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   BayObLG, 21.05.1997 - 4St RR 114/97   

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https://dejure.org/1997,10249
BayObLG, 21.05.1997 - 4St RR 114/97 (https://dejure.org/1997,10249)
BayObLG, Entscheidung vom 21.05.1997 - 4St RR 114/97 (https://dejure.org/1997,10249)
BayObLG, Entscheidung vom 21. Mai 1997 - 4St RR 114/97 (https://dejure.org/1997,10249)
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Volltextveröffentlichung

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    BtMG § 29 Abs. 1 S. 1 Nr. 3; StGB § 46
    Betäubungsmittelstrafrecht: Strafzumessung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BayObLG, 14.02.1995 - 4St RR 170/94
    Auszug aus BayObLG, 21.05.1997 - 4St RR 114/97
    Geht es aber davon aus, der Angeklagte habe das Rauschgift ausschließlich zum Eigenverbrauch besessen, so darf die rein abstrakte Möglichkeit, daß es auch weitergegeben werden konnte, dann nicht straferschwerend gewertet werden, wenn keinerlei Anhaltspunkte für einen Sinneswandel des Angeklagten erkennbar sind (BayObLG v. 14.2.1995 - 4St RR 26/95 - BayObLGSt 1995, 22 -).
  • BayObLG, 03.08.1992 - 4St RR 131/92

    Gefährlichkeit; Droge; Heroin; Eigenverbrauch; Anlasten

    Auszug aus BayObLG, 21.05.1997 - 4St RR 114/97
    a) Es entspricht ständiger Rechtsprechung, daß die Gefährlichkeit einer Droge einem Angeklagten dann nicht angelastet werden darf, wenn er das Betäubungsmittel nur zum Eigenverbrauch erworben oder besessen hat, weil bei einem bestimmungsgemäßen Gebrauch nur eine Selbstschädigung in Betracht kommt (BayObLGSt 1988, 62/67; BayObLG v. 7.3.1995 - 4St RR 25/95 - und StV 1993, 29 ; KG StV 1994, 244 ; Körner BtMG 4. Aufl. § 29 Rn. 846).
  • BGH, 18.07.1984 - 3 StR 183/84

    Nicht geringe Menge bei Cannabisprodukten

    Auszug aus BayObLG, 21.05.1997 - 4St RR 114/97
    Sollte dies nicht möglich oder unverhältnismäßig sein, so ist zugunsten des Angeklagten von der für ihn günstigsten Qualität auszugehen, die nach den Umständen in Frage kommt (BGHSt 33, 8/15).
  • BayObLG, 14.02.1995 - 4St RR 26/95

    Strafschärfung wegen der Gefährlichkeit eines Rauschmittels

    Auszug aus BayObLG, 21.05.1997 - 4St RR 114/97
    Geht es aber davon aus, der Angeklagte habe das Rauschgift ausschließlich zum Eigenverbrauch besessen, so darf die rein abstrakte Möglichkeit, daß es auch weitergegeben werden konnte, dann nicht straferschwerend gewertet werden, wenn keinerlei Anhaltspunkte für einen Sinneswandel des Angeklagten erkennbar sind (BayObLG v. 14.2.1995 - 4St RR 26/95 - BayObLGSt 1995, 22 -).
  • BayObLG, 28.04.1988 - RReg. 4 St 42/88

    Revisionsgericht; Beschwer; Revisionsführer; Berufungsgericht; Beschränkung;

    Auszug aus BayObLG, 21.05.1997 - 4St RR 114/97
    a) Es entspricht ständiger Rechtsprechung, daß die Gefährlichkeit einer Droge einem Angeklagten dann nicht angelastet werden darf, wenn er das Betäubungsmittel nur zum Eigenverbrauch erworben oder besessen hat, weil bei einem bestimmungsgemäßen Gebrauch nur eine Selbstschädigung in Betracht kommt (BayObLGSt 1988, 62/67; BayObLG v. 7.3.1995 - 4St RR 25/95 - und StV 1993, 29 ; KG StV 1994, 244 ; Körner BtMG 4. Aufl. § 29 Rn. 846).
  • BayObLG, 02.10.1997 - 4St RR 214/97

    Keine straferschwerende Berücksichtigung der Weitergabe von Rauschgift bei

    Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats (Beschluß v. 14.2.1995 - 4 St RR 26/95 und v. 21.5.1997 - 4St RR 114/97).
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