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   BayObLG, 21.02.1973 - BReg. 2 Z 3/73   

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BayObLG, 21.02.1973 - BReg. 2 Z 3/73 (https://dejure.org/1973,1240)
BayObLG, Entscheidung vom 21.02.1973 - BReg. 2 Z 3/73 (https://dejure.org/1973,1240)
BayObLG, Entscheidung vom 21. Februar 1973 - BReg. 2 Z 3/73 (https://dejure.org/1973,1240)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anfechtung eines Beschlusses der Wohnungseigentümer; Rüge der unzulänglichen Sachaufklärung; Überschreitung der in § 24 Abs. 3 WEG vorgesehenen Ladungsfrist; Hinreichende Bezeichnung des Gegenstandes der Beschlussfassung bei der Einberufung der Versammlung; Abwesenheit ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • archive.is (Leitsatz)

    WEG - Niederschrift von Beschlüssen - Versammlungsniederschrift

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1973, 1086
  • MDR 1973, 584
  • DB 1973, 766
  • BayObLGZ 1973, 68
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (11)

  • BayObLG, 17.07.1972 - BReg. 2 Z 16/72

    Erhebung einer Sonderumlage; Recht des Verwalters auf Einsichtnahme in die

    Auszug aus BayObLG, 21.02.1973 - BReg. 2 Z 3/73
    Hierbei erscheint der Hinweis geboten, daß der Senat bereits in seinem Beschluß vom 17.7.1972 (dort Seite 31; insoweit in BayObLGZ 1972, 246 nicht abgedruckt) feststellen mußte, daß nicht einzelne Verwaltungsfehler, wohl aber die äußerst heftigen Angriffe der Antragsteller gegen den Verwalter den Gemeinschaftsfrieden ernstlich gefährden.

    Die Niederschrift über das Ergebnis einer Versammlung der Wohnungseigentümer ( § 24 Abs. 5 WEG ) dient der Information über Inhalt und Zustandekommen von Beschlüssen und damit der Vorbereitung einer etwaigen Beschlußanfechtung (BayObLGZ 1972, 246/248).

  • OLG Köln, 14.08.1968 - 2 Wx 65/68
    Auszug aus BayObLG, 21.02.1973 - BReg. 2 Z 3/73
    Zu Unrecht berufen sich die Antragsteller für ihre gegenteilige Ansicht auf das Oberlandesgericht Köln (NJW 1968, 2063 [OLG Köln 14.08.1968 - 2 Wx 65/68] ).
  • BayObLG, 03.05.1972 - BReg. 2 Z 7/72
    Auszug aus BayObLG, 21.02.1973 - BReg. 2 Z 3/73
    Auch durch eine allgemein erteilte Vollmacht begeben sich die Wohnungseigentümer nicht ihres Rechts auf Selbstverwaltung, denn ihr Weisungsrecht bleibt hierdurch ebenso unberührt (Weitnauer/Wirths a.a.O. § 21 Rdnr. 7 b) wie ihr Recht auf Auskunftserteilung ( § 666 BGB , BayObLGZ 1972, 161/165 f.).
  • BayObLG, 16.10.1959 - BReg. 1 Z 29/59
    Auszug aus BayObLG, 21.02.1973 - BReg. 2 Z 3/73
    Das Recht auf Gehör beinhaltet nicht das Recht, sich zu beliebiger Zeit Gehör zu verschaffen; im Interesse der neben dem Gericht auch den Verfahrensbeteiligten obliegenden Pflicht zur Verfahrensförderung kann nur das Recht auf Anhörung in angemessener Frist beansprucht werden (vgl. BayObLGZ 1954, 1/3 f.; 1959, 360/362).
  • RG, 13.11.1914 - III 235/14

    Gemeinsame Rechte der Besitzer von Schuldverschreibungen

    Auszug aus BayObLG, 21.02.1973 - BReg. 2 Z 3/73
    Ob dieser in bezug auf eine Beschlußfassung über Gebrauchsregelungen und bauliche Veränderungen des gemeinschaftlichen Eigentums geäußerten Rechtsmeinung allgemein zu folgen ist, erscheint fraglich (ablehnend unter Hinweis auf RGZ 86, 21/22 Weitnauer/Wirths a.a.O. § 23 Rdnr. 3).
  • BGH, 09.11.1972 - II ZR 63/71

