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   BayObLG, 21.04.2023 - 205 StRR 63/23   

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https://dejure.org/2023,9294
BayObLG, 21.04.2023 - 205 StRR 63/23 (https://dejure.org/2023,9294)
BayObLG, Entscheidung vom 21.04.2023 - 205 StRR 63/23 (https://dejure.org/2023,9294)
BayObLG, Entscheidung vom 21. April 2023 - 205 StRR 63/23 (https://dejure.org/2023,9294)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Burhoff online

    Beweisantrag, Wahrunterstellung, Einhaltung, Aufklärungsrüge, Begründungsanforderungen

  • BAYERN | RECHT

    Nötigung, Sekundenkleber, Fahrbahn, Straßenblockade, Beweisantrag, Wahrunterstellung, Rechtfertigung, Notstand, ziviler Ungehorsam, Fernziele, Widerstandsrecht, Angemessenheit, Letzte Generation, Verwerflichkeit, rechtfertigender Notstand, Versammlungsfreiheit, ...

  • rewis.io

    Revision, Verteidiger, Strafzumessung, Generalstaatsanwaltschaft, Gefahrenabwehr, Angeklagten, Angeklagte, Verletzung, Widerspruch, Rechtsfehler, Berichterstattung, Ablehnung, Feststellung, Zustellung, keinen Rechtsfehler, Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten, ...

Kurzfassungen/Presse (3)

  • bayern.de (Pressemitteilung)

    Strafverfahren gegen einen Heranwachsenden wegen Nötigung

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Festkleben auf Straßen zum Klimaschutz ist als Nötigung strafbar

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    StPO: Formelle Rügen in einem "Klimakleberfall" - Wahrunterstellung und Aufklärungsrüge

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2023, 747
  • StV 2023, 543
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 07.03.2011 - 1 BvR 388/05

    Versammlungsfreiheit; Analogieverbot; Nötigung (Gewalt;

    Auszug aus BayObLG, 21.04.2023 - 205 StRR 63/23
    Insbesondere hat das Amtsgericht den Zweck der Verkehrsblockade nicht als Gesichtspunkt gewertet, der für die Verwerflichkeit spräche (vgl. BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 7. März 2011 - 1 BvR 388/05 -, juris Rn. 39).
  • BGH, 15.11.1988 - 4 StR 528/88

    Notwendige Auslagen des jugendlichen Angeklagten

    Auszug aus BayObLG, 21.04.2023 - 205 StRR 63/23
    Es ist daher nicht nur überflüssig, sondern sogar unrichtig, wenn dem Angeklagten im Falle seiner Verurteilung neben den Kosten des Verfahrens auch "seine notwendigen Auslagen" auferlegt werden (BGH, Beschluss v. 15. November 1988 - 4 StR 528/88, BeckRS 1988, 4981).
  • BVerfG, 11.11.1986 - 1 BvR 713/83

    Sitzblockaden I

    Auszug aus BayObLG, 21.04.2023 - 205 StRR 63/23
    (i) Unter zivilem oder bürgerlichem Ungehorsam wird - im Unterschied zum Widerstandsrecht gegenüber einem Unrechtssystem - ein Widerstehen des Bürgers gegenüber einzelnen gewichtigen staatlichen Entscheidungen verstanden, um einer für verhängnisvoll und ethisch illegitim gehaltenen Entscheidung durch demonstrativen, zeichenhaften Protest bis zu aufsehenerregenden Regelverletzungen zu begegnen (BVerfG, Urteil vom 11. November 1986 - 1 BvR 713/83 -, juris Rn. 91).
  • OLG Celle, 29.07.2022 - 2 Ss 91/22

    Klimawandel; Rechtfertigung; Notstand; ziviler Ungehorsam; Strafrecht;

    Auszug aus BayObLG, 21.04.2023 - 205 StRR 63/23
    Als milderes Mittel zur Einwirkung auf den politischen Meinungsbildungsprozess hätte er beispielsweise hierauf bezogene Grundrechte, nämlich Art. 5 GG (Meinungsfreiheit), Art. 8 (Versammlungsfreiheit), Art. 17 GG (Petitionsrecht) ausüben, bzw. von der Möglichkeit des Art. 21 GG (Freiheit der Bildung politischer Parteien) Gebrauch machen können (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 29 Juli 2022 - 2 Ss 91/22 - juris Rn. 11).
  • BGH, 15.05.1996 - 1 StR 131/96

    Rüge einer unterlassenen Nachforschung über den Aufenthaltsort eines wichtigen

    Auszug aus BayObLG, 21.04.2023 - 205 StRR 63/23
    Entscheidend ist dabei allein, ob nach "Sicht der Dinge« des Revisionsgerichts die Durchführung der in Rede stehenden Beweiserhebung zur weiteren Aufklärung erforderlich gewesen wäre (BGH, StV 1996, 581, 582).
  • BGH, 26.01.2010 - 5 StR 529/09

    Verfahren gegen einen Jugendlichen (Tragung der eigenen Auslagen)

