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   BayObLG, 21.07.2000 - 1Z BR 66/2000, 1Z BR 66/00   

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https://dejure.org/2000,12574
BayObLG, 21.07.2000 - 1Z BR 66/2000, 1Z BR 66/00 (https://dejure.org/2000,12574)
BayObLG, Entscheidung vom 21.07.2000 - 1Z BR 66/2000, 1Z BR 66/00 (https://dejure.org/2000,12574)
BayObLG, Entscheidung vom 21. Juli 2000 - 1Z BR 66/2000, 1Z BR 66/00 (https://dejure.org/2000,12574)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechte der leiblichen Eltern bei der Volljährigenadoption

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Kempten - 4 T 2499/99
  • BayObLG, 21.07.2000 - 1Z BR 66/2000, 1Z BR 66/00

Papierfundstellen

  • FGPrax 2000, 204
  • FamRZ 2001, 122
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 14.04.1988 - 1 BvR 544/86

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung eines

    Auszug aus BayObLG, 21.07.2000 - 1Z BR 66/00
    Die angegriffene Entscheidung beruht nämlich, anders als in den vom Bundesverfassungsgericht zur Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei Volljährigenadoption entschiedenen Fällen (BVerfG FamRZ 1988, 1247 und FamRZ 1994, 493 ), nicht auf dem Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG .
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 765/89

    Volljährigenadoption

    Auszug aus BayObLG, 21.07.2000 - 1Z BR 66/00
    Die angegriffene Entscheidung beruht nämlich, anders als in den vom Bundesverfassungsgericht zur Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei Volljährigenadoption entschiedenen Fällen (BVerfG FamRZ 1988, 1247 und FamRZ 1994, 493 ), nicht auf dem Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG .
  • OLG Zweibrücken, 24.06.1983 - 3 W 56/83
    Auszug aus BayObLG, 21.07.2000 - 1Z BR 66/00
    Der Senat hatte sich nicht damit zu befassen, ob im Adoptionsaufhebungsverfahren das Vorliegen der Annahmevoraussetzungen auch dann ungeprüft bleiben kann, wenn im Adoptionsausspruchsverfahren gegen Art. 103 Abs. 1 GG verstoßen worden ist (so OLG Zweibrücken FamRZ 1984, 204 ; Palandt/Diederichsen aaO § 1771 Rn. 1; MünchKomm/Lüderitz aa0 § 1769 Rn. 10).
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