    Fehlerhafte Vereinswahlen

    Auszug aus BayObLG, 21.02.1973 - BReg. 2 Z 3/73
    Die Frage, welche Bedeutung die unfreiwillige Abwesenheit einzelner Mitglieder der Gemeinschaft für die Gültigkeit einer Beschlußfassung hat (vgl. BGH NJW 1973, 235/236 [BGH 09.11.1972 - II ZR 63/71] ), bedarf hier keiner Beantwortung.
  • KG, 03.09.1971 - 1 W 3312/69
    Auszug aus BayObLG, 21.02.1973 - BReg. 2 Z 3/73
    Wenn das Gesetz in § 22 Abs. 2 WEG sogar einen Mehrheitsbeschluß über den Wiederaufbau eines bis zur Hälfte zerstörten Gebäudes zuläßt, gilt dasselbe erst recht für die gerichtliche Geltendmachung schlichter Nachbesserungsansprüche (im Ergebnis ebenso BGH Betrieb 1971, 350 f.; Bärmann a.a.O. § 21 Anm. II 2 b und IV 2 b, § 27 Anm. II 1 b; Diester WEG § 21 Rdnr. 19; Kapellmann MDR 1973, 1/3 f.; Pick NJW 1972, 1741/1742 [KG Berlin 03.09.1971 - 1 W 3312/69] ).
  • BayObLG, 10.11.1961 - BReg. 2 Z 153/61

    Ungültigkeitserklärung eines Beschlusses der Wohnungseigentümer; Gerichtliche

    Auszug aus BayObLG, 21.02.1973 - BReg. 2 Z 3/73
    Nach § 23 Abs. 2 WEG (gleichlautend § 32 Abs. 1 BGB , vgl. § 124 AktG , § 51 GmbHG , § 46 GenG ) ist der Gegenstand der beabsichtigten Beschlußfassung bei der Einberufung derart zu bezeichnen, daß die Beteiligten weitestgehend vor Überraschungen geschützt sind und ihnen die Möglichkeit der Vorbereitung bzw. der Überlegung, ob ihre Teilnahme veranlaßt ist, gewährt wird (BayObLGZ 1961, 322/327; 1970, 1/3; für das Vereinsrecht BayObLGZ 1972, 29/33).
  • BayObLG, 27.10.1971 - BReg. 2 Z 85/70

    Aufteilung der Wohnanlage durch Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft;

    Auszug aus BayObLG, 21.02.1973 - BReg. 2 Z 3/73
    Die Erfüllung dieser Pflicht ist Voraussetzung einer ordnungsgemäßen Verwaltung i.S. des § 16 Abs. 2 WEG ; ein Zurückbehaltungsrecht des Schuldners gegenüber dem Zahlungsanspruch ist daher ausgeschlossen (BayObLGZ 1971, 313).
  • BayObLG, 26.01.1972 - BReg. 2 Z 135/71
    Auszug aus BayObLG, 21.02.1973 - BReg. 2 Z 3/73
    Nach § 23 Abs. 2 WEG (gleichlautend § 32 Abs. 1 BGB , vgl. § 124 AktG , § 51 GmbHG , § 46 GenG ) ist der Gegenstand der beabsichtigten Beschlußfassung bei der Einberufung derart zu bezeichnen, daß die Beteiligten weitestgehend vor Überraschungen geschützt sind und ihnen die Möglichkeit der Vorbereitung bzw. der Überlegung, ob ihre Teilnahme veranlaßt ist, gewährt wird (BayObLGZ 1961, 322/327; 1970, 1/3; für das Vereinsrecht BayObLGZ 1972, 29/33).
  • BayObLG, 27.01.1970 - BReg. 2 Z 22/69
  • BGH, 03.07.1997 - V ZB 2/97

    Formvorschriften für Beschlüsse der Wohnungseigentümerversammlung

    Für die gesetzliche Regelung ist allgemein anerkannt, daß eine fehlende oder fehlerhafte Unterschrift unter das Protokoll die - protokollierten - Beschlüsse nicht fehlerhaft macht, sondern nur den Beweiswert des Protokolls als Privaturkunde im Sinne des § 416 ZPO (BayObLGZ 1973, 68, 75; 1982, 445, 448; WuM 1988, 98; 1990, 93, 94; Bärmann/Pick/Merle, WEG, 7. Aufl., § 24 Rdn. 110) schmälert (BayObLG DWE 1990, 113; WE 1991, 81; OLG Hamm DNotZ 1987, 39; Wangemann, aaO., Rdn. C 285; Bärmann/Pick/Merle, aaO.; Soergel/Stürner, BGB, 12. Aufl., WEG § 24 Rdn. 10; Weitnauer/Lüke, WEG, 8. Aufl., § 24 Rdn. 18, 20; a.A. Sauren, WEG, 2. Aufl., § 24 Rdn. 34).
  • BGH, 10.05.1979 - VII ZR 30/78

