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   BayObLG, 21.04.2004 - 3Z BR 51/04   

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https://dejure.org/2004,5954
BayObLG, 21.04.2004 - 3Z BR 51/04 (https://dejure.org/2004,5954)
BayObLG, Entscheidung vom 21.04.2004 - 3Z BR 51/04 (https://dejure.org/2004,5954)
BayObLG, Entscheidung vom 21. April 2004 - 3Z BR 51/04 (https://dejure.org/2004,5954)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestellung eines Gegenbetreuers für die Vermögenssorge; Anforderungen für die Bestellung eines Gegenbetreuers; Aufwand einer durchschnittlichen Vermögensbetreuung; Aufgabenkreis eines Betreuers

  • RA Kotz

    Bestellung eines Gegenbetreuers

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Voraussetzung der Bestellung eines Gegenbetreuers

  • Judicialis

    BGB § 1792 Abs. 2; ; BGB § 1908i Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1792 Abs. 2 § 1908i Abs. 2
    Voraussetzungen der Bestellung eines Gegenbetreuers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2004, 1992
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BayObLG, 28.10.1993 - 3Z BR 220/93

    Gegenbetreuer; Wert; Vermögen; Umfang; Tätigkeiten; Kontrollorgan;

    Auszug aus BayObLG, 21.04.2004 - 3Z BR 51/04
    Insoweit folgt die Beschwerdeberechtigung des Betreuers sowohl im Namen des Betreuten auch im eigenen Namen aus der hier entsprechend anzuwendenden Vorschrift des § 69g Abs. 2 Satz 1 FGG (vgl. BayObLG FamRZ 1994, 325/326; OLG Hamm FGPrax 2000, 228; Keidel/Kayser FGG 15.Aufl. § 69g Rn. 20).

    b) Der Gegenbetreuer ist nicht gesetzlicher Vertreter des Betroffenen, sondern ein Überwachungsorgan, das dem Vormundschaftsgericht Kontrollaufgaben abnehmen soll (BayObLG FamRZ 1994, 325; Zimmermann FamRZ 1991, 270/277 m.w.N.).

  • OLG Hamm, 10.07.2000 - 15 W 229/00

    Prozessfinanzierungsvertrag; Erfolgsbeteiligung; Schiedsgerichtsvereinbarung;

    Auszug aus BayObLG, 21.04.2004 - 3Z BR 51/04
    Insoweit folgt die Beschwerdeberechtigung des Betreuers sowohl im Namen des Betreuten auch im eigenen Namen aus der hier entsprechend anzuwendenden Vorschrift des § 69g Abs. 2 Satz 1 FGG (vgl. BayObLG FamRZ 1994, 325/326; OLG Hamm FGPrax 2000, 228; Keidel/Kayser FGG 15.Aufl. § 69g Rn. 20).
  • BayObLG, 10.05.2004 - 3Z BR 11/04

    Verletzung des rechtlichen Gehörs bei Festsetzung der Betreuervergütung -

    Seine weitere Beschwerde hat der Senat mit Beschluss vom 21.4.2004 - 3Z BR 51/04 zurückgewiesen.
  • LG Saarbrücken, 07.06.2016 - 5 T 147/16

    Betreuungssache: Bestellung eines Gegenbetreuers gegen den Willen des Betroffenen

    Die gemäß §§ 58 ff FamFG zulässigen Beschwerden der Betroffenen und des Betreuers (vgl. dazu BayObLG, Beschluss vom 21.04.2004 - 3 Z BR 51/04 - juris Rnr. 5), führen zur Aufhebung des Nichtabhilfebeschlusses und der Vorlageverfügung des Betreuungsgerichts und zur Zurückverweisung des Verfahrens an das Betreuungsgericht, damit dieses durch Einholung eines Sachverständigengutachtens klären kann, ob die Willensbildung und Willensbetätigung der Betroffenen krankheitsbedingt beeinträchtigt sind.
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