Rechtsprechung
BayObLG, 21.02.2001 - 3Z BR 63/01 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Notare Bayern , S. 74
§ 8 Abs. 2 KostO
Keine weitere Beschwerde bei Anforderung eines Kostenvorschusses - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtsbeschwerde; Grundbuchamt; Zwischenverfügung; Kostenvorschuss; Grundpfandrecht
- Judicialis
KostO § 8 Abs. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
KostO § 8 Abs. 2
Weitere Beschwerde bei Anforderung eines Kostenvorschusses - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG München I - 1 T 21722/00
- BayObLG, 21.02.2001 - 3Z BR 63/01
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- OLG Düsseldorf, 14.01.1999 - 10 W 116/98
Gebührenanfall und Geschäftswert bei Löschung einer auf Wohnungseigentum …
Auszug aus BayObLG, 21.02.2001 - 3Z BR 63/01
Die Rechtsprechung des Senats, wonach in bestimmten Fällen auf die Löschung eines Globalgrundpfandrechts die Gebührenvorschriften für die Entlassung aus der Mithaft entsprechend anzuwenden sind (vgl. BayObLGZ 1992, 247 und 1993, 285), ist umstritten (vgl. OLG Düsseldorf RPfl 1999, 414/415). - BayObLG, 25.02.1993 - 3Z BR 158/92
Auszug aus BayObLG, 21.02.2001 - 3Z BR 63/01
Eine weitere Beschwerde ist ausgeschlossen, weil § 8 Abs. 3 KostO nicht auf §§ 26 bis 29 FGG bzw. §§ 78 bis 80 GBO verweist (vgl. BayObLG JurBüro 1994, 166/167 m.w.N.). - BayObLG, 23.07.1992 - 3Z BR 57/92
Löschung einer Globalgrundschuld
Auszug aus BayObLG, 21.02.2001 - 3Z BR 63/01
Die Rechtsprechung des Senats, wonach in bestimmten Fällen auf die Löschung eines Globalgrundpfandrechts die Gebührenvorschriften für die Entlassung aus der Mithaft entsprechend anzuwenden sind (vgl. BayObLGZ 1992, 247 und 1993, 285), ist umstritten (vgl. OLG Düsseldorf RPfl 1999, 414/415). - BayObLG, 20.07.1993 - 3Z BR 91/93
Löschung einer Globalschuld auf letzter Einheit
Auszug aus BayObLG, 21.02.2001 - 3Z BR 63/01
Die Rechtsprechung des Senats, wonach in bestimmten Fällen auf die Löschung eines Globalgrundpfandrechts die Gebührenvorschriften für die Entlassung aus der Mithaft entsprechend anzuwenden sind (vgl. BayObLGZ 1992, 247 und 1993, 285), ist umstritten (vgl. OLG Düsseldorf RPfl 1999, 414/415).
- LG Amberg, 31.01.2001 - 41 HKT 938/00
Keine neue Unterschriftszeichnung des Einzelkaufmannsbei bloßer Firmenänderung
BayObLG, Beschluss vom 21.2.2001 - 3Z BR 63/01 -, mitgeteilt von Johann Demharter, Richter am BayObLG.