    Auszug aus BayObLG, 21.04.2023 - 205 StRR 63/23
    b) Im Verfahren gegen einen Jugendlichen bzw. hier eines Heranwaschsenden kann im Falle einer Verurteilung nach § 74 JGG zwar davon abgesehen werden, ihm die Kosten und Auslagen aufzuerlegen; von seinen eigenen notwendigen Auslagen kann er dagegen nicht entlastet werden (BGH, Beschluss v. 26. Januar 2010 - 5 StR 529/09, BeckRS 2010, 3534).
  • OLG Schleswig, 09.08.2023 - 1 ORs 4 Ss 7/23

    Revision gegen Baumbesetzer-Freispruch

    Weder ist die Fällung eines Baumes geeignet, die staatliche Ordnung zu beseitigen, noch ist die aktuelle Klimagesetzgebung im Allgemeinen, die inzwischen den vom BVerfG gestellten Anforderungen entspricht, ein gezielter Angriff auf die in Art. 20 Abs. 1 bis 3 geschützte Ordnung (BayObLG, Beschl. v. 21.04.2023 - 205 StRR 63/23, BeckRS 2023, 8998; Botta, VerwArch 2023, 206, 213; Pietsch, Kriminalistik 2023, 137, 139).

    b) Ziviler Ungehorsam entfaltet aber für sich genommen keine rechtfertigende Wirkung, wenn - wie im vorliegenden Fall - keine rechtlich anerkannten Rechtfertigungsgründe eingreifen (BayObLG, Beschl. v. 21.04.2023 - 205 StRR 63/23, BeckRS 2023, 8998).

  • OLG Karlsruhe, 20.02.2024 - 2 ORs 35 Ss 120/23

    Zur Beurteilung der Verwerflichkeit von Straßenblockaden

    Eine Rechtfertigung von Straßenblockaden, mit denen allein Aufmerksamkeit für das Anliegen des Klimaschutzes geweckt werden soll, durch allgemeine Rechtfertigungsgründe, insbesondere § 34 StGB, scheidet aus (dazu OLG Celle NStZ 2023, 113; BayObLG StV 2023, 543; OLG Schleswig NStZ 2023, 740; Horter/Zimmermann GA 2023, 440 und 481; Erb NStZ 2023, 577; Homann JA 2023, 554), weshalb eine nähere Erörterung im angefochtenen Urteil nicht geboten war.
  • AG Berlin-Tiergarten, 16.05.2023 - 298 Cs 269/22

    Strafbarkeit einer Protestaktion der "Letzten Generation" auf Bundesautobahn mit

    Eine auf den Einzelfall beschränkte Analogie zu § 34 StGB, die lediglich eine Interessenabwägung voraussetzt und auf die weiteren Anwendungsvoraussetzung von § 34 StGB verzichtet oder die Anerkennung eines selbständigen, neu zu schaffenden, Rechtfertigungsgrundes, bei dem es ausschließlich auf die Abwägung ankommt, verbietet sich daher (vgl. Beschluss des Bayerischen Obersten Landesgerichts - 5. Strafsenat - vom 21. April 2023, 205 StRR 63/23).
  • OLG Stuttgart, 16.02.2024 - 1 ORs 25 Ss 1/23

    Klimaaktivist, Nötigung, Hausfriedensbruch, Verwerflichkeit

    Ebenso ausgeschlossen ist eine Rechtfertigung unter dem Aspekt des sog. zivilen Ungehorsams (OLG Celle, NStZ 2023, 113) sowie nach § 34 StGB (BayObLG NStZ 2023, 747; OLG Karlsruhe aaO; vgl. auch Sinn aaO Rn. 141, 142).
  • OLG Karlsruhe, 09.08.2023 - 1 ORs 35 Ss 322/23

    Irrtumsbedingte Wegnahmeduldung durch Verwahrenden

    Das Revisionsgericht prüft insoweit die mögliche Erheblichkeit einer vom Tatgericht unterlassenen Beweiserhebung unter Heranziehung des für die Begründetheit der Rüge relevanten Stoffs, vor allem anhand der tatrichterlichen Urteilsgründe und der Akten, sowie insbesondere auch die Frage, ob sich die unterlassene Beweiserhebung dem Tatrichter nach der Sachlage aufdrängen musste (BayObLG, Beschl. vom 21. April 2023 - 205 StRR 63/23 -, juris Rn. 28; KK-StPO/Krehl, 9. Aufl. 2023, StPO § 244 Rn. 220 m. w. N.).
  • LG Nürnberg-Fürth, 25.10.2023 - 18 T 5292/23

    Zulässigkeit präventiver Ingewahrsamnahme von Klimaklebern

    Das im Raum stehende Festkleben stellt jedenfalls eine Nötigung i. S. d. § 240 StGB dar (BayObLG 21.04.2023 - 205 StRR 63/23, BeckRS 2023, 8998 Rn. 36 ff.), gegebenenfalls zusätzlich einen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte (KG 16.08.2023 - 3 ORs 46/23 - 161 Ss 61/23, NJW 2023, 2792 (2794) Rn. 19 ff.) sowie die Mitgliedschaft in oder das Unterstützen einer kriminellen Vereinigung (v. Heintschel-Heinegg, StGB, 58. Ed. 2023, § 129 Rn. 49).
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