    Anspruch des Bauherrn auf Mängelbeseitigung; Geltendmachung von Ansprüchen durch

    Die ausschließliche Befugnis der Wohnungseigentümergemeinschaft oder zumindest ihre Berechtigung, neben den Wohnungseigentümern Gewährleistungsansprüche wegen Mängeln am gemeinschaftlichen Eigentum durchzusetzen, nehmen an der 21. Zivilsenat des OLG München (NJW 1973, 2027 Nr. 8), der 22. Zivilsenat des OLG Frankfurt/Main (NJW 1975, 2297), das Kammergericht (NJW 1976, 522 Nr. 11), der 9. Zivilsenat des OLG Köln (Schäfer/Finnern/Hochstein Nr. 2 zu § 634 BGB) und wohl auch das Bayerische Oberste Landesgericht (NJW 1973, 1086 Nr. 10 = BayObLGZ 1973, 68, 73).
  • BAG, 09.11.1999 - 3 AZR 432/98

    Ruhegeldanpassung - Bochumer Verband

    Nach § 415 bis § 418 ZPO begründet sie anders als eine öffentliche Urkunde nicht den Beweis für ihren Inhalt und den bezeugten Vorgang, sondern nur den Beweis dafür, daß ihr Inhalt von den Unterzeichnern herrührt (vgl. BayObLG 21. Februar 1973 - BReg 2 Z 3/73 - BayObLGZ 1973, 68, 75; 15. Dezember 1982 - BReg 2 Z 39/82 - BayObLGZ 1982, 445, 448).
  • OLG Hamm, 08.12.1992 - 15 W 218/91

    Mangel bei der Einberufung einer Eigentümerversammlung

    Nach § 23 Abs. 2 WEG ist zur Gültigkeit eines Beschlusses erforderlich, daß der Gegenstand der beabsichtigten Beschlußfassung bei der Einberufung derart bezeichnet ist, daß die Beteiligten weitestgehend vor Überraschungen geschützt sind und ihnen die Möglichkeit der Vorbereitung bzw. der Überlegung, ob ihre Teilnahme veranlaßt ist, gewährt wird (vgl. BayObLG NJW 1973, 1086; Rpfleger 1978, 445; MDR 1985, 412).
  • OLG Zweibrücken, 16.12.2002 - 3 W 202/02

    Wohnungseigentümerbeschluss über eine Verwalterabberufung und

    Nicht zu beanstanden ist die Wertung des Landgerichts, die schlagwortartige Bezeichnung des Beschlussgegenstandes reiche hier aus, weil die Wohnungseigentümer infolge des vorangegangenen Verfahrens vor dem Amtsgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler (5 DR II 25/98 WEG) bereits mit der Sache vertraut gewesen seien (vgl. hierzu BayObLGZ 1973, 68, 70; 1992, 79, 84; WE 1990, 27, 28; OLG Hamm aaO; OLG Celle OLGR 2002, 75, 76; Staudinger/Bub, BGB 12. Aufl. § 23 WEG Rdnr. 189 m.w.N.).
  • BayObLG, 12.02.2004 - 2Z BR 261/03

    Beschwer des Verwalters in Beschlussanfechtungsverfahren - Begriff des

    Zudem weist die weitere Beteiligte zutreffend darauf hin, dass die formalen Anforderungen an die Bezeichnung in der Einladung umso geringer sind, als die Angelegenheit bereits Gegenstand von Erörterungen in der Eigentümergemeinschaft war, die Wohnungseigentümer also mit dem Gegenstand grundsätzlich vertraut sind (BayObLGZ 1973, 68/70 f.).
  • BayObLG, 23.04.1993 - 2Z BR 35/93

    Anforderungen an Aufteilungsplan

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  • BayObLG, 30.04.1999 - 2Z BR 153/98

