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   BayObLG, 21.05.2003 - 2 ObOWi 219/03, 2 ObOWi 219/2003   

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https://dejure.org/2003,2854
BayObLG, 21.05.2003 - 2 ObOWi 219/03, 2 ObOWi 219/2003 (https://dejure.org/2003,2854)
BayObLG, Entscheidung vom 21.05.2003 - 2 ObOWi 219/03, 2 ObOWi 219/2003 (https://dejure.org/2003,2854)
BayObLG, Entscheidung vom 21. Mai 2003 - 2 ObOWi 219/03, 2 ObOWi 219/2003 (https://dejure.org/2003,2854)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abgrenzung einer Beschuldigtenvernehmung von einer informatorischen Befragung; Erste Frage im Rahmen einer Verkehrskontrolle als Vernehmung; Faktischer oder materieller Vernehmungsbegriff; Frage des Bestehens eines Beweisverwertungsverbotes wegen unterlassener Belehrung ...

  • blutalkohol PDF, S. 603

    Verwertbarkeit von Äußerungen auf die Befragung nach Ursache des Alkoholgeruchs bei unterlassener Belehrung nach § 163a Abs. 4 Satz 1, 2 StPO

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 163a Abs. 4; StVG § 24a
    Belehrungspflicht bei verdachtsunabhängiger Verkehrs-Alkoholkontrolle

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Bei Alkoholkontrolle nicht zu viel reden ...

  • archive.is (Leitsatz)
  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Polizisten-Frage nach Alkohol am Steuer ist noch keine Vernehmung - Erste Frage bei einer Verkehrskontrolle ist regelmäßig noch keine Vernehmung

  • 123recht.net (Kurzinformation, 12.12.2003)

    Polizisten-Frage nach Alkohol am Steuer ist noch keine Vernehmung // Unterbliebene Rechtsbelehrung führt nicht zu Verwertungsverbot der Aussage

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Informatorische Befragung ist keine Vernehmung

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2003, 343
  • NZV 2003, 435
  • NZV 2004, 159 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 27.02.1992 - 5 StR 190/91

    nemo tenetur se ipsum accusare

    Auszug aus BayObLG, 21.05.2003 - 2 ObOWi 219/03
    Der Begriff des "Beschuldigten" bestimmt sich nach einem objektiv-materiellen Element (Tatverdacht) und einem finalen Verfolgungsakt (vgl. BGHSt 38, 214/227 f.; BGH JR 1998, 166; BayObLG StV 1995, 237 ).

    Bei der Beurteilung, ob diese Schwelle bereits überschritten ist, steht dem Polizeibeamten ein Beurteilungsspielraum zu (vgl. BGHSt 38, 214/228; BGH StV 1997, 281 ; SK/Rogall StPO 3. Aufl. vor § 133 Rn. 17), innerhalb dessen zu beachten ist, dass einerseits dem Grundsatz der Aussagefreiheit eines Beschuldigten möglichst weitgehend Geltung verschafft werden soll, andererseits aber - ebenfalls zugunsten der Auskunftsperson - auch gewährleistet werden muss, dass möglichst frühzeitig Klarheit darüber erlangt wird, ob etwa im Raum stehende Zwangsmaßnahmen, wie bei körperlichen Untersuchungen, in Betracht kommen (vgl. KMR/Lesch aaO Rn. 6).

  • BayObLG, 01.12.1993 - 4St RR 190/93

    Befragung der Drogenabnehmerin - Verstoß gegen § 136 Abs. 1 Satz 2 StPO, § 163

    Auszug aus BayObLG, 21.05.2003 - 2 ObOWi 219/03
    Der Begriff des "Beschuldigten" bestimmt sich nach einem objektiv-materiellen Element (Tatverdacht) und einem finalen Verfolgungsakt (vgl. BGHSt 38, 214/227 f.; BGH JR 1998, 166; BayObLG StV 1995, 237 ).
  • BGH, 12.03.1998 - 4 StR 633/97

    Anforderungen an Sachrüge gegen Schuldfähigkeitsbeurteilung eines Gutachters;

    Auszug aus BayObLG, 21.05.2003 - 2 ObOWi 219/03
    Die bloße Wahrnehmung von Alkoholgeruch im Auto - nach den vom Senat der rechtlichen Überprüfung allein zu Grunde zu legenden Feststellungen in dem angefochtenen Urteil (vgl. BGH NJW 1998, 3654/3655) hat der Polizeibeamte "im Fahrzeug des Betroffenen Alkoholgeruch" bemerkt und nicht etwa Alkoholgeruch in der Atemluft des Betroffenen - reicht für die Bejahung konkreter Anhaltspunkte im oben angesprochenen Sinne nicht aus.
  • BGH, 28.02.1997 - StB 14/96

    Wann ist man Beschuldigter eines Strafverfahrens?

    Auszug aus BayObLG, 21.05.2003 - 2 ObOWi 219/03
    Bei der Beurteilung, ob diese Schwelle bereits überschritten ist, steht dem Polizeibeamten ein Beurteilungsspielraum zu (vgl. BGHSt 38, 214/228; BGH StV 1997, 281 ; SK/Rogall StPO 3. Aufl. vor § 133 Rn. 17), innerhalb dessen zu beachten ist, dass einerseits dem Grundsatz der Aussagefreiheit eines Beschuldigten möglichst weitgehend Geltung verschafft werden soll, andererseits aber - ebenfalls zugunsten der Auskunftsperson - auch gewährleistet werden muss, dass möglichst frühzeitig Klarheit darüber erlangt wird, ob etwa im Raum stehende Zwangsmaßnahmen, wie bei körperlichen Untersuchungen, in Betracht kommen (vgl. KMR/Lesch aaO Rn. 6).
  • KG, 05.06.2009 - 2 Ss 131/09

    Anforderungen an die Feststellung der Fahrlässigkeit hinsichtlich der Wirkung

    Die so gewonnene Information über den Drogenkonsum des Betroffenen am Vortag, andere Informationen sind ausweislich der Urteilsgründe und der Rüge des Betroffenen im vorliegenden Verfahren weder unmittelbar noch mittelbar verwertet worden, ist daher verwertbar (vgl. BayObLG NStZ-RR 2003, 343).
  • BayObLG, 02.11.2004 - 1St RR 109/04

    Abgrenzung zwischen informatorischer Befragung und Vernehmung des Beschuldigten

    Anders als bei einer verdachtsunabhängigen Verkehrs-Alkoholkontrolle (vgl. BayObLG NStZ-RR 2003, 343) wäre daher vor der Befragung durch den Zeugen M der Angeklagte nach § 136 Abs. 1 Satz 2 i.V.m. § 163 a Abs. 4 Satz 2 StPO über sein Auskunftsverweigerungsrecht zu belehren gewesen.
  • KG, 05.06.2009 - 3 Ws (B) 323/09

    Anforderungen an die Feststellung der Fahrlässigkeit hinsichtlich der Wirkung

    Die so gewonnene Information über den Drogenkonsum des Betroffenen am Vortag, andere Informationen sind ausweislich der Urteilsgründe und der Rüge des Betroffenen im vorliegenden Verfahren weder unmittelbar noch mittelbar verwertet worden, ist daher verwertbar (vgl. BayObLG NStZ-RR 2003, 343).
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