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   BayObLG, 21.12.2004 - 3Z BR 229/04   

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BayObLG, 21.12.2004 - 3Z BR 229/04 (https://dejure.org/2004,5802)
BayObLG, Entscheidung vom 21.12.2004 - 3Z BR 229/04 (https://dejure.org/2004,5802)
BayObLG, Entscheidung vom 21. Dezember 2004 - 3Z BR 229/04 (https://dejure.org/2004,5802)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 1908b Abs. 1
    Entlassung eines Betreuers wegen Unzuverlässigkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entlassung eines für die Vermögenssorge zuständigen Betreuers wegen Abrechnungsfehlern; Hinderung an einer geordneten Aktenführung wegen Kuraufenthalts; Strafverfahren gegen den Betreuer

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Entlassung des Betreuers wegen Abrechnungsfehlern

  • Judicialis

    BGB § 1908b Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1908b Abs. 1
    Entlassung des Betreuers bei Beeinträchtigung der Vermögenssorge durch mehrmonatigen Kuraufenthalt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2005, 931
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BayObLG, 18.12.2002 - 3Z BR 200/02

    Entlassung des Betreuers ohne Bestellung eines Verfahrenspflegers bei fehlendem

    Auszug aus BayObLG, 21.12.2004 - 3Z BR 229/04
    Andererseits verlangt das Gesetz aber nicht den Nachweis mangelnder Eignung, sondern lässt es im Hinblick auf die weitreichenden dem Betreuer eingeräumten Befugnisse und seine Vertrauensposition genügen, wenn konkrete Tatsachen Anlass zu berechtigten Zweifeln an der Eignung geben (Senatsbeschlüsse vom 18.12.2002 Az. 3Z BR 200/02 und 16.10.2003 Az. 3Z BR 192/03).

    Gelingt ihm dies wie hier nicht, so steht der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz der Entlassung nicht entgegen, da sich die tatsächliche Verwendung der anvertrauten Geldmittel zeitnah durch verstärkte Aufsicht und Weisungen nicht kontrollieren lässt (vgl. auch BayObLG Beschluss vom 18.12.2002, Az. 3Z BR 200/02).

  • BayObLG, 25.02.2004 - 3Z BR 9/04

    Entlassung eines Betreuers wegen mangelnder Eignung

    Auszug aus BayObLG, 21.12.2004 - 3Z BR 229/04
    Das Vormundschaftsgericht hat zuerst die Mittel der Aufsicht und des Weisungsrechts einzusetzen (vgl. BayObLG FamRZ 1998, 1257/1258; FamRZ 2003, 403/404; BtPrax 2004, 153/154).

    Die Beurteilung der (fehlenden) Eignung durch den Tatrichter darf vom Rechtsbeschwerdegericht nur auf Rechtsfehler überprüft werden, also insbesondere darauf, ob der Tatrichter den Begriff der Eignung verkennt, relevante Umstände unvertretbar über- oder unterbewertet oder bei der Subsumtion wesentliche Umstände unberücksichtigt lässt (vgl. BayObLG FamRZ 2001, 1249/1250; BtPrax 2004, 153/154; Palandt/Diederichsen BGB 63. Aufl. § 1897 Rn. 4).

  • BayObLG, 13.08.1997 - 3Z BR 118/97

    Keine Abberufung der Betreuerin trotz unterlassener Räumung der mit Behältnissen

    Auszug aus BayObLG, 21.12.2004 - 3Z BR 229/04
    Es genügt zur Entlassung jeder Grund, der den Betreuer als nicht mehr geeignet im Sinne des § 1897 Abs. 1 BGB erscheinen lässt (vgl. BayObLG FamRZ 1996, 509; FamRZ 1998, 1257/1258).

    Das Vormundschaftsgericht hat zuerst die Mittel der Aufsicht und des Weisungsrechts einzusetzen (vgl. BayObLG FamRZ 1998, 1257/1258; FamRZ 2003, 403/404; BtPrax 2004, 153/154).

