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   BayObLG, 21.06.2000 - 1Z BR 76/00   

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https://dejure.org/2000,8534
BayObLG, 21.06.2000 - 1Z BR 76/00 (https://dejure.org/2000,8534)
BayObLG, Entscheidung vom 21.06.2000 - 1Z BR 76/00 (https://dejure.org/2000,8534)
BayObLG, Entscheidung vom 21. Juni 2000 - 1Z BR 76/00 (https://dejure.org/2000,8534)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zuwendung des hälftigen Miteigentums an den Ehegatten; Anwendbarkeit der Auslegungsregel des § 2087 Abs. 1 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch); Enteignetes Grundvermögen in der DDR im Zeitpunkt der Testamentserrichtung und des Erbfalls

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 2087 Abs. 1, § 2088 Abs. 1, § 2361 Abs. 1
    Auslegung eines Testaments unter Berücksichtigung enteigneten Grundvermögens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • nomos.de PDF, S. 47 (Leitsatz)

    §§ 2087 Abs. 1, 2088 Abs. 1, 2361 Abs. 1 BGB
    Nachlassspaltung/Grundeigentum in ehem. DDR/Testamentsauslegung

Verfahrensgang

  • AG Weiden/Oberpfalz - VI 162/91
  • BayObLG, 21.06.2000 - 1Z BR 76/00

Papierfundstellen

  • NJ 2000, 658 (Ls.)
  • FamRZ 2001, 517
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BayObLG, 12.10.1999 - 1Z BR 34/99

    Nachlassspaltung aufgrund in der ehemaligen DDR enteigneter Grundstücke

    Auszug aus BayObLG, 21.06.2000 - 1Z BR 76/00
    Der Senat hat in dieser Sache bereits mit Beschluß vom 12.10.1999 (Az. 1Z BR 34/99) entschieden; wegen des Sachverhalts wird auf diese Entscheidung Bezug genommen.
  • BGH, 04.10.1995 - IV ZB 5/95

    Maßgebliches Recht für die erbrechtlichen Verhältnisse an Grundstücken in der

    Auszug aus BayObLG, 21.06.2000 - 1Z BR 76/00
    Da die Erblasserin bei Inkrafttreten des Vermögensgesetzes am 29.9.1990 bereits verstorben war, sind die Ansprüche auf Rückübertragung bzw. Entschädigung (§ 3 Abs. 1 Nr. 1, § 9 Abs. 1 Nr. 1 VermG) für die in der früheren DDR enteigneten Grundstücksanteile der Erblasserin in der Person ihres Rechtsnachfolgers, des Beteiligten zu 1, entstanden (BGH DtZ 1996, 84/85 f. vgl. Palandt/Edenhofer BGB 59. Aufl. § 1922 Rn. 50).
  • BayObLG, 30.04.1986 - BReg. 1 Z 69/85

    Beschwerde des Nachlasßgerichts

    Auszug aus BayObLG, 21.06.2000 - 1Z BR 76/00
    Die Beteiligte zu 2 ist beschwerdeberechtigt, soweit das Landgericht ihre Erstbeschwerde zurückgewiesen hat (vgl. BayObLGZ 1986, 118/120).
  • BayObLG, 29.09.1998 - 1Z BR 67/98

    Rechtsschutzbedürfnis für die Erteilung eines Erbscheins

    Auszug aus BayObLG, 21.06.2000 - 1Z BR 76/00
    Damit fallen in den Nachlaß keine Gegenstände, die eine Nachlaßspaltung bewirken und die Anwendung des Rechts der ehemaligen DDR (Art. 3 Abs. 3 EGBGB , § 25 Abs. 2 RAG -DDR) begründen könnten (vgl. BayObLGZ 1998, 242/250).
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