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BayObLG, 21.06.2000 - 1Z BR 76/00 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zuwendung des hälftigen Miteigentums an den Ehegatten; Anwendbarkeit der Auslegungsregel des § 2087 Abs. 1 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch); Enteignetes Grundvermögen in der DDR im Zeitpunkt der Testamentserrichtung und des Erbfalls
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 2087 Abs. 1, § 2088 Abs. 1, § 2361 Abs. 1
Auslegung eines Testaments unter Berücksichtigung enteigneten Grundvermögens - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
Verfahrensgang
- AG Weiden/Oberpfalz - VI 162/91
- BayObLG, 21.06.2000 - 1Z BR 76/00
Papierfundstellen
- NJ 2000, 658 (Ls.)
- FamRZ 2001, 517
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BayObLG, 12.10.1999 - 1Z BR 34/99
Nachlassspaltung aufgrund in der ehemaligen DDR enteigneter Grundstücke
Auszug aus BayObLG, 21.06.2000 - 1Z BR 76/00
Der Senat hat in dieser Sache bereits mit Beschluß vom 12.10.1999 (Az. 1Z BR 34/99) entschieden; wegen des Sachverhalts wird auf diese Entscheidung Bezug genommen. - BGH, 04.10.1995 - IV ZB 5/95
Maßgebliches Recht für die erbrechtlichen Verhältnisse an Grundstücken in der …
Auszug aus BayObLG, 21.06.2000 - 1Z BR 76/00
Da die Erblasserin bei Inkrafttreten des Vermögensgesetzes am 29.9.1990 bereits verstorben war, sind die Ansprüche auf Rückübertragung bzw. Entschädigung (§ 3 Abs. 1 Nr. 1, § 9 Abs. 1 Nr. 1 VermG) für die in der früheren DDR enteigneten Grundstücksanteile der Erblasserin in der Person ihres Rechtsnachfolgers, des Beteiligten zu 1, entstanden (BGH DtZ 1996, 84/85 f. vgl. Palandt/Edenhofer BGB 59. Aufl. § 1922 Rn. 50). - BayObLG, 30.04.1986 - BReg. 1 Z 69/85
Beschwerde des Nachlasßgerichts
Auszug aus BayObLG, 21.06.2000 - 1Z BR 76/00
Die Beteiligte zu 2 ist beschwerdeberechtigt, soweit das Landgericht ihre Erstbeschwerde zurückgewiesen hat (vgl. BayObLGZ 1986, 118/120). - BayObLG, 29.09.1998 - 1Z BR 67/98
Rechtsschutzbedürfnis für die Erteilung eines Erbscheins
Auszug aus BayObLG, 21.06.2000 - 1Z BR 76/00
Damit fallen in den Nachlaß keine Gegenstände, die eine Nachlaßspaltung bewirken und die Anwendung des Rechts der ehemaligen DDR (Art. 3 Abs. 3 EGBGB , § 25 Abs. 2 RAG -DDR) begründen könnten (vgl. BayObLGZ 1998, 242/250).