  • BayObLG, 23.10.2002 - 3Z BR 186/02

    Wiedereinsetzung ohne Antrag im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit

    Auszug aus BayObLG, 21.12.2004 - 3Z BR 229/04
    Das Vormundschaftsgericht hat zuerst die Mittel der Aufsicht und des Weisungsrechts einzusetzen (vgl. BayObLG FamRZ 1998, 1257/1258; FamRZ 2003, 403/404; BtPrax 2004, 153/154).
  • BayObLG, 16.10.2003 - 3Z BR 192/03

    Umfang der Betreuerpflichten bei Vermögenssorge, Zuführung zur ärztlichen

    Auszug aus BayObLG, 21.12.2004 - 3Z BR 229/04
    Andererseits verlangt das Gesetz aber nicht den Nachweis mangelnder Eignung, sondern lässt es im Hinblick auf die weitreichenden dem Betreuer eingeräumten Befugnisse und seine Vertrauensposition genügen, wenn konkrete Tatsachen Anlass zu berechtigten Zweifeln an der Eignung geben (Senatsbeschlüsse vom 18.12.2002 Az. 3Z BR 200/02 und 16.10.2003 Az. 3Z BR 192/03).
  • BayObLG, 28.06.2000 - 3Z BR 120/00

    Eignung des Betreuers

    Auszug aus BayObLG, 21.12.2004 - 3Z BR 229/04
    Die Beurteilung der (fehlenden) Eignung durch den Tatrichter darf vom Rechtsbeschwerdegericht nur auf Rechtsfehler überprüft werden, also insbesondere darauf, ob der Tatrichter den Begriff der Eignung verkennt, relevante Umstände unvertretbar über- oder unterbewertet oder bei der Subsumtion wesentliche Umstände unberücksichtigt lässt (vgl. BayObLG FamRZ 2001, 1249/1250; BtPrax 2004, 153/154; Palandt/Diederichsen BGB 63. Aufl. § 1897 Rn. 4).
  • BayObLG, 10.11.1995 - 3Z BR 267/95

    Entlassung eines Betreuers, der wiederholt und über einen längeren Zeitraum gegen

    Auszug aus BayObLG, 21.12.2004 - 3Z BR 229/04
    Es genügt zur Entlassung jeder Grund, der den Betreuer als nicht mehr geeignet im Sinne des § 1897 Abs. 1 BGB erscheinen lässt (vgl. BayObLG FamRZ 1996, 509; FamRZ 1998, 1257/1258).
  • BayObLG, 16.07.1984 - BReg. 3 Z 130/84
    Auszug aus BayObLG, 21.12.2004 - 3Z BR 229/04
    In der Regel liegt die Ursache in der Person oder den Verhältnissen des Betreuers, etwa wenn er den ihm zugewiesenen Aufgabenkreis nur unzulänglich (vgl. LG Essen, NJW-FER 2000, 258) und unter Gefährdung der Interessen des Betreuten bewältigen kann (BT-Drucks. 11/4528, Seite 152 f.) oder wenn er den nötigen Einsatz vermissen lässt (vgl. BayObLGZ 1984, 178/180; Damrau/Zimmermann, Betreuungsrecht, 3. Aufl. § 1908b BGB Rn. 6).
  • OLG Köln, 30.06.2006 - 16 Wx 102/06

    Falsche Abrechnungen des Betreuers als Entlassungsgrund

    Nach dieser Vorschrift genügt für die Entlassung jeder Grund, der den Betreuer als nicht mehr geeignet im Sinne des § 1897 Abs. 1 BGB erscheinen lässt, wobei es im Hinblick auf die weitreichenden dem Betreuer eingeräumten Befugnisse und seiner Vertrauensposition ausreicht, wenn konkrete Tatsachen Anlass zu begründeten Zweifeln an der Eignung geben (vgl. BayObLG FamRZ 2005, 931).
  • OLG Frankfurt, 22.12.2008 - 20 W 532/05

    Betreuung: Entlassung eines Berufsbetreuers wegen Eignungsmangels

    Nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit kommt die Entlassung des Betreuers nur dann in Betracht, wenn weniger einschneidende Maßnahmen nicht als ausreichend anzusehen sind (vgl. BayObLG FamRZ 1998, 1257; 2003, 786 und 2005, 931; Jürgens, Betreuungsrecht, 3. Aufl., § 1908 b Rn. 2; Damrau/Zimmermann, Betreuungsrecht, 3. Aufl., § 1908 BGB Rn. 6, Jurgeleit/Deusing, Betreuungsrecht, § 1908 b BGB Rn. 12, Palandt/Diederichsen, BGB, 67. Aufl., § 1908 b Rn. 2).
  • LG Berlin, 11.10.2022 - 87 T 368/21

    Entlassung eines Betreuers und Betreuerwechsel

    Zweifel können auch bereits dann vorliegen, wenn gegen den Betreuer ein einschlägiges Strafverfahren anhängig ist und der Sachverhalt noch nicht vollständig ermittelt ist (BayObLG, Beschluss vom 21.12.2004 - 3Z BR 229/04, bei beck-online).
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