Rechtsprechung
BayObLG, 21.07.2004 - 3Z BR 130/04 |
Zitiervorschläge
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
- ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Keine Bestellung eines Nachtragsliquidators zur gerichtlichen Geltendmachung der Forderung einer gelöschten GmbH bei wirksamer Prozessvollmachtserteilung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GmbHG § 66 Abs. 5; ZPO § 86
Voraussetzungen für die Bestellung eines Nachtragsliquidators für eine gelöschte GmbH - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Erforderlichkeit einer Nachtragsliquidation; Bestellung eines Nachtragsliquidators zur Ermöglichung der gerichtlichen Geltendmachung einer Forderung einer gelöschten Gesellschaft; Folgen der Erteilung einer wirksamen Prozessvollmacht dem Prozessbevollmächtigten vor ...
Verfahrensgang
- BayObLG, 22.10.2003 - 3Z BR 197/03
- LG München I, 06.05.2004 - 17 HKT 13768/03
- BayObLG, 21.07.2004 - 3Z BR 130/04
Papierfundstellen
- ZIP 2004, 2204
- FGPrax 2004, 297
- BB 2004, 2097
- DB 2004, 2258
- Rpfleger 2004, 707
- NZG 2004, 1164
Wird zitiert von ... (6)
- OLG Frankfurt, 14.10.2014 - 20 W 288/12
Anwendung von § 273 IV 1 AktG auf Bestellung von GmbH-Nachtragsliquidator
Selbst wenn in einem derartigen Fall bei demnach fortbestehender Prozessfähigkeit der gelöschten Gesellschaft im Hinblick auf die somit gewährleistete Prozessführung durch die Gesellschaft kein Raum für die Bestellung eines Nachtragsliquidators ist (…so u.a. Senat vom 27.06.2005, a.a.O., Rn. 10, und BayObLG, Beschluss vom 21.07.2004, Az. 3Z BR 130/04, zitiert nach juris, Rn. 10), kann dies vorliegend nicht zu einer Zurückweisung des Antrages führen. - OLG Dresden, 01.12.2008 - 3 W 1123/08
Fortgeltung einer unbeschränkt erteilten Generalvollmacht in der Liquidation der …
Sie ist vielmehr in diesem Rahmen noch rechts- und insbesondere parteifähig (BGH NJW-RR 1994, 542 m.N.), so dass eine vorhandene Prozessvollmacht fortwirkt (BGH NJW-RR 1994, 542; BayObLG GmbHR 2004, 1344 ).Umgekehrt hat die Rechtsprechung aus dem Vorhandensein einer (Prozess-)Vollmacht sogar auf Entbehrlichkeit der Liquidatorbestellung geschlossen, solange noch nicht die Verteilung des Erstrittenen in Rede stand (vgl. BayObLG GmbHR 2004, 1344 ).
- OLG Düsseldorf, 02.04.2013 - 3 Wx 171/12
Zulässigkeit der Nachtragsliquidation einer bereits im handelsregister gelöschten …
Das ist der Fall, wenn noch Vermögen vorhanden ist, das unter die Gläubiger und nach deren Befriedigung unter die Gesellschafter verteilt werden kann (…Karsten Schmidt in Großkommentar zum AktG Hopf/Wiedemann 4. Auflage 2013, § 273 Rdz 12 f.;… Hüffer in Münchener Kommentar zum Aktiengesetz, Goette/Habersack, 3. Auflage 2011 § 273 Rdz. 32; BayObLG FGPrax 2004, 297, 298; BayObLG ZIP 1985, 33 f.;… Kraft in Kölner Kommentar zum Aktiengesetz, 2. Auflage 1996 § 273 Rn 25).
- OLG Düsseldorf, 30.04.2015 - 3 Wx 61/14
Voraussetzungen der Nachtragsliquidation einer GmbH
Zwar wird in der obergerichtlichen Rechtsprechung vertreten, für die Bestellung eines Nachtragsliquidators zur Ermöglichung der gerichtlichen Geltendmachung einer Forderung der gelöschten Gesellschaft sei kein Raum, wenn dem Prozessbevollmächtigten vor Löschung der Gesellschaft wirksam Prozessvollmacht erteilt worden sei (BayObLG FGPrax 2004, S. 297 f.). - OVG Mecklenburg-Vorpommern, 14.06.2012 - 1 L 91/11
Eisenbahnverkehrsrecht - Beteiligtenfähigkeit und Prozessfähigkeit und …
Wegen des Vorhandenseins eines Prozessbevollmächtigten bedurfte es in Ansehung der Prozessführung noch keiner Bestellung eines Liquidators nach § 66 Abs. 5 Satz 2 GmbhG (vgl. BayObLG, Beschl. v. 21.07.2004 - 3Z BR 130/04 -, DB 2004, 2258; Beschl. v. 22.10.2003 - 3Z BR 197/03 -, DB 2004, 179 - jeweils zitiert nach juris). - OLG Brandenburg, 21.12.2004 - 6 W 126/04 Es bedarf deshalb nicht der Bestellung eines Nachtragsliquidators ( BayObLG, GmbHR 2004, 1344 [BayObLG 21.07.2004 - 3 Z BR 130/04]).
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