    Abnahme des gemeinschaftlichen Eigentums als Angelegenheiten der gemeinsamen

    Genauso wie die Verfolgung dieser Ansprüche durch Mehrheitsbeschluß zur Angelegenheit der gemeinschaftlichen Verwaltung gemacht werden kann (BGHZ 81, 35/38; BGH DB 1971, 1350; BayObLGZ 1973, 68/73; BayObLG WuM 1992, 209; Weitnauer aao), können die Wohnungseigentümer auch eine einheitliche Abnahme des gemeinschaftlichen Eigentums vereinbaren und diese damit zu einer Angelegenheit gemeinschaftlicher Verwaltung machen; die gleiche Wirkung wie einer Vereinbarung kommt einem bestandskräftigen Mehrheitsbeschluß zu (vgl. OLG Frankfurt NJW 1975, 2297 f.; Staudinger/Bub § 21 Rn. 245 und § 29 Rn. 120; Weitnauer Anhang zu § 8 Rn. 80; Niedenführ/Schulze WEG 4. Aufl. Anhang zu § 21 Rn. 68; Deckert Die Eigentumswohnung Gruppe 6 S. 410).
  • BayObLG, 31.01.1980 - BReg. 2 Z 24/79

    Vorliegen eines wichtigen Grundes zur Versagung der Zustimmung des Verwalters

    Auch wenn der Antragsteller, wie er behauptet, zu der Eigentümer Versammlung vom 26.7.1976 nicht geladen worden sein sollte, würde dies, wie auch sonst bei Einberufungsmängeln, nicht zur Nichtigkeit, sondern nur zur Anfechtbarkeit (§ 23 Abs. 4, § 43 Abs. 1 Nr. 4 WEG) der in der Versammlung gefaßten Beschlüsse geführt haben (BayObLGZ 1973, 68/70; 1977, 226/232 sowie Senatsbeschluß vom 28.9.1979 BReg. 2 Z 37/78).
  • OLG Köln, 18.12.2002 - 16 Wx 177/02

    Ordnungsgemäße Bezeichnung des Gegenstandes eines Tagesordnungspunktes

    Hierbei ist es regelmäßig nicht erforderlich, die tatsächlichen und rechtlichen Auswirkungen in allen Einzelheiten darzustellen und insbesondere bei Vorgängen, die einen Regelungskomplex betreffen, etwa bei Baumängeln, brauchen nicht alle Detailpunkte in die Tagesordnung aufgenommen zu werden (vgl. BayObLGZ 1973, 68: Bezeichnung "Hausfassade Rückseite" deckt Beschluss über die gerichtliche Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen, wenn die Schadhaftigkeit der Fassade bekannt war; siehe weiter Merle a.a.O. Rdn. 69 ff.; Staudinger-Bub, a.a.O., § 23 Rdn. 190 ff. mit weiteren Beispielen aus der Rspr.).
  • OLG Hamm, 24.01.1985 - 15 W 450/84

    Anforderungen an einen Antrag auf Feststellung der Unrichtigkeit der im Protokoll

  • BayObLG, 27.10.1989 - BReg. 2 Z 75/89

    Vorgehen gegen einen Eigentümerbeschluss zur Sanierung einer Wohnanlage, wenn

  • BayObLG, 07.07.1981 - BReg. 2 Z 54/80

    Anträge auf Ungültigerklärung von Beschlüssen einer

  • BayObLG, 26.07.1978 - BReg. 2 Z 44/77

    Rechte eines Teileigentümers in einer Wohnanlage; Erhöhung von Wohngeld für Läden

  • OLG Stuttgart, 05.07.1974 - 8 W 61/74

    Wohnungseigentum; Wohnungseigentümer; Stellplatz; Parkplatz; Errichtung;

  • KG, 20.03.1989 - 24 W 3239/88

    Bestehen eines Anspruchs auf Protokollberichtigung einer

  • BayObLG, 13.12.1984 - BReg. 2 Z 5/83

    Anfechtung von Eigentümerbeschlüssen

  • BayObLG, 24.06.1975 - BReg. 2 Z 41/75

    Durch Eigentümergemeinschaft an Verwalter gerichtetes Verbot der Vermietung und

  • BayObLG, 02.01.1984 - BReg. 2 Z 15/83

    Bestellung einer Verwalterin bei einer Eigentümerversammlung; Gesetzliche

  • KG, 29.03.1974 - 1 W 811/72

    Ungültigerklärung eines Mehrheitsbeschlusses einer Eigentümerversammlung ;

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