbringungsanordnung der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit streng zu beachten (vgl. BVerfG NJW 1998, 1774/1775).
  • BayObLG, 05.05.1998 - 3Z BR 103/98

    Beachtung der Verhältnismäßigkeit bezüglich des Grundrechts der persönlichen

    Auszug aus BayObLG, 21.01.2004 - 3Z BR 241/03
    Er ist nicht nur zentrales Auslegungskriterium für die einzelnen Unterbringungsvoraussetzungen, sondern auch Maßstab für die Sachverhaltsaufklärung; er verlangt eine Gesamtwürdigung aller Umstände des Einzelfalls da die vom Betroffenen ausgehenden Gefahren zur Schwere des Eingriffs in seine persönliche Freiheit ins Verhältnis zu setzen sind (BVerfGE 70, 290/313; BayObLGZ 1998, 116/118; 2001, 352/354 f. jeweils m.w.N.).
  • BayObLG, 09.04.1997 - 3Z BR 75/97

    Ablehnung des Sachverständigen durch Betreuten im Beschwerdeverfahren über

    Auszug aus BayObLG, 21.01.2004 - 3Z BR 241/03
    Für den Erlass einer vorläufigen Anordnung müssen konkrete Umstände mit erheblicher Wahrscheinlichkeit (vgl. BayObLGZ 1997, 142/145) darauf hindeuten, dass die Voraussetzungen des Art. 1 Abs. 1 Satz 1 UnterbrG vorliegen, und konkrete Tatsachen nahe legen, dass mit dem Aufschub der Unterbringung Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung bestehen würde (vgl. BayObLGZ 1999, 269/272).
  • BayObLG, 30.11.2001 - 3Z BR 360/01

    Voraussetzungen für die Unterbringung eines Sexualstraftäters in einer

  • BGH, 19.12.2018 - XII ZB 505/18

    Anspruch auf öffentlich-rechtliche Unterbringung eines Sexualstraftäters nach

    Diese Definition steht im Einklang mit dem Verständnis dieses Tatbestandsmerkmals in der obergerichtlichen Rechtsprechung und in der Literatur (vgl. etwa BayObLG FamRZ 1998, 1329, 1330; NJW 2000, 881, 882 und FamRZ 2004, 1064; OLGR Schleswig 2006, 294, 296; Brinkmann/Gräbsch Geschlossene Unterbringung psychisch Kranker § 7 Rn. 7; Marschner in Marschner/Volckert/Lesting Freiheitsentziehung und Unterbringung 5. Aufl. Teil B Rn. 114 f.) und wird den verfassungsrechtlichen Maßgaben gerecht.

    Selbst bei - wie hier - drohenden schwerwiegenden Schäden für höchstrangige Rechtsgüter wie etwa Leben, Gesundheit und sexuelle Selbstbestimmung ist eine präventive Freiheitsentziehung zum Nachteil des Betroffenen aber nur dann durch das Schutzbedürfnis der Allgemeinheit gerechtfertigt, wenn die Prognose jedenfalls einer hohen Wahrscheinlichkeit der Gefahrverwirklichung besteht (vgl. BayObLG FamRZ 1998, 1329, 1330; NJW 2000, 881, 882 und FamRZ 2004, 1064).

    (4) Für die vom Tatrichter in eigener Verantwortung zu treffende Gefahrprognose sind insbesondere die Persönlichkeit des Betroffenen, sein früheres Verhalten, sein aktuelles Befinden und seine zu erwartenden Lebensumstände maßgeblich (BayObLG FamRZ 1998, 1329, 1330; NJW 2000, 881, 882; FamRZ 2004, 1064; Marschner in Marschner/Volckert/Lesting Freiheitsentziehung und Unterbringung 5. Aufl. Teil B Rn. 127; Zimmermann PsychKHG BW § 13 Rn. 21).

  • KG, 11.07.2006 - 1 W 400/02

    Notwendigkeit, dem Betroffenen bei einer öffentlich-rechtlichen Unterbringung

    Bestehen dringende Gründe für die Annahme, dass die Voraussetzungen für eine freiheitsentziehende Unterbringung nach dem in Berlin geltenden Gesetz für psychisch Kranke (PsychKG) gegeben sind, und legen konkrete Tatsachen nahe (vgl. BayObLG, FamRZ 2004, 1064), dass mit dem Aufschub der Maßnahme Gefahr verbunden wäre, kann eine Unterbringung durch einstweilige Anordnung vorläufig angeordnet werden (§§ 70 h Abs. 1 Satz 2, 69 f Abs. 1 FGG).

    Weder dem Beschluss des Amtsgerichts vom 19. Juli 2002 noch den Akten lassen sich hinreichend konkrete Tatsachen (BayObLG, FamRZ 2004, 1064) entnehmen, wonach gemäß §§ 70h, 69f Abs. 1 Nr. 1 FGG dringende Gründe für die Annahme bestanden haben, dass die Voraussetzungen einer freiheitsentziehenden Unterbringung nach § 8 Abs. 1 Satz 1 PsychKG gegeben